Ortsfeste nicht selbsttätige Löscheinrichtungen , hier Wandhydrant Typ S

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • hallo Forum,
    für alle die es noch nicht mitgeteilt bekommen haben und aus aktuellem Anlass heraus:
    zu prüfende ortsfeste nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen , hier Wandhydrant Typ S sind spätesten alle 6 Jahre durch einen Prüfsachverständigen zu prüfen gemäß Prüfverordnung NRW..
    D.h., einmal jährlich Wartung/Inspektion der Wandhydranten samt Einliterung und in einem Zeitraum von spätestens 6 Jahren durch einen Prüfsachverständigen zu überprüfen.


    Im Anhang das letzte Schreiben aus dem Ministerium aus Düsseldorf.


    MFG
    Thomas

  • ANZEIGE
  • Hallo ZUSAMMEN,
    ein Austauschen gegen Handlöschgeräte ist auch nicht mal eben möglich, da dann das Brandschutzkonzept entsprechend mit der Unteren Bauaufsicht abgestimmt und genehmigt werden muss.
    fest verbaute Wandhydrantenkästen können, als Aufnahme der Handlöschgeräte genutzt werden. Kennzeichnungen vorausgesetzt.


    Jedoch ist es mal wieder der Behördenesel hierzu: Wandhydranten durften in die Trinkwasserinstallation integriert werden wenn,.........
    Nun muss ein Prüfsachverständiger prüfen, in wie weit er dann die Trinkwasserinstallation in Gänze untersucht und beurteilt, .......?
    Seit diesem Zeitraum wurden eine Vielzahl von Druckerhöhungsanlagen in die Installationen eingebaut, in denen sich die WHy befinden.


    Solltet Ihr jetzt auch noch das Problem haben, dann klärt den Sachverhalt mit dem Gesundheitsamt oder der Stelle welche die Untersuchungsbericht für die Trinkwasserinstallationen benötigt. ES müssen Sicherheitsgruppen, Mindestmaß an Rohrleitungen etc... eingehalten werden. Auch bedenkt die Legionellenprohylaxe.........

  • Hallo, ich hänge auch gerade am Thema Wartung / Prüfung Wandhydranten...
    kann mir jemand weiterhelfen, wie die Prüfverordnung in BaWü angewand wird?
    Eine eigene PrüfVo finde ich nicht, gilt dann automatisch die MPrüfVo?