Neue Halle und Produktionsbereiche

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  • Hallo zusammen,


    bin Industriemeisterin, wir sind ca 40 Mann Betrieb und wollen uns vergrößern.
    Wir haben noch keinen Sicherheitsfachkraft (es ist gerade in der Planung einen Fachkraft für Arbeitssicherheit einzustellen) und bis jetzt habe ich alles selbstgemacht.
    Wir sind gut aufgestellt aber jetzt bin ich an einem Punkt gelangt wo ich mir unsicher bin.



    Folgende Sitution haben wir bei uns im Betrieb aktuell:


    Wir müssten uns aufgrund der Auftragslage vergrößern.


    Es wurde neben unserer Produktionshalle eine neue Halle gebaut und die ist mittlerweile vom Amt abgenommen worden.Die neuen Produktionsmaschinen wurden Installiert und fangen nach und nach an zu Produzieren.


    Alle Maschinen haben CE Kennzeichnung. Eine Maschinenabnahme steht noch aus. Für die meisten Maschinen habe ich mittlerweile eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die fehlende werden nach und nach erstellt.
    Die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung werden ebenfalls abgearbeitet um ein sicheren Betrieb zu Gewährleisten.


    Es wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter in der Ex Zonen, Höhenrettung und ähnliche Unterwiesen bzw. ausgebildet werden müssen. Die Unterweisungen, Eignungsuntersuchungen werden Zeitnahe erfolgen, und die Ausbildung ebenfalls.


    Die Maschinen und die Prozesse sind für die Mitarbeiter sicher. Es wird vom Inhaber sehr viel wert auf die Arbeitssicherheit gelegt.


    Meine Frage an die Experten ist, was müssen wir als mindestanforderungen erfüllen, um nicht Grobfahrlässig zu handeln?
    Dürfen wir rein Rechtlich so weiter produzieren oder muss ich die Produktion einstellen?


    Vielen Dank.

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  • Hallo,
    ganz schön viele, tiefgreifende Fragen, die Arbeit in der Beantwortung machen, bei so wenig Vorstellung als "Neuer" im Forum.
    G Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Wie ausführlich soll ich mich vorstellen?


    Wußte bis zur anmeldung nicht, dass so ein Forum existiert. Ich kann mir vorstellen, dass es sehr mit viel arbeit verbunden ist, meine Fragen zu beantworten.

  • Vorstellung hier

    Sehr viel Zeit wird hier das Einlesen in den verschieden Bereichen verbrauchen, in denen die Mindestanforderungen stehen.



    DGUV Vorschrift 1, Vorschrift 2, sämtliche andere DGUV en z.B. zum Brand- und Explosionsschutz, etc. ArbstättV und ASR, BetrSichV u.TRBS, Maschinenrichtlinie, event. GefStoffV u. TRGS, ArbMedVV und AMR, ASiG

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  • Morjen petitfilou,


    dein Fragenkomplex lässt sich so nicht beantworten - als frischer Ruheständler mit räumlicher Nähe zu Köln (Neuss) könnte ich dir - "unter die Arme greifen"; .
    Dazu sähe ich eine (vertrauliche) Inaugenscheinnahme der Halle bzw. Arbeitsplätze mit dem Abgleich deiner bereits vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen als erforderlich.
    So schreibst du z. B. " ... die Maschinen sind sicher ......". Daraus leite ich im Moment ab, dass die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung keine technischen beinhalten;
    da sehe ich dann keine grobe Fährlässigkeit (Unterschiede in der Begrifflichkeit "Fahrlässigkeit" und "grobe Fahrlässigkeit" beachten).
    Schreib mal eine PN, wenn du dich damit anfreunden könntest.


    mfg.

    Uwe