hallo Forum,
für alle die es noch nicht mitgeteilt bekommen haben und aus aktuellem Anlass heraus:
zu prüfende ortsfeste nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen , hier Wandhydrant Typ S sind spätesten alle 6 Jahre durch einen Prüfsachverständigen zu prüfen gemäß Prüfverordnung NRW..
D.h., einmal jährlich Wartung/Inspektion der Wandhydranten samt Einliterung und in einem Zeitraum von spätestens 6 Jahren durch einen Prüfsachverständigen zu überprüfen.
Im Anhang das letzte Schreiben aus dem Ministerium aus Düsseldorf.
MFG
Thomas