Keine Gefährdungsbeurteilung vom Dienstleister

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  • Hallo Board,


    hatte eine/r von Euch schon mal das Problem, daß ein Dienstleister, den Ihr für
    eine Aufgabe (Umbau einer Produktionsanlage) beauftragt habt euch keine Gefährdungsbeurteilung
    für seine Arbeiten erstellt/zukommen läßt?


    Wie seid Ihr damit umgegangen? An die GA melden?


    Von unserer Seite her haben wir für den Zeitraum der Baustelle eine Beurteilung soweit es geht
    durchgeführt.


    Schönes Wochenende *flagge2*

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  • Guten Morgen
    Wir haben auch oft externe Vergabe. Ich fordere von allen eine der auszuführenden Tätigkeit entsprechenden Gefährdungsbeurteilung an.
    Arbeiten werden nicht eher angefangen bis ihre GB vorliegt. Ist bei uns im Konzern sogar entsprechend in den Safety Standards vermerkt.
    Kommen diese dem nicht nach, wende ich mich an den Betriebsleiter/Operationsmanager
    Gruß Martin

  • Von unserer Seite her haben wir für den Zeitraum der Baustelle eine Beurteilung soweit es geht
    durchgeführt.

    Fordere das auch vom Dienstleister. Sollte aber schon in den Vertragsunterlagen berücksichtigt werden.

    An die GA melden?

    Würde ich erstmal nicht tun. Als Auftraggeber sitzt ihr am längeren Hebel.
    Am besten wie von Martin beschrieben schon vorher bei der Fremdfirmenauswahl festlegen.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Von unserer Seite her haben wir für den Zeitraum der Baustelle eine Beurteilung soweit es geht
    durchgeführt.

    Hat die der Auftragnehmer vorab bekommen? Zusätzlich benötigt er ja noch einiges an Informationen von Euch, bevor er eine sinnvolle Gefährdungsbeurteilung durchführen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,
    bin gerade etwas verunsichert. Meines Wissens nach macht man selbst eine GA bevor die Fremdfirmen im Haus mit ihrem Auftrag beginnen. Schließlich hat man ja selbst den besseren Überblick welche Gefährdungen auftreten könnten.
    Das die Fremdfirmen die arbeitsrechtlichen Sicherheitsvorschriften einhalten sollte natürlich selbstverständlich sein, dennoch muss da schon mal drauf hingewiesen werden.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • @Frank
    Wozu ? Eine Gefährdungsbeurteilung wird erstellt wenn eigene Mitarbeiter bei den Arbeiten mitmischen. Wenn die Arbeiten ausschließlich fremdvergeben wurden, so hat die ausführende Firma eine GB zu stellen. Du musst natürlich bei der Koordination bzw.Einweisung auf die möglichen spezifischen Gefährdungen hinweisen. Bei mir erfolgt dies in einem gesonderten Beiblatt zu den Sicherheitsleitlinien (wird von mir vorab unterwiesen)welche die Firma von mir erhält und ein Verteter die Unterweisung unterschreibt.
    In diesem Beiblatt weise ich auf die besonderen Gefährdungen hin.
    Beisspiel Wartung Aufzug. Sicherheitsleitlinien mit Hinweis auf engen Raum-Fahrstuhlschacht- und Rettung.
    Gruß Martin

  • Bei Fremdfirmeneinsätzen kann man die Gefährdungsbeurteilung eigentlich nur verlangen, wenn bei der Auftragsvergabe dieses dem Unternehmer auferlegt wurde. Findet sich (so wie es sein soll) bei der Vergabe des Auftrages die schriftlichen Hinweise zu Themen des Arbeitsschutzes durch den AG, kann man eine Vorlage der Gefäehrdungsbeurteilung einbauen. Wir haben beispielsweise eine Kann-Lösung in jedem Vertrag. "Dem AG ist auf Verlangen die Gefährdungsbeurteilung für die beauftragten Arbeiten vorzulegen." Dies ist jedoch nur bei größeren Baustellen bzw. Aufträgen (manchmal) der Fall.


    Vorlegen MUSS man eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich nur der Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht/Landesamt o.ä.) bzw. dem Unfallversicherungsträger. Es sei denn man hat die Vorlage zum Vertragsbestandteil mit der Fremdfirma gemacht.
    I.d.R. ist jedoch so dass zahlreiche Firmen auf Anfrage etwas vorlegen.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),