Prüffristen elektrischer Verteiler / Sicherungskasten

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  • Moin zusammen,


    nach welcher Grundlage und in welchen Abständen muss ein elektrischer Verteiler/Sicherungskasten (Wandschrank mit Stromzähler und Sicherungen) geprüft werden?
    Zählt dieser gem. DGUV Vorschrift 4 als elektrische Anlage = Prüfung alle 4 Jahre?
    Mir hat jemand gesagt, dass elektrische Verteiler alle 6 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden müssten?


    Unabhängig von der Prüffrist, fällt diese Aufgabe bei einem Mietobjekt doch dem Vermieter zu, oder?


    Danke und Gruß


    Roland

    Gruß Roland

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  • Du meinst die elektrische Anlage in einem privat genutzten Wohnhaus?


    Dann steht dazu in DIN VDE 0105-100 (woher auch die Prüffristen nach DGUV V3/DGUV V4 kommen) in Kapitel 5.3.3.101.6 Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen:


    "Für Wohnungen können längere Zeitspannen (z.B. zehn Jahre) geeignet sein. Bei einem Wechsel der Bewohner ist eine Prüfung der elektrischen Anlage dringend empfohlen."


    Klar ist das die Aufgabe des Vermieters!


  • Prüfungen der elektrischen Anlagen sind nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV und TRBS 1201) bzw. § 5 „Prüfungen“ der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ je nach Nutzungsbedingungen (Betriebsart/-Bedingungen) und Umgebungsbedingungen (äußere Einflüsse) spätestens alle vier Jahre durchzuführen. Sie sollten von befähigten Personen durchgeführt werden, die als Elektrofachkräfte tätig sind. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vom Arbeitgeber/Unternehmer regelmäßig zu prüfen, um die vom Gesetzgeber bzw. von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern geforderten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten/Versicherten zu gewährleisten.

    Unabhängig von der Prüffrist, fällt diese Aufgabe bei einem Mietobjekt doch dem Vermieter zu, oder?

    Das sollte am besten vertraglich geregelt werden.


    "Der Vermieter (Eigentümer, Betreiber) ist für den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der Mietsache verantwortlich. Dazu gehört auch der fest installierte Bereich der elektrischen Anlage (ortsfesten Anlage) bis zu den Übergabestellen (z.B. Steckdosen). Der Mieter hat dazu den Zugang zu dieser Anlage zu gewähren. "



    Quelle: https://www.elektrofachkraft.d…her-anlagen#ixzz5JPz8DPtx

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen ()

  • Du meinst die elektrische Anlage in einem privat genutzten Wohnhaus?

    Es handelt sich um eine gewerblich genutzte Immobilie, die angemietet ist.

    Prüfungen der elektrischen Anlagen sind nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV und TRBS 1201) bzw. § 5 „Prüfungen“ der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ je nach Nutzungsbedingungen (Betriebsart/-Bedingungen) und Umgebungsbedingungen (äußere Einflüsse) spätestens alle vier Jahre durchzuführen. Sie sollten von befähigten Personen durchgeführt werden, die als Elektrofachkräfte tätig sind. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vom Arbeitgeber/Unternehmer regelmäßig zu prüfen, um die vom Gesetzgeber bzw. von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern geforderten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten/Versicherten zu gewährleisten.

    Das ist auch mein Stand.
    Also spätestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft durch den Vermieter organisiert. Dann kann er ja gleich die Licht- und Steckdosenstromkreise mitprüfen...


    Jemand ne Idee, woher die Aussage mit dem Sachverständigen kommen könnte? Prüfung des Hausanschlusses vielleicht?


    Gruß Roland

    Gruß Roland

  • Mir hat jemand gesagt, dass elektrische Verteiler alle 6 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden müssten?

    Die Prüffrist ist wie die der VDE nicht fest geschrieben sondern kann je nach Anlage und Zustand variieren


    Wen also bei kunde A alle 6Jahre geprüft wird muss es bei Kunde B nicht zwangsläufig auch so sein. selbst wenn es beides identische gegebenheiten sind wie z.B Büros.
    Kunde A setzt nur hochwertige Betriebsmittel ein die geprüft werden, kunde B nur billig was selten geprüft wird..
    kann man sich ausrechnen wo man öfters mal rein schaut ;)


    Ebenso zählen die aufgefundenen Mängel und dessen schwere usw

    Also spätestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft durch den Vermieter organisiert. Dann kann er ja gleich die Licht- und Steckdosenstromkreise mitprüfen...

    Hier gilt das selbe


    4Jahre sind nur ein Zeitrahmen der in den Normen angenommen wird, diese kann aufgrund von vorherigen Prüfungen gesenkt aber auch erhöht werden bei bedarf.
    ich habe Anlagenteile die wir Jährlich prüfen, andere alle 6 Jahre usw... Ähnlich kommen die Sachverständigen..


    Und er muss nicht alle Licht u Steckdosenkreise usw prüfen, sondern nur einen prozentualen Anteil von der gesamten Anlage wenn es eine Wiederholungsprüfung ist, bei einer Erstprüfung müsste er nahezu 100% prüfen


    Dies geht natürlich nur wenn es vorherige Prüfungen und Doku gegeben hat auf die man seine Messungen und Ergebnisse stützen kann

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

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  • Danke für eure Antworten.


    Die in den Raum geworfenene Überprüfung durch einen Sachverständigen, im Abstand von 6 Jahren, hat ihren Ursprung in der Feuerklausel der Versicherung.


    Die Aufforderung zur Prüfung wurde an den Vermieter der Immobilie weitergeleitet.

    Gruß Roland

  • Wenn es in der Feuerklausel eurer Versicherung drin steht, müsst ihr den Sachverständigen beauftragen und bezahlen.


    Normal ist hier eine jährliche Prüffrist und diese kann aber durch den Versicherer verlängert werden.

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