Also grundsätzlich werden die Mitarbeiter in der Bewerbungsphase darauf hingewiesen und das nicht nur einmal. Ich Persönlich wurde mindestens 3 mal darauf angesprochen dass es in dem Betrieb so gehandhabt wird und mir war klar worauf ich mich einlasse.
Hinweisen kann man so viel man möchte. Dürfte vor Gericht ähnlichen Bestand haben wie die Frage an eine Bewerberin, ob sie schwanger ist.
Wenn mir weiterhin bei nicht absolvieren der G41, obwohl es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, die Kündigung droht, sehe ich das schon als empfindliches Übel an und schon greifen die beiden erwähnten Paragraphen.
Viele potentiellen Arbeitnehmer werden das über sich ergehen lassen, ohne sich zu wehren. Aber es kommt bestimmt der Tag an dem ein potentieller Arbeitnehmer dies über seinen Anwalt abklären lässt und dann könnte es die erwähnten strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu dann noch eine Abfindung, da das Arbeitsverhältnis als unzumutbar eingestuft wird mit möglichen zusätzlichen Folgen des Schadensersatzes. Vom Imageverlust des Unternehmens rede ich da noch nicht einmal.