Benötigte Schulung / Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

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  • Also grundsätzlich werden die Mitarbeiter in der Bewerbungsphase darauf hingewiesen und das nicht nur einmal. Ich Persönlich wurde mindestens 3 mal darauf angesprochen dass es in dem Betrieb so gehandhabt wird und mir war klar worauf ich mich einlasse.

    Hinweisen kann man so viel man möchte. Dürfte vor Gericht ähnlichen Bestand haben wie die Frage an eine Bewerberin, ob sie schwanger ist.
    Wenn mir weiterhin bei nicht absolvieren der G41, obwohl es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, die Kündigung droht, sehe ich das schon als empfindliches Übel an und schon greifen die beiden erwähnten Paragraphen.
    Viele potentiellen Arbeitnehmer werden das über sich ergehen lassen, ohne sich zu wehren. Aber es kommt bestimmt der Tag an dem ein potentieller Arbeitnehmer dies über seinen Anwalt abklären lässt und dann könnte es die erwähnten strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu dann noch eine Abfindung, da das Arbeitsverhältnis als unzumutbar eingestuft wird mit möglichen zusätzlichen Folgen des Schadensersatzes. Vom Imageverlust des Unternehmens rede ich da noch nicht einmal.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,

    ich habe aber irgendwie das Gefühl dass ich in jedem Beitrag das gleiche schreibe und keiner liest es sich durch.
    Vielmehr wird mit immer gleichen Argumenten draufgehauen die noch nicht mal was mit meiner Darstellung zu tun haben.

    Wie lautete nochmal die Eingangsfrage des Themenerstellers? ?(
    Was hatte Guudsje in seinem Beitrag Nr.19 geschrieben? :whistling:


    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Hinweisen kann man so viel man möchte. Dürfte vor Gericht ähnlichen Bestand haben wie die Frage an eine Bewerberin, ob sie schwanger ist.Wenn mir weiterhin bei nicht absolvieren der G41, obwohl es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, die Kündigung droht, sehe ich das schon als empfindliches Übel an und schon greifen die beiden erwähnten Paragraphen.
    Viele potentiellen Arbeitnehmer werden das über sich ergehen lassen, ohne sich zu wehren. Aber es kommt bestimmt der Tag an dem ein potentieller Arbeitnehmer dies über seinen Anwalt abklären lässt und dann könnte es die erwähnten strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu dann noch eine Abfindung, da das Arbeitsverhältnis als unzumutbar eingestuft wird mit möglichen zusätzlichen Folgen des Schadensersatzes. Vom Imageverlust des Unternehmens rede ich da noch nicht einmal.

    Wie gesagt, noch hat sich keiner dagegen gewehrt. Sollte es mal vorkommen denke ich mal dass die Tage des Mitarbeiters im Betrieb gezählt sind. Zumal das Ganze noch in der Probezeit passiert.
    Wenn der Mitarbeiter das Vertrauensverhältnis in der Anfangszeit schon schafft so zu zerstören... wer will so einen Mitarbeiter?
    Eine Abfindung wird es eher auch nicht geben. Wie gesagt, wir reden hier von einem Zeitraum von max. 3 Wochen.


    Ja... man kann sagen das darfst du nicht sonst drohen dem Betrieb strafrechtliche Konsequenzen.
    aber wir reden hier über die Praxis und nicht über Theorie.



    Moin,
    Wie lautete nochmal die Eingangsfrage des Themenerstellers? ?( Was hatte Guudsje in seinem Beitrag Nr.19 geschrieben? :whistling:


    Gruß
    Dirk

    eigentlich ein Sehr guter Einwand!


    Die Frage von bolle 1602 war:
    "Wie wird das bei euch gehandhabt?"


    und nicht:
    "wieso hat Adam recht oder unrecht."


    Da dürfen sich einige angesprochen fühlen.
    Ich leider zum Teil auch. :/

  • Nach Recherche DGUV 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" und der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" bin ich der festen Meinung, dass Bediener einer Hubarbeitsbühne einen "Führerschein" zum Bedienen der Bühne benötigen (theroretsiche und praktische Ausbildung mit Abschlußprüfung).

    Das war die Eingangsfrage.


    Die Threadüberschrift lautet:
    Benötigte Schulung / Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen
    Was das jetzt mit der G41 zu tun hat, erschließt sich mir nicht, deswegen ist es sinnvoller, diese Diskussion in dem mehrmals verlinkten G41-Thema weiterzuführen.



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Wie gesagt, noch hat sich keiner dagegen gewehrt. Sollte es mal vorkommen denke ich mal dass die Tage des Mitarbeiters im Betrieb gezählt sind. Zumal das Ganze noch in der Probezeit passiert.


    Wenn der Mitarbeiter das Vertrauensverhältnis in der Anfangszeit schon schafft so zu zerstören... wer will so einen Mitarbeiter?
    Eine Abfindung wird es eher auch nicht geben. Wie gesagt, wir reden hier von einem Zeitraum von max. 3 Wochen.

    @martin s
    Een mutt noch!
    Wer will in solch einem Unternehmen arbeiten? Wo die Mitarbeiter nach mehrmaligen Hinweisen auf die Eignungsfeststellung mehr oder weniger genötigt werden..........
    Klar!, dass die Neuen damit einverstanden sind. Die brauchen u. U. den Job.



    Wenn der Mitarbeiter das Vertrauensverhältnis in der Anfangszeit schon schafft so zu zerstören... wer will so einen Mitarbeiter?

    Das ist die Frage, wer hier welches Vertrauensverhältnis zerstört?




    @bolle1602 Die ursprüngliche Frage hatte ich schon zu Beginn beantwortet.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick