Checkliste/n zwecks differenzierung von Maschinen vs. unvollständigen Maschinen / einzel oder gesamt Konformitätserklärung

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  • Hallo @all,


    als Frischling hier mal mein erster Beitrag.
    Seht mir Fehler nach und hey, ich bin als "werden sollende Sifa" noch völlig unberührt und grün hinter den Ohren ( und das mit meinen fasst 55 Lebensjahren...).


    Problembschreibung:
    Wir haben hier eine "Schleifmaschine" und ein "Absauganlage mit Filtersystem".
    Die Filteranlage ist hinter der Schleifmaschine mittels Absaugrohren verbunden und saugen den Schleifstaub während des Schleifens ab.


    Fragestellungen für mich:
    -Sind das jetzt zwei getrennte Maschinen für die es je eine Konformitätserklärung geben muß ?
    - Ist " " eine Maschine für die es eine eigene Konformitätserklärung geben muß ?
    oder ist diese Konstellation eine Art "Verkettete Anlage" ?
    Und noch viele andere Fragen aber ich möchte mein erstes Anliegen hier auch nicht gleich ausufern lassen...


    Um jetzt diese geschilderten Fragen einfach und schnell beantworten zu können, gibt es da so etwas wie eine Art Checkliste ?


    So...isch habe ferdich...denke ich...hm...?


    Danke für euer Lesen und den Mut zu antworten !


    Grüße,


    Heinz ( das neue Greenhorn )

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Beides sind Maschinen un benötigen eine jeweils eine Konformitätserklärung. Lassen sich die beiden Maschinen unabhängig voneinander betreiben (ein- und ausschalten)?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo A_B,


    danke Dir für deine schnelle Antwort !


    Ja, die beiden Anlagen können unabhängig von einander ein und ausgeschaltet werden.



    Dankbare Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Dann sehe ich das nicht als verkettete Anlage.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

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  • Hallo A_B,


    noch mal Danke für dein Stadement !


    Da diese Art der Fragen aber ständig aufkommen werden, meine Frage nach einer Art Checkliste, anhand welcher ich selber zu der richtigen Einschätzung kommen kann !


    Grüße,


    Heinz

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    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Für mich ist es eine verkettete Anlage und schon haben wir 2 unterschiedliche Meinungen. =O
    Eine Checkliste, welche alle Eventualitäten abdeckt gibt es meines Wissens nach nicht. Gesunder Menschenverstand reicht oft aus.
    Du hast hier 2 Maschinen für die Du eine Konformitätserklärung benötigst. Ich gehe davon aus, dass die Maschinen auch von unterschiedlichen Herstellern kommen.
    Unter Arbeitsschutzaspekten muss die Gesamtanlage sicher sein. Dies erreicht man, indem jede Einzelanlage sicher ist und keine Wechselwirkungen auftreten. Ist das hier der Fall?
    Ich unterstelle jetzt einmal, dass die Absauganlage sicher ist, sofern sie für die potentiell anfallenden Stoffe geeignet ist. Die Schleifanlage dürfte, auch weitgehend sicher sein, bis auf den Anfall von potentiell gefährlichen Stäuben. Erst durch die Kombination beider Anlagen erreichst Du einen sicheren Gesamtzustand. Jetzt musst Du noch dafür sorgen, dass die Anlagen immer zusammen betrieben werden. Das kann man technisch oder organisatorisch lösen. Dann noch betrachten, ob es evt. negative Wechselwirkungen gibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo AxelS,


    danke dir für deine "andere" Meinung !


    Und ja, jetzt haben wir leider zwei Meinungen von zwei Sifa die es eigentlich wissen müssen !?!?


    Ja, beide Anlagen haben je eine Konformitätserklärung !
    Ja, es sind zwei unterschiedliche Hersteller !
    Beide Anlagen sind sicher und wir können hier keine Wechselwirkungen erkennen !


    *"Jetzt mußt du nur noch dafür sorgen..."* wenn es mir ja einleuchten würde...!?
    Dann könnte ich auch entsprechend Argumentieren aber ohne das ich es selber nicht verstehe, kann ich vom Chef doch nicht erwarten, dass dieser Geld ausgibt für eine "unnütze" Gesamt-Konformitätserklärung !?


    Daher meine ursprüngliche Frage nach einer Checkliste/Ablaufprogramm/-Diagramm


    Einige Themen sind hier echt verwirrend und erscheinen unlösbar...


    Danke und Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • dass dieser Geld ausgibt für eine "unnütze" Gesamt-Konformitätserklärung !?

    Merkst Du was?


    Das Papier bringt Dir wenig, somit sollte man schon überlegen, was bei der Bewertung der Gesamtanlage sinnvoll ist.
    Bei der Schleifmaschine unterstelle ich einmal, da fallen gefährliche Stäube an. Da mir nicht bekannt ist was geschliffen wird und wie (nass/trocken), kann ich diese kaum bewerten, das ist Deine Aufgabe.
    Jetzt werden die Stäube abgesaugt. Da würde ich mir zunächst Gedanken darüber machen, ob die Absauganlage geeignet ist diese Stäube abzusaugen und auch im Filter zurückzuhalten. Besteht evt. Brandgefahr durch die Stäube? Reicht die Absaugleistung aus, um die anfallenden Stäube ausreichend abzusaugen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Heinz,

    Wir haben hier eine "Schleifmaschine" und ein "Absauganlage mit Filtersystem".
    Die Filteranlage ist hinter der Schleifmaschine mittels Absaugrohren verbunden und saugen den Schleifstaub während des Schleifens ab.

    Damit habt ihr zuerst einmal zwei Maschinen. Diese müssen jeweils eine Konformitätsbescheinigung haben. Evtl. auch nur eine Einbauerklärung, wenn der Hersteller seine Maschine, z. B. die Absauganlage, zum Zusammenbau in einer Anlage vorgesehen hat.


    Falls ihr zwei Konformitätsbescheinigungen habt und diese Maschinen werden gemeinsam betrieben, müsst ihr prüfen, ob eine Verkettung vorliegt. Eine Verkettung liegt dann vor, wenn
    1. eine produktionstechnische Verknüpfung existiert und
    2. eine steuerungstechnische Verknüpfung existiert oder
    3. eine sicherheitstechnische Verknüpfung existiert.
    Die sicherheitstechnische Verknüpfung kann z.B. sein, dass die Schleifmaschine nur betrieben werden darf, wenn die Absaugung in Betrieb ist.
    Wenn diese Verknüpfung vorliegt, so muss zu den vorhandenen Erklärungen der Einzelmaschinen auch ein Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtmaschine durchgeführt werden.


    Falls eine der Maschinen eine Einbauerklärung hat, muss immer eine Gesamt-Konformität betrachtet werden.


    kann ich vom Chef doch nicht erwarten, dass dieser Geld ausgibt für eine "unnütze" Gesamt-Konformitätserklärung !?

    Die Beantwortung der Frage, ob nützlich oder unnütz, ändert sich immer ganz schnell, wenn etwas passiert ist und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt. ;)


    Bei der Schleifmaschine unterstelle ich einmal, da fallen gefährliche Stäube an. Da mir nicht bekannt ist was geschliffen wird und wie (nass/trocken), kann ich diese kaum bewerten, das ist Deine Aufgabe.

    Das ist aber eine Frage der Betriebssicherheit und nicht direkt der Maschinensicherheit. Das muss im Vorfeld geklärt sein. Stichwort: Gefährdungsbeurteilung.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko ()

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  • Das ist aber eine Frage der Betriebssicherheit und nicht direkt der Maschinensicherheit. Das muss im Vorfeld geklärt sein. Stichwort: Gefährdungsbeurteilung.

    Natürlich, nur können wir anhand der wenigen vorliegenden Daten hierzu keinerlei Aussage treffen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo AxelS und Niko,


    guten Morgen erstmal !


    Danke Euch für die Antworten.


    AxelS:
    Bei Stäuben gehe ich als Anfänger immer von "gefährlich" aus (trifft bei uns aber nicht zu) und wir schleifen trocken.


    Niko:
    dein...
    ..." Falls ihr zwei Konformitätsbescheinigungen habt und diese Maschinen werden gemeinsam betrieben, müsst ihr prüfen, ob eine Verkettung vorliegt. Eine Verkettung liegt dann vor, wenn
    1. eine produktionstechnische Verknüpfung existiert und
    2. eine steuerungstechnische Verknüpfung existiert oder
    3. eine sicherheitstechnische Verknüpfung existiert.
    Die sicherheitstechnische Verknüpfung kann z.B. sein, dass die Schleifmaschine nur betrieben werden darf, wenn die Absaugung in Betrieb ist.
    Wenn diese Verknüpfung vorliegt, so muss zu den vorhandenen Erklärungen der Einzelmaschinen auch ein Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtmaschine durchgeführt werden..."


    Da ich hier alle drei Pkt. ausschließen liegt keine Verkettung vor.



    An alle noch einmal ein recht herzliches Danke für Eure Hilfe ! ! !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ...Bei Stäuben gehe ich als Anfänger immer von "gefährlich" aus (trifft bei uns aber nicht zu) und wir schleifen trocken. ...

    Bei Trockenschleifen könnte eine höhere Gefährdung vorliegen als bei Nassschleifen (Staubbindung).

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Danke, danke !


    Tanzderhexen:
    hilfreiches aber leider trockenes Futter dein Link, danke dir dafür !



    @ A_B:
    Verständlich deine Aussage !




    Schön zu wissen, dass einem hier schnell geholfen wird im Forum !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Hallo zusammen,


    grundsätzlich ist es richtig, dass hier 2 einzelne Maschinen vorliegen, doch der Weg zur Einschätzung ist nicht ganz richtig dargestellt:
    Eine verkettete Anlage liegt vor, wenn:

    • ein produktionstechnischer Zusammenhang, und (nicht oder)
    • ein sicherheittechnischer Zusammenhang

    gegeben ist.
    Der produktionstechnische Zusammenhang ist gegeben, wenn die einzelnen Maschinen

    • als Gesamtheit angeordnet, und
    • als Gesamtheit zusammenwirken, also auf ein gemeinsames Ziel hin ausgerichtet sind, und
    • als Gesamtheit betätigt werden, also über eine gemeinsame oder übergeordnete Steuerung verfügen.


    Was aber erschwerend hinzu kommt, ist die Tatsache, dass das Schutzkonzept der Schleifmaschine nicht vollständig ist. Beim Schleifen entstehen gefährliche Emissionen, die abgesaugt werden müssen. Hierzu wurde die 2. Maschine angeflanscht. Taucht diese Absaugung in der Betriebsanleitung der Schleifmaschine auf? Wird hier (sicher) abgefragt, ob die Absaugung läuft, sobald die Schleifmaschine in Betrieb gesetzt werden soll? Ist die Filtertechnik auf die entstehenden Emissionen ausgelegt? ...


    Soll heißen, der Hersteller der Schleifmaschine muss sich damit auseinandersetzen, welche Absaugtechnik zum Einsatz kommt, und dies auch in der Betriebsanleitung beschreiben. Ansonsten sind die auftretenden Gefährdungen nicht hinreichend abgesichert und die EG-Konformitätserklärung ist möglicherweise ungerechtfertigt ausgestellt worden.


    Das ist leider ein Irrglaube, wenn beim Kunden eine Zentralabsaugung vorhanden ist, dass sich der Hersteller einer Maschine um die entstehenden Gefahrstoffe nicht mehr zu kümmern braucht. Die Absaugung gehört zum Sicherheitskonzept der Maschine.


    Ich hoffe, ich habe nicht zu tief in das Wespennest gesochert.


    Viele Grüße
    Q901S