Prüfsiegel anbringen oder reicht abheften ?

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  • Hallo Kollegen,


    unser Betriebsleiter hält es für clever diverse Prüfsiegel an Maschinen, Leitern etc. nicht am geprüften Objekt anzubringen sondern diese nur abzuheften um im Bedarfsfall, bei Kontrolle, von wem auch immer, vorlegen zu können.
    Damit möchte er vermeiden dass bei einem Audit sofort ausffällt wenn eine Maschine, Leiter.... überfällig ist weil man es ja in diesem Falls sofort am Prüfsiegel sehen könnte.


    Mal abgesehen davon dass alle rechtzeitig geprüft werden müssen, reicht es aus die Prüfung nachweisen zu können durch abgeheftete Prüfsiegel und entsprechender Protokolle ?


    Ich fänd es auch besser wenn man am Objekt selber sofort sehen kann ob man ein einwandfrei geprüftes Gerät benutz oder nicht.


    Während ich dies tippe fällt mir ein bzw. kommt mir der Gedanke dass Mitarbeiter ja nur Maschinen benutzen dürfen bzw. Leitern die geprüft sind und in einwandfreiem Zustand sind.
    In unserem Fall müßten Sie ja eigentlich immer zum entsprechenden Ordner rennen um nachzuschauen ob die Maschine, Leiter etc. auch einwandfrei gepfüt wurde.


    Kurz um : ist es Pflicht das Prüfsiegel anzubringen oder nicht ?


    Gruß


    Stephan

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  • Moin Stephan,


    das Thema hatten wir schon:


    Das Siegel (=Aufkleber) ist nice-to-have. Sieht schön aus, hilft den neuen Termin schnell zu sehen, mehr aber nicht.


    Ausschlaggebend, als Nachweis, ist das Prüfprotokoll. Dieses ist abzulegen in das Prüfbuch, in die Maschinenakte, oder wo auch immer.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Während ich dies tippe fällt mir ein bzw. kommt mir der Gedanke dass Mitarbeiter ja nur Maschinen benutzen dürfen bzw. Leitern die geprüft sind und in einwandfreiem Zustand sind.
    In unserem Fall müßten Sie ja eigentlich immer zum entsprechenden Ordner rennen um nachzuschauen ob die Maschine, Leiter etc. auch einwandfrei gepfüt wurde.

    Plakette ist erforderlich. MA kann und bzw. muss wenn richtig unterwiesen die Arbeit mit dem Arbeitsmittel verweigern. Viel Vergnügen mit dem Beriebsrat etc..!!!


    Begründung: Nicht geprüft. Bitte den Nachweis her - Außerdem existieren garantiert schwarzen Schafe - (nicht bzw. noch nie geprüfte Arbeitsmittel - somit ebenfalls erforderlich.)


    Auch wenn https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/25626 sagt bzw trbs


    "(1) Der Arbeitgeber legt fest, wie das Ergebnis der Prüfung durch die befähigte Person nach Abschnitt 3.3.2 aufgezeichnet wird. Die
    Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen
    sein und sollen dementsprechend folgende Angaben enthalten:

     Datum der Prüfung

     Art der Prüfung

     Prüfgrundlagen

     was wurde im Einzelnen geprüft

     Ergebnis der Prüfung

     Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb,

     Name des Prüfers



    (2) Prüfungen können auch in elektronischen Systemen und zusätzlich in Form einer Prüfplakette dokumentiert werden."


    ist das nur eine REGEL!!!"


    Also konfrontiere den BL mit der Rechtslage und lasse dir das gegenzeichnen das er das so will. Er trägt die Verantwortung und wird es merken wenn die ersten Verzögerungen eintreten.
    (Notfalls muss man die passenden MA mal darauf unter der Hand hinweisen)


    Alle Räder stehen still wenn ein starker Arm das will...das will er doch wohl nicht kennen lernen.


    Es gibt dazu ein Urteil - nur finde ich das nicht auf die schnelle...

    Gruß Canislupus

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  • Moin,


    der Unterschied ist doch:


    Die hübchen Plaketten bekomme ich fast überall und kann mir eine "kleben". Der Prüfbericht, ich bin kein Jurist (!), wäre für mich schon ein urkundenähnlicher Nachweis.
    Den brauche ich für die Erfüllung von bestimmten Auflagen.


    Anders dürfte es mit amtlichen Siegeln sein (Eichmarken, Kfz-Prüfsiegel, etc.). Aber auch hier brauche ich den entsprechenden Prüfbericht. Selbstredend geht dabei auch: elektronisch.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Prüfsiegel kann zusätzlich--nicht muss.

    Einspruch! Es gibt auch Anlagen, bei denen ist das Prüfsiegel vorgeschrieben!


    Aus praktikablen Gründen ist die Plakette bei vielen anderen Arbeitsmitteln durchaus sinnvoll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hast recht Axel. Ich habe hier in diesem Thread nicht die Überwachungsbedürftigen Anlagen wie z. B. Druckbehälter mit einbezogen.
    Mir ging es nur um die allgemeinen Prüfungen wie Leitern...etc.
    Gruß Martin

  • Was sagt mir denn das Prüfsiegel? Das es geprüft und die Prüfung bestanden wurde! Ohne Siegel erkenne ich dies nicht. Muss ich das? Da ich aber vor der Benutzung eh die Anlage / das Arbeitsmittel prüfen (Sicht- und Funktionsprüfung) muss, bräuchte ich m. M. die Plaketten nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Was sagt mir denn das Prüfsiegel? Das es geprüft und die Prüfung bestanden wurde!


    Damit habe ich mittlerweile viele Probleme bei uns weil die Firmen immer häufiger kleben auch wenn es Mängel gibt die gravierend sind wie z.b Kraftmessungen nicht bestanden an Toren oder defekte Sicherheitseinrichtungen usw..


    Die Plakette ist eben nur ein Indiz das geprüft wurde bei manch Firma

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo Leute,


    ich würde da zwischen Arbeitsmitteln und allen anderen Dingen (überwachungsbedürftigen Anlagen, HausinstallationenTüren /Tore und andere Anlagen und die eher unter die ArbstättV bzw die einschlägigen ASRen oder TPrüfVO fallen) unterscheiden:


    Bei (prüfpflichtigen) Arbeitsmitteln muss der Nutzer erkennen können ob es eine gültige Prüfung hat (wobei die Prüfung ja auch nur eine Momentaufnahme ist). Voraussetzung ist natürlich, dass Prüfsiegel nur bei Mängelfreiheit verliehen werden. Sichtprüfung in Kombination mit gesundem Menschenverstand können da auch hilfreich sein.


    Bei allem anderen geht es ja eher um die Betreiber- bzw. Gefährderhaftung, da ist die entscheidende Dokumentation das Prüfprotokoll , ein Bapperl gibt da keinen Zusatznutzen, sondern kann sogar in die Irre führen, wie Dierk schon angemerkt hat.


    Gruß
    Schmandhoff