Verantwortlich für Anlieferer / Fahrer

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  • Schönen guten Morgen zusammen,


    bei einer Abholung von Paletten mit unserer Ware ist mir aufgefallen dass der Fahrer in Turnschuhen mit dem Hubwagen und den Paletten hantiert hat.
    Dann kam sofort dier Frage auf ob wir für ihn verantwortlich sind auf unserem Gelände und ich habe dies dann mal gegoogelt.
    Dort kamen unter anderem Hinweise wie dass bei manchen Firmen keiner etwas abladen darf ohne entsprechende Sicherheitsschuhe etc. .
    Können wir dies einfach zur Bedingung machen, kann es uns "egal" sein ob er seine PSA trägt weil es kein MA von uns ist oder welche Vorschriften gibt es in diesem Punkt ?



    Euch schon mal ein schönes Wochenende !


    Gruß


    Stephan

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  • Moin,


    ja auf Eurem Betriebsgelände seitn Ihr verantwortlich. Zweitens im Rahmen Eures hausrechts/Hausordnung könnt Ihr dies festlegen und auch Lieferanten gegenüber als Bedingung festmachen.


    Gruss aus HH

    Liebe Grüße aus dem Norden


    guard


    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!


    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!


    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!


    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Hallo Guard,


    durch weitere Recherche bin ich wieder mal vom Hölzchen aufs Stöckchen gekommen und war überrascht dass der Fahrer laut Handelgesetz noch gar nicht mal dazu verpflichtet ist, es sei denn es wurde explizit vertraglich gereglet, unsere Ware aufzuladen bzw. abzuladen.
    Er könnte also eigentlich bis zur Kontrolle unserer durchgeführten Ladungssicherung in seinen geschlossenen Turnschuhen im Fahrerhaus sitzen bleiben ohne in die Nähe von sich bewegenden Hubwagen, Paletten etc. zu kommen.


    Ich hoffe man darf hier so etwas verlinken :
    https://www.christiansblog.eu/…d-entladen/?cn-reloaded=1


    Also wie immer, alles nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint !


    Gruß


    Stephan

  • Hallo


    Wir habe dieses Problem, das Fahrer mit Flip Fops oder Badelatschen aus Ihren LKW stiegen, aber auch Paket Zusteller. Laut unseren Anwälten ist dies in Ordnung, wenn kein Pförtner mit Schranke am Werkstor sitzt, dann ist das Gelände ein öffentlicher Verkehrsraum,ein Schild „Firmengelände“ ist unzureichend. Im Gegenteil mussten wir für solche Fahrer ein Aufenthaltsraum eingerichtet, in dem Sie sich jeder Gefährdung entziehen können, bis der LKW geladen oder entladen wird. Wir verweigerten dann aber den Zutritt zu Laderampe um das entladen u. beladen zu überwachen. Darauf benutzen alle An u. Zulieferer ihre PSA, sogar die Sub- Unternehmer der großen Paketzusteller. Die Laderampe ist eindeutig den Unternehmen zugeordnet


    Gruß


    Kurt

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  • Vor diesen Hintergründen stellt sich jetzt die Frage :


    verkündet man für die Zukunft dass alle Fahrer Sicherheiotsschuhe zu tragen haben und die weisen uns in Zukunftr darauf hin dass sie ja gar nicht abladen müssen, was bei uns dann wieder Personal bindet und andere Abläufe stört, oder läst man alles so wie es ist.
    Aber laut Guard , in Post Nr. 2, sind wir verantwortlich für die Fahrer bzw. wenn etwas passiert und man hat dann den schwarzen Peter.


    Da kann man wieder froh sein "nur" Berater der GL zu sein und dies nicht entscgheiden zu müssen.



    Gruß


    Stephan

  • Hallo Stefan,


    es gibt noch ganz schlaue, die mit der braunen Arbeitskleidung und Fahrzeugen die werfen die Ware durch die Hintertür über die Ladekante, aber die müssen ja auch eine Unterschrift haben und die Rampe betreten, auch wenn mit nur einem Fuß ein Riesenspass, ein Fahrer mit nur einem Sicherheitsschuh und Badelatsche

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  • Aber man hat doch auf dem Betriebsgelände auch ohne Pförtner und Schranke noch das Hausrecht und kann bestimmen wer z.B Sicherheitsschuhe zu trragen hat, oder ?

  • Wenn man sich dies mal durchliest, der eine behautet das Eine und man denkt :achso ist es geregelt, und der nächste widerlegt genau die vorherige These !


    https://www.brummionline.com/f…ve/index.php/t-20401.html



    Dann kommt noch der Begriff der Gefälligkeit des Spediteurs hinzu dass der Fahrer nur so nett ist und ablädt aber eigentlich nicht muß.
    Aber bei Gefälligkeitsdiensten ist der Fahrer nicht,bei der Beschädigung der Ware,haftbar zu machen im Schadensfall ...... !


    Gruß


    Stephan

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  • Hallo Stephan


    Grundsätzlich wenn keine Schranke kein Pförtner kein Werkstor ist das Werksgelände öffentlicher Verkehrsraum und sogar der Staplerfahrer muss neben seiner Befähigung (Staplerschein) einen amtlichen Führerschein haben, deshalb gilt auch die Ware als übergeben wenn (die Ware hinter der Ladekante steht oder liegt bei Paketen, besonders bei Absetzbrücken (Anhänger ohne Räder) wird der Fahrer nie sehen ob leer beladen, da diese vom Kunden verplombt sind. Rechtlich so zu bewerten, wie Ware die schon auf der Straße ist und dann ist auch egal was für Schuhe der Fahrer trägt. Die internationalen Richtlinien werden in der TAPA beschrieben und vertraglich abgesichert


    Gruß


    Kurt

  • @Trierer
    Stimmt nicht so ganz. Privatgelände ist, wenn der Eigentümer/Besitzer erkennbar nicht jedermann die Nutzung gestattet. Dies kann er durch Zugangsbeschränkung (Schranke, Tor....), Hinweise oder durch die Art der Gestaltung seines Geländes zum Ausdruck bringen. Damit erklärt er, dass er den Gebrauch des Geländes nur in einem abgegrenzten , von ihm bestimmtem Benutzerkreis erlaubt.
    Brauche also nicht zwingend Schranke oder Tor.
    Gelände/Flächen die für jedermann offenstehen und allgemeiner Verkehr vom Betreiber geduldet wird sind öffentlich.
    Hab das mal vor langer Zeit im Kurs zum Meister für Schutz und Sicherheit wegen Zutritt als Thema gehabt
    Gruß Martin

  • Hallo martin s


    Auch deine Aussage ist nicht 100% richtig. Es gibt wie Trierer schon schrieb den öffentlichen Verkehrsraum und die abgesperrte Betriebsfläche (Zugang nur nach dem ein Pförtner oder Schranke überwunden wurde), was du nun berschreibst ist ein halböffentlicher Verkehrsraum.
    Nur ein Schild ist keine Absperrung.
    Wenn jede Person ohne größere Probleme auf mein Grundstück kann, muss ich je nach gestaltung des Verkehrsraum tatsächlich meine Fahrzeuge entsprechend ausstatten, d. h. z. B. der Stapler muss ein Kennzeichen bekommen, Bereiche mit dem Stapler brauchen vielleicht besonere Rundspiegel vor der Gebäudeausfahrten.
    usw.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Warum sollte ein DHL Fahrer Sicherheitsschuhe tragen? Wenn sein Arbeitgeber diese Arbeiten als ungefährlich eingestuft hat.
    Bei uns gibt es eine Fremdfirmenrichtlinie. Da steht nicht welche PSA der Auftragnehmer zu tragen hat. Lediglich die Verhaltensregeln auf dem Gelände sind dort aufgeführt. Ansonsten steht in der Richtlinie,
    dass bei uns auf dem Gelände die STVO und die arbeitsschutzrechlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Z. B. Heißarbeiten, arbeiten in engen Räumen usw. usw.
    Das nächste Problem ergibnt sich ja auch darin, dass dem Arbeitnehmer des Auftragnehmers gegenüber keine Weisungsbefugnis seitens des Auftragebers besteht. Ich kann den Fahrer nicht zwingen Sicherheitsschuhe
    zu tragen. Keine Weisungsbefugnis. Ich kann seine Führungskraft darauf aufmerksam machen, dass bei uns im Betrieb bei solchen Tätigkeiten PSA zu tragen sind. Dann liegt es aber immer noch im Verantwortungsbereich des
    Auftragnehmers, ob dieser das dann auch tun muss. Dann bleibt letztendlich nur die Maßnahme einen anderen Auftragnehmer zu beauftragen.
    siehe auch hier
    Beim Anliefer von Paket- oder Postzustellern ist ja noch viel unbequemer. Da seid ihr noch nicht einmal der Auftraggeber.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Wie Rabau


    es beschreibt ist richtig, es gibt einen sehr guten Ausbildungsfilm hierzu, von der BGHW. Ergänzend ist noch zu sagen , das nach §70 StvZo ein Antrag auf Nicht Zulassung für den Stapler zustellen ist, wo durch das Gelände gewidmet wird und dann bis zu Ladekante öffentlich wird, der größte Vorteil es wird Behördlich festgelegt, wo der Arbeitsschutz für den Fahrer beging und aufhört( auch für Kunden)



    Gruß Kurt