Benötigte Schulung / Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

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  • Aua,
    ich möchte nicht wieder die gleiche Diskussion aufmachen, da dies hier im Forum bereits oft diskutiert wurde, aber für die G41 hast Du keine rechtliche Grundlage. Einfach mal im Forum schauen. Das wurde schon ausgiebig erläutert. Falls Diskussionsbedarf besteht, können wir uns gerne hier austauschen, um diesen Thread nicht themarisch zu zerpflücken.

    Gruß Frank

    Dass die G41 keine Vorsorgeuntersuchung ist, das ist mir auch klar.
    Es geht eher um die Eignungsfeststellung.

    Wer nicht geeignet ist der darf das ding nicht fahren bzw bedienen.
    Ob dafür eine rechtliche Grundlage besteht ist zweitrangig. Wenn der AG das so möchte dann haben sich AN dem anzupassen.

  • Dass die G41 keine Vorsorgeuntersuchung ist, das ist mir auch klar.Es geht eher um die Eignungsfeststellung.

    Wer nicht geeignet ist der darf das ding nicht fahren bzw bedienen.
    Ob dafür eine rechtliche Grundlage besteht ist zweitrangig. Wenn der AG das so möchte dann haben sich AN dem anzupassen.

    Flotte Aussage, ich dachte das Zeitalter der Sklaverei sei vorbei.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo,

    wir haben eine eigene Scherenbühne.

    Im Rahmen der eigenen Staplerfahrerausbildung wird bei Bedarf die Bühne mit reingenommen.
    Außerdem die jährliche Unterweisung, Fahrauftrag und alle Bediener der Scherenbühne müssen eine G41 Untersuchung nachweisen.

    Viel mehr kann man nicht machen denke ich.

    Aha, thematisch allerdings nicht wirklich verwand! Da würde es mich wirklich interessieren wie das von Statten gehen soll. Wie lange dauert denn dann die Ausbildung? 2 - 3 - 4 Tage?

    Bitte nicht falsch verstehen, aber ich denke im gelebten Arbeitsschutz darf gerne auf eine gute und nachhaltige Unterweisung / Ausbildung wert gelegt werden, gerade mit diesen Arbeitsmitteln passieren immer noch viel zu viele Unfälle. Die meisten davon allerdings nicht weil die die Bühne oder der Stapler unterm Arsch zusammenbricht! Meist ist es fehlverhalten oder schlicht weg ergreifend Unwissenheit. Nehmen wir einfach mal zum Spaß das Thema Abstützen / Bodendruck. Im schlechtesten Fall können ca. 80% des Gesamtgewichts der Bühne (Auslegerbühne) auf einer Stütze bzw. einem Rad lasten, je nach große und Gewicht ist das schon ein ziemliches Brett. Mich graust es immer wenn ich die Baumpfleger mit Ihren LKW Bühnen sehe. Wo liegen meist die Unterlegbretter? Richtig, auf dem LKW in der dafür vorgesehenen Halterung!

    LKW, 12t, 80% davon 9600 KG, 96000N. Diese geteilt durch die Grundfläche der Stützen (der Einfachheit halber 25cm x 25cm) 625 cm2. 96000N : 625cm2 = 153,6 N/cm2. Jetzt noch die Bodendrucktabelle zu Rate gezogen und Voila, bei dem Druck kannst du dich irgendwo im Himalaja oder den Alpen auf einen Fels stellen, der kann so einen Druck ab, vielleicht noch ein Betonboden mit entsprechender Stärke. Asphalt, Bindiger Boden etc. da sollte schon ein bisschen gewissenhafter gearbeitet werden und der Denkapparat angeschmissen werden.

    Auch die Scherenbühne eignet sich für Beispiele wo der MA, owohl geschult, sich in eine missliche Lage bringen kann. Notablas auf der Seite zur Mauer bzw. zum Regal, so das diesen niemand mehr erreichen konnte. Doof, wenn es schnell gehen soll. So passiert in einem Betrieb den ich betreue. Hat ein wenig gedauert bis er wieder unten war. Allerdings hatte er nur das Pech, das die Bühne nicht geladen war. Hätte er ein ernstes Problem gehabt, hätte das übel ausgehen können!

    Weiter würde mich interessieren wie es im Schadensfall aussieht. "War der Bediener geschult / unterwiesen?" "Ja, haben wir im Rahmen der Staplerausbildung direkt mitgemacht!". Ich glaube kaum das dies so akzeptier wird.

    Herbstliche (ist scheiße kalt) Grüße aus Köln

    Julian

    Philipp Kohlhöfer: Falls Deutschland wirklich ausstirbt, wäre es schön, wenn die Idioten zuerst verschwinden.

    Geduld, ist die Kunst, langsamer wütend zu werden!

    Sitzen ist das neue Rauchen :/!

  • Die Fursprüngliche Frage war ja wie das jeweils in anderen firmen gehandhabt wird. Ich wusste nicht dass es gleich versucht wird zu zerlegen.
    Dann nehme ich mir mal die Zeit und versuche auf alle Einwände einzugehen.

    Wie hier schon ein paar Mal geschrieben wurde gibt es für Hubarbeitsbühnen keinen richtigen "Führerschein".
    Der Unternehmer hat vielmehr eine Nachweispflicht dass der Bediener anständig unterwiesen wurde und dass er das verstanden hat.

    Bei uns bekommen alle neuen Mitarbeiter als erstes eine Staplerschulung. (Die führe ich selbst durch)
    Wenn ich während der Schulung feststelle dass es sich um Mitarbeiter handelt die auch unsere Scherenbühne bedienen sollen, dann erzähle ich auch direkt was zu diesen Maschinen.
    Sicher sind die Themen nicht 100% verwand, aber das ein oder andere Thema kann man schon auf die Bühnen ausweiten.
    Im übrigen dauer der Ausbildung mittlerweile 2 Tage Theorie und je nach Teilnehmeranzahl 1-2 Tage Praxis.

    Danach kommt die Unterweisung am Gerät. Die findet bei uns ohne Prüfung statt. Jeder Mitarbeiter muss jedoch unterschreiben dass er es verstanden hat.

    Als Letztes muss noch der Fahrauftrag für dieses Gerät ausgestellt werden und alle sind zufrieden...


    Flotte Aussage, ich dachte das Zeitalter der Sklaverei sei vorbei.


    Ja sicher ist die Sklaverei abgeschafft. Muss ich aber als Unternehmer jeden Mitarbeiter mit jedem Gerät fahren lassen?
    Der Unternehmer hat eine Fürsorgepflicht dem AN gegenüber. Also wird der AN vom Arzt durchgecheckt ob er geeignet ist für die jeweiligen Tätigkeiten.
    Was dabei untersucht wird und ob es sinn macht steht auf einem anderen Blatt. Schadet es? Bestimmt nicht.
    Vielmehr hat der AN das Gefühl dass dem AG was an seiner Gesundheit liegt.

    Wie wird den bei euch in den Betrieben die körperliche Eignung nachweisbar festgestellt?
    Und ja, nochmal zum mitmeißeln, G41 ist keine Pflicht.- bzw Vorsorgeuntersuchung.
    Ist sie aber deshalb verboten?
    Selbst die DGUV verweist gerne in der GUV-G 966 (DGUV Grundsatz 308-008) auf die G41 wenn es darum geht die körperliche Eignung festzustellen.

    "• Körperliche Eignung.
    Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen,Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gute Reaktionsfähigkeit.Zur Beurteilung der körperlichen Eignung geben die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“sowie G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ wichtige Anhaltspunkte."

    ich wüsste nicht was es da zu kritisieren gibt.

  • Die ArbMedVV liegt bei mir unterm Kopfkissen.

    Achtung :


    Teile mit gefährlichen Oberflächen :D


    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tanzderhexen (21. Juni 2018 um 12:52)

  • 8|

    =O
    Nein Frank - schreib nix. Mache es nicht!

    please Frank nicht wieder versuchen die Rechtslage zu erörtern.

    „Wir machen Eignungsuntersuchung wann immer wir wollen“ <X

    es wird sie immer geben: gefährliches Halbwissen und Beratungsresistent (alte Diskussion)

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Moin,


    ich weiß, aber wenn man es einfach so hinnimmt, wird sich nie etwas ändern.

    Gruß Frank

    so, bin jetzt wieder da.
    was ist falsch daran wenn ein AG seine Mitarbeiter vor der Einstellung darauf hinweist und während der ersten 1-2 Wochen zur Eignungsuntersuchung schickt?

    Oder anders, welches Gesetz verbietet das?
    Nochmal zur Erinnerung,
    ich habe nirgends geschrieben dass Mitarbeiter zur Eignungsuntersuchung geschickt werden die schon fest eingestellt sind.

  • so, bin jetzt wieder da.was ist falsch daran wenn ein AG seine Mitarbeiter vor der Einstellung darauf hinweist und während der ersten 1-2 Wochen zur Eignungsuntersuchung schickt?

    Oder anders, welches Gesetz verbietet das?
    Nochmal zur Erinnerung,
    ich habe nirgends geschrieben dass Mitarbeiter zur Eignungsuntersuchung geschickt werden die schon fest eingestellt sind.


    Anlasslose Eignungsuntersuchungen Eine Eignungsuntersuchung „ins Blaue hinein“ und ohne mögliche Drittgefährdung durch die konkrete Tätigkeit, birgt die Möglichkeit einer Ausforschung und damit einer jederzeitigen Selektion in dem Sinne, dass der Arbeitgeber sich von mit
    Gesundheitsrisiken behafteten, potenziell weniger produktiven Mitarbeitern versucht zu trennen, auch wenn diese bisher nicht durch überdurchschnittliche Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder die Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert in Erscheinung getreten sind. Eine solche Vorgehensweise widerspräche in eklatanter Weise dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I GG)
    und wäre daher unzulässig.

    Gegenfrage: In welchem Gesetz/Verordnung steht, dass eine Eignungsuntersuchung nach G41, G25 usw. (pauschal) für genau diese Berufsgruppe, unter diesen Voraussetzungen legitimiert sind? Nirgendwo? Also unterliegen die Beschäftigten einem Duldungszwang.
    Übrigens war der Glaube des Unternehmers "in Haftung" genommen zu werden wegen fehlender Untersuchungen ist ja völliger Unsinn.
    "Wenn keine gesetzliche Forderung vorliegt, kann auch nicht gegen eine gesetzliche Bestimmungen verstossen werden..."

    Ich sehe es ähnlich wie @Guudsje es wird sich nicht an das geltende Recht gehalten. Bei der Novellierung der ArbMedVV, sagte ein beteiligter Medizinaldirektor: "eine G41 hat noch nie einen Absturz verhindert, das machen andere zu schaffende Voraussetzungen"

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Was passiert denn, wenn der Mitarbeiter die "Eignungsuntersuchung" nicht macht? Schickt ihr diesen wieder Heim?
    Was passiert denn mit dem Untersuchungsergebnis? Gibt der Betriebsmediziner das Ergebnis an den Unternehmer weiter, oder etwa der Mitarbeiter?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Anlasslose Eignungsuntersuchungen Eine Eignungsuntersuchung „ins Blaue hinein“ und ohne mögliche Drittgefährdung durch die konkrete Tätigkeit, birgt die Möglichkeit einer Ausforschung und damit einer jederzeitigen Selektion in dem Sinne, dass der Arbeitgeber sich von mit
    Gesundheitsrisiken behafteten, potenziell weniger produktiven Mitarbeitern versucht zu trennen, auch wenn diese bisher nicht durch überdurchschnittliche Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder die Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert in Erscheinung getreten sind. Eine solche Vorgehensweise widerspräche in eklatanter Weise dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I GG)
    und wäre daher unzulässig.

    Eigentlich kann ich mir das weitere Schreiben sparen denn anscheinend liest sich eh keiner durch was ich geschrieben hab.
    Nochmal für dich.
    Neue Mitarbeiter gehen innerhalb der ersten 1-2 Wochen zur G41.
    Ich weiß nicht was ihr mit euren Mitarbeitern in den ersten Wochen anstellt aber unsere werden erstmal eingearbeitet, lernen alle Abteilungen und Schnittstellen kennen mit den sie später zu tun haben etc.
    Anhand welcher Kriterien willst du da eine Selektion durchführen? Ob der Mitarbeiter gut Hände schütteln kann?


    Was passiert denn, wenn der Mitarbeiter die "Eignungsuntersuchung" nicht macht? Schickt ihr diesen wieder Heim?Was passiert denn mit dem Untersuchungsergebnis? Gibt der Betriebsmediziner das Ergebnis an den Unternehmer weiter, oder etwa der Mitarbeiter?

    Jetzt wird´s affig. Schon mal was von ärztlicher Schweigepflicht gehört?
    Den Untersuchungsbericht sieht der AG nicht. Er bekommt quasi nur eine Meldung: geeignet/bedingt geeignet/nicht geeignet

    Sollte der Mitarbeiter sich als nicht geeignet erweisen muss man halt eine Lösung finden. Anderer Aufgabenbereich oä.

    Bisher gab es noch keinen Mitarbeiter der sich geweigert hat diese Untersuchung zu machen. wie Schon 1000 mal geschrieben, der Mitarbeiter wird in der Vorstellungsphase darauf hingewiesen.
    Wenn er aber während der Vorstellungsgespräche sagt dass er kein Problem damit hat und er sobald der Vertrag unterschrieben ist seine Meinung Ändert... Was will man dann mit so einem Lügner.
    Wer weiß wo er noch seine Meinung ändert...

  • Jetzt wird´s affig. Schon mal was von ärztlicher Schweigepflicht gehört?Den Untersuchungsbericht sieht der AG nicht. Er bekommt quasi nur eine Meldung: geeignet/bedingt geeignet/nicht geeignet

    Sollte der Mitarbeiter sich als nicht geeignet erweisen muss man halt eine Lösung finden. Anderer Aufgabenbereich oä.

    Bisher gab es noch keinen Mitarbeiter der sich geweigert hat diese Untersuchung zu machen. wie Schon 1000 mal geschrieben, der Mitarbeiter wird in der Vorstellungsphase darauf hingewiesen.
    Wenn er aber während der Vorstellungsgespräche sagt dass er kein Problem damit hat und er sobald der Vertrag unterschrieben ist seine Meinung Ändert... Was will man dann mit so einem Lügner.
    Wer weiß wo er noch seine Meinung ändert...

    Das mit der Schweigepflicht war mir durchaus bewusst. ich wollte nur mal provokant nachfragen, was Ihr mit den Ergebnissen macht.
    Ihr stellt jemanden auf Grund einer Stellenausschreibung ein, macht eine Eignungsuntersuchung, stellt u. U. fest, dass derjenige nicht geeignet ist und sucht dann eine andere Beschäftigung für den nicht geeigneten Bewerber?....

    Und beim nächsten Mal wünsche ich mir ein klein wenig mehr Sachlichkeit und keine Begriffe wie "affig".

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Eigentlich kann ich mir das weitere Schreiben sparen denn anscheinend liest sich eh keiner durch was ich geschrieben hab.

    Moin Adam,

    ich sage es jetzt mal deutlich: Du solltest an Deinem Umgangston im Forum arbeiten. Anhand der Antworten, die Du Du auf Deine Beiträge bekommen hast und anhand des Umfangs der Antworten sollte erkennbar sein, dass sich die Personen, die Dir geantwortet haben, mit Deinen Beiträgen kritisch auseinandergesetzt haben. Leider akzeptierst Du das nicht. Es geht hier nicht darum, wer Recht hat und wer nicht, sondern jeder der Diskutanten legt seine Sicht der Dinge dar.

    Selbst das BMAS und die DGUV vertreten in diesem Thema unterschiedliche Standpunkte. Warum sollte es dann in einem Forum anders sein. Eine knackige Diskussion ist das Salz in der Suppe eines Forums, steigert die Zugriffszahlen und die Werbeklicks von Sifapage. Toni hat sich gerade einen neuen Maserati geordert und Chris lässt sich momentan eine sündhaft teure Echthaarperücke anfertigen, während Herbert, Peter und IMedias gerade die Fliesen aus Carrara Marmor für die neue Sifapage-Villa auf den Cayman Islands heraussuchen. :44:
    Trotz aller gegensätzlicher Ansichten in so einer Diskussion, sollte der Umgang miteinander aber immer von Sachlichkeit und Fairness geprägt sein.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Guudsje (26. Juni 2018 um 09:29)

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  • Und ja, nochmal zum mitmeißeln, G41 ist keine Pflicht.- bzw Vorsorgeuntersuchung.
    Ist sie aber deshalb verboten?

    Oder anders, welches Gesetz verbietet das?

    Die G41 umfasst in der Regel ja auch eine Blutuntersuchung. Ohne Rechtsgrundlage und ausdrückliche Zustimmung der untersuchten Person begeht der Arzt eine Körperverletzung nach §223 StGB. Das kann für ihn sowohl strafrechtliche, als auch standesrechtliche Konsequenzen haben.
    Dem Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter nur beschäftigt, wenn er die G41 über sich ergehen lässt, obwohl hier die Rechtsgrundlage fehlt, droht §253 StGB Erpressung bzw. §240 Nötigung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (26. Juni 2018 um 09:57)

  • Eigentlich kann ich mir das weitere Schreiben sparen denn anscheinend liest sich eh keiner durch was ich geschrieben hab.Nochmal für dich.
    Neue Mitarbeiter gehen innerhalb der ersten 1-2 Wochen zur G41.
    Ich weiß nicht was ihr mit euren Mitarbeitern in den ersten Wochen anstellt aber unsere werden erstmal eingearbeitet, lernen alle Abteilungen und Schnittstellen kennen mit den sie später zu tun haben etc.
    Anhand welcher Kriterien willst du da eine Selektion durchführen? Ob der Mitarbeiter gut Hände schütteln kann?


    @Botulin1980
    naja ich weiß jedenfalls, wie ich geeignete Personen für sicherheitstechnische Aufgaben (Sifa) auswähle. Hier spielen eine Rolle (je nach Einsatzgebiet) eine ordentlichen Berufsausbildung als Meister, Techniker oder Ingenieur auch schnelle Auffassungsgabe, Sozialkompetenz und das Grundverständnis rechtliche Vorgaben zügig in der Praxis umzusetzen.
    ................
    Ich für meinen Teil würde beispielsweise, nie einen überheblichen Anfänger mit der Neigung zu "Le roi - c'est moi!" auswählen. Eine Eignungsuntersuchung (körperlich geeignet) oder die so oft vergessene Untersuchung beim Psychiater (wegen der "geforderten" geistig geeignet), spielen eher keine Rolle.... (also keinen Handschüttel-Test bei mir)

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    3 Mal editiert, zuletzt von AL_MTSA (26. Juni 2018 um 11:00)

  • Das mit der Schweigepflicht war mir durchaus bewusst. ich wollte nur mal provokant nachfragen, was Ihr mit den Ergebnissen macht.Ihr stellt jemanden auf Grund einer Stellenausschreibung ein, macht eine Eignungsuntersuchung, stellt u. U. fest, dass derjenige nicht geeignet ist und sucht dann eine andere Beschäftigung für den nicht geeigneten Bewerber?....

    Und beim nächsten Mal wünsche ich mir ein klein wenig mehr Sachlichkeit und keine Begriffe wie "affig".

    Ach, wenn du versuchst mich dumm darzustellen und provokante Fragen stellst ist das sachlich in Ordnung?
    Wenn ich aber in einer ernsten Diskussion solch provokante Fragen im Gegenzug als affig bezeichne ist es plötzlich nicht mehr sachlich...? ?(


    Moin Adam,
    ich sage es jetzt mal deutlich: Du solltest an Deinem Umgangston im Forum arbeiten. Anhand der Antworten, die Du Du auf Deine Beiträge bekommen hast und anhand des Umfangs der Antworten sollte erkennbar sein, dass sich die Personen, die Dir geantwortet haben, mit Deinen Beiträgen kritisch auseinandergesetzt haben. Leider akzeptierst Du das nicht. Es geht hier nicht darum, wer Recht hat und wer nicht, sondern jeder der Diskutanten legt seine Sicht der Dinge dar.

    ja, mag sein dass der letzte Post von mir sich ein wenig genervt lesen lässt... ich habe aber irgendwie das Gefühl dass ich in jedem Beitrag das gleiche schreibe und keiner liest es sich durch.
    Vielmehr wird mit immer gleichen Argumenten draufgehauen die noch nicht mal was mit meiner Darstellung zu tun haben.

    Als kleines Beispiel die Sache mit der Untersuchung im bestehendem Arbeitsverhältnis... Das stand von meiner Seite nie zur Debatte. Trotzdem kam das Argument 2-3 mal.


    Die G41 umfasst in der Regel ja auch eine Blutuntersuchung. Ohne Rechtsgrundlage und ausdrückliche Zustimmung der untersuchten Person begeht der Arzt eine Körperverletzung nach §223 StGB. Das kann für ihn sowohl strafrechtliche, als auch standesrechtliche Konsequenzen haben.Dem Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter nur beschäftigt, wenn er die G41 über sich ergehen lässt, obwohl hier die Rechtsgrundlage fehlt, droht §253 StGB Erpressung bzw. §240 Nötigung.

    Also grundsätzlich werden die Mitarbeiter in der Bewerbungsphase darauf hingewiesen und das nicht nur einmal. Ich Persönlich wurde mindestens 3 mal darauf angesprochen dass es in dem Betrieb so gehandhabt wird und mir war klar worauf ich mich einlasse.

    Im §240 StGB steht:
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder2.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


    Im §253 StGB steht:
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

    Ich bin juristisch nicht so auf der höhe aber ich lese nicht daraus dass der AG sich nicht die Eignung des AN von einem Arzt bestätigen lassen darf.
    Der Arzt wird sich auch die nötige Unterschrift vom Patienten holen bevor er ihm Blut abnimmt.
    Sollte es nicht so sein ist es eher ein Problem des Arztes und nicht unsere Diskussionsgrundlage. Der AG weiß weder ob eine richtige Untersuchnug durchgeführt wurde noch die genauen Ergebnisse.


    Und nochmal grundsätzliches,
    Mir ist es egal ob ich recht hab oder nicht. Wenn ich Unrecht habe dann lasse ich mich gerne mit guten Argumenten belehren.
    Ich habe mich hier angemeldet weil ich von den Erfahrungen der anderen profitieren möchte und meine gerne weitergebe.
    Wenn ich aber das Gefühl habe dass ich mich dauernd wiederholen muss weil man meint sich nur den letzten Post durchlesen zu müssen dann hab ich da ein Problem mit.
    Sicherlich kann es vorkommen dass ein und das gleiche öfter geschrieben werden muss... In unterschiedlichen Threads ist es auch nicht tragisch.

    Gruß.