Unfallmeldung Inhalte

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  • Hallo Miteinander,


    kann mir jemand sagen, wo ich ganz konkret nachlesen kann was und wie in einem U-Bericht an die BG stehen darf?


    Folgender Fall: Arbeitsunfall ist passiert, in der U-Meldung steht sinngemäß: ... bin ich hängengeblieben und verspürte einen Schmerz.


    Der U-Bericht wurde im Feld 17 "ausführliche Schilderung" von AG Seite mit Zweifel an dem Arbeitsunfall und Hinweis das dies der x.te Unfall in x Monaten sei und der Bitte dies zu prüfen, ergänzt. Darf er das?


    Im SGB 7 §193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer steht nichts konkretes das er das nicht dürfe. Allerdings auch: (8) Das BMAS bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den für Aufgaben der Prävention und der Einleitung eines Feststellungsverfahrens erforderlichen Inhalt der Anzeige, ihre Form und die Art und Weise ihrer Übermittlung sowie die Empfänger, die Anzahl und den Inhalt der Durchschriften.



    Nur kann ich auf der BMAS Site nichts dazu finden.



    Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?


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  • Moin,


    auch wenn ich inhaltlich leider nichts beisteuern kann. Wenn ein Arbeitgeber so etwas schreibt, dass es der x-te Unfall ist, dann sollte er sich nicht wundern, wenn das irgendwann als Bumerang von der BG zurückkommt. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Da muss ich dem Frank wieder einmal uneingeschränkt recht geben. Bevor ich als Arbeitgeber solch eine Meldung absetze und somit auch deutlich klarstelle, dass ich nichts über den Unfallhergang weiß, lasse ich es lieber bleiben.
    Es wäre sinnvoll gewesen den Unfallhergang und alle anderen Happenings durch eine Unfallursachenfindung zu analysieren. Dadurch findet man die Ursachen (i. d. R. sind es immer mehrere Ursachen, die zu einem Unfall führen) heraus. Dann kann man auch Maßnahmen ergreifen. Ins Feld 17 hätte ich nur eine Kurzversion des Unfallhergangs beschrieben. Mehr nicht. Wenn dann noch Fragen durch die BG eingetrudelt wären, hätte Dein Arbeitgeber Antworten liefern können und Maßnahmen. Du als Sifa kannst da bestimmt unterstützen. Fishboneanaylzis z. B.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Der U-Bericht wurde im Feld 17 "ausführliche Schilderung" von AG Seite mit Zweifel an dem Arbeitsunfall und Hinweis das dies der x.te Unfall in x Monaten sei und der Bitte dies zu prüfen, ergänzt. Darf er das?

    Also mal ehrlich .... wird der Arbeitsunfall vom Arbeitgeber auch betrachtet?
    Erst mal sollte der Arbeitgeber seine eigene Unfallanalyse machen, bevor er sich die BG reinholt und die auch das prüfen anfängt und dann vielleicht was feststellt.... was nicht so schön ist?


    Meines Erachtens ja .... aber warum sollte er das schreiben?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Meines Erachtens ja .... aber warum sollte er das schreiben?

    Weil er Zweifel an dem Unfallhergang hat und andere Arbeitsunfälle des MA´s in diesem Jahr nach dem gleichen Schema abgelaufen sind. Immer Nachtschicht, keine Zeugen, kein VB-Eintrag, immer der gleiche Finger, keine äußerlichen Verletzungen.


    In der Nachbetrachtung mit VorG+BG-Betrteuer konnten wir uns nicht erklären wie es dazu kommen kann. Der BG_Betreuer hat auch angeregt, dass bei Zweifeln an einem Hergang er für eine Info seitens des Unternehmers dankbar ist, um es entsprechend weiterzugeben.

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  • Weil er Zweifel an dem Unfallhergang hat und andere Arbeitsunfälle des MA´s in diesem Jahr nach dem gleichen Schema abgelaufen sind. Immer Nachtschicht, keine Zeugen, kein VB-Eintrag, immer der gleiche Finger, keine äußerlichen Verletzungen.

    Wir hatten einen ... "ähnlichen" Fall.
    Ein Mitarbeiter hatte immer wieder seltsame Unfälle die sich niemand richtig erklären konnte.... zuletzt machten wir einige Gespräche mit diesen Mitarbeiter in großer Runde Führungskräfte, Personalabteilung, Betriebsrat, Sifa ...jedenfalls wurde der Mitarbeiter für einige Zeit aus der Nachtschicht genommen zuverlässigen Kollegen an die Seite gestellt.
    Jetzt nach gut einem Jahr arbeitet er auch wieder allein in der Nachtschicht und das bisher ohne Unfälle.
    Anscheinend tut Ihm die Nachtzulage doch ganz gut .... Diese fehlte ja einige Monate.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Der U-Bericht wurde im Feld 17 "ausführliche Schilderung" von AG Seite mit Zweifel an dem Arbeitsunfall und Hinweis das dies der x.te Unfall in x Monaten sei und der Bitte dies zu prüfen, ergänzt. Darf er das?

    Warum nicht? Der AG ist ja zur Meldung verpflichtet. Allerdings sollte die Meldung objektiv und ohne eigene Wertung sein.
    Wäre ich BG käme ich zum Schluß, dem AG sind mehrere Vorfälle bekannt, aber er hat nicht gehandelt. Das führt dann in der Regel nicht zum Versagen des Unfallversicherungschutzes, aber möglicherweise zu Regressforderungen gegenüber dem AG. Weiterhin würde es mich nicht wundern, wenn der AG in absehbarer Zeit Besuch von der BG bekommen würde um mal die Organisationsstruktur des Betriebes abzuprüfen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Licht ins Dunkel bring manchmal ein einfaches Gespräch - z.B. mit dem zuständigen TAB auf dem kleinen Dienstweg.


    Allerdings ist der primäre Ansprechpartner immer der Betroffene selbst. Hier solltet ihr ansetzen und das Gespräch suchen und führen. Selbstverständlich gehört da u.U. auch sowas dazu wie...s. Kelte...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zunächst: Reinschreiben darf der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter das ganz sicher, schließlich müssen Unternehmer oder Bevollmächtigter die Unfallanzeige ja unterschreiben. Der verunfallte Mitarbeiter sollte meiner Ansicht nach selbst nichts in das Formular schreiben. Das geht einfach zu oft in die Hose mit unklaren Formulierungen, problematischer Rechtsschreibung und unleserlicher Handschrift.


    Meiner Ansicht nach sollte die Unfallanzeige sachlich richtig ausgefüllt werden, alle wichtigen Informationen sollten zur Vermeidung von Nachfragen genannt werden, aber der Unternehmer/Bevollmächtiger sollte weder spekulieren noch das Geschehen werten. Das gehört in die Unfallanzeige nicht hinein.


    Trotzdem: Bestehen berechtigte Zweifel am Unfallablauf oder steht gar die Frage im Raum ob es überhaupt einen Unfall gab kann man das der BG ruhig melden. In Variationen habe ich das mehrfach erlebt, meist wenn sich neue Mitarbeiter als ungeeignet erwiesen hatten und innerhalb der ersten Wochen gekündigt wurden - dann gab es ganz plötzlich einen Unfall, der den letzten Arbeitstag davor geschehen sein soll und für den es keine Zeugen gab. Die Absicht dahinter ist offensichtlich: Krankengeld.


    Meiner Ansicht nach wäre in so einem Fall eine Regressforderung eher zu befürchten wenn der Unternehmer seine Zweifel nicht äußert. Es gibt dumme Mitarbeiter, die einem die Belege selber liefern, weil sie die für sie bestimmte Durchschrift der AU mit der Diagnose abgeben. Das kommt aber natürlich nicht immer vor. Die BG hat allerdings Zugriff auf die Diagnosen, also kann der Unternehmer auch zu einer Überprüfung raten. Schließlich vermeidet das u. U. unberechtigte Zahlungen an Leute, die das System missbrauchen wollen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo Zusammen,


    ich bin der gleichen Meinung wie Michael ich habe teilweise die gleichen Erfahrungen mit Unfällen von einen bestimmten Menschenschlag gemacht.



    Wäre ich BG käme ich zum Schluß, dem AG sind mehrere Vorfälle bekannt, aber er hat nicht gehandelt. Das führt dann in der Regel nicht zum Versagen des Unfallversicherungschutzes, aber möglicherweise zu Regressforderungen gegenüber dem AG. Weiterhin würde es mich nicht wundern, wenn der AG in absehbarer Zeit Besuch von der BG bekommen würde um mal die Organisationsstruktur des Betriebes abzuprüfen.


    Leider kann ich diese Aussage nicht bestätigen ich habe in meinen langen Berufsleben noch nie erlebt das eine BG Regress fordert. Das ist im übrigen an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft. Darauf will und kann ich nicht weiter eingehen dafür sind andere schlauere Menschen und die BG zuständig.


    Und mit Besuchen ist es auch so eine Sache, die TAP hat gar nicht die Zeit in vielen Betrieben die Organisationsstrukturen zu überprüfen weil sie viel zu viele Betriebe in ihren Bezirken zu betreuen haben. Stichwort: Zusammenschluss von BG,en. Ich kenne Betriebe die sind schon 10 Jahre nicht überprüft worden obwohl Arbeitsunfälle passiert sind und auf dem Arbeitsschutz kein Wert gelegt wird, keine SiFa, keine Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist. Deshalb sprechen sich ja Gewerbeaufsicht und BG ab und teilen sich die Aufgabe. Stichwort: Systemprüfung. Trotzdem schaffen sie es auch zusammen nicht alle Betriebe alle 2-3 Jahre zu besuchen. Bei einigen Betrieben sind sie sogar öfter als sie müssen da läuft es aber in der Regel sehr gut. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Schaut nicht immer auf den eigenen Betrieb schaut Euch mal in Euer Umgebung in kleinen bis mittleren Betrieben um wie es da läuft. Gesagt wird wir tun alles für die Arbeitssicherheit unsere Mitarbeiter die Realität sieht leider anders aus da helfen auch keine hübschen Zertifikate.


    So jetzt könnt Ihr mich steinigen!!!!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Ersma guten Morgen Mitstreiter,


    danke für eure antworten und Anregungen.


    Hier mal kurz unsere Vorgehensweise bei Unfällen und deren Meldung.
    Nach Arbeitsunfall+Krankenstand ist schnellstmöglich der VG/Meister anzurufen und der Unfallhergang ausführlich zu schildern. Dieser Wortlaut wird 1:1 in eine interne Unfallmeldung übertragen und vom VG/Meister um seine eigene Einschätzung bezüglich des Unfalls in versch. Kategorien (Technik/AM, Organisation, Verhalten, sonst. Umstände) nebst Unterpunkten eränzt.
    Die int. Umeldung geht an die Personalabteilung die wiederum die Unfallbeschreibung des MA´s 1:1 in die Unfallmeldung an die BG übermittelt. Dann kommt die int. Umeldung zu mir und wir (ext. Sifa u. ich) prüfen die Kategorien und lassen evtl. Mängel nach TOP abstellen (Vorschläge werden von der Sifa schriftl. in die interne Unfallmeldung eingetragen und die Kenntnisnahme der vorgeschlagenen Maßnahmen von der GL gegengezeichnet).


    .. zuletzt machten wir einige Gespräche mit diesen Mitarbeiter in großer Runde

    Das ist auch mein Vorschlag an die GL gewesen. Mitarbeitergespräch incl. VG um zu eruiren was mit ihm los ist und ob er iwie Hilfe braucht, z.b. wg. privater Probleme. Der MA ist seit 20 Jahren im Betrieb und die Unfallhäufigkeit ist absolut atypisch für ihn. Dein Vorschlag auch Sifa+BR einzubinden ist subber, warum komm ich nicht auf so nahe liegende Möglichkeiten.
    Sehn wir uns demnächst beim Clubb af ä Seidl?

    ...jedenfalls wurde der Mitarbeiter für einige Zeit aus der Nachtschicht genommen

    Hört sich nach einem guten subtilen Steuerungsmechanismus an. Werd ich vorschlagen. Danke

    Zunächst: Reinschreiben darf der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter das ganz sicher, schließlich müssen Unternehmer oder Bevollmächtigter die Unfallanzeige ja unterschreiben.

    Genau das ist meine Frage gewesen. Wo kann ich das nachlesen ob er das darf? Wir melden die Unfälle im BG-Intranet, da ist nichts mehr mit Unterschrift

    Schließlich vermeidet das u. U. unberechtigte Zahlungen an Leute, die das System missbrauchen wollen.

    Wie z.B. Ärzte die in die Hände klatschen wenn die obligatorische Frage an den Patienten gestellt wird: Ist das auf der Arbeit passiert? Schon wird die Rechnung an die BG geschickt.



    @all: Leider wurde meine Eingangsfrage noch nicht adäquat beantwortet (wo kann ich das nachlesen?). Müsste das wissen um unseren "Betriebsrat" darüber aufzuklären, der der meinung ist das dürfe nicht sein.

    Einmal editiert, zuletzt von tunix () aus folgendem Grund: Ergänzung Mit der BG kommen wir bestens zurecht und stehen in deren Augen sehr gut da. Begriffe wie "vom Saulus zu Paulus gewandelt", ASi hat "Quantensprung" gemacht, psch. Belastung+Traum. Ereignisse "ausgezeichnet" umgesetzt, wurden von der BG in der letzten Zeit öfter ausgesprochen

  • Leider kann ich diese Aussage nicht bestätigen ich habe in meinen langen Berufsleben noch nie erlebt das eine BG Regress fordert

    Ich kenne mehrere Fälle wo Regress gefordert wurde. Kommt nach meiner Erfahrung auf die BG an in deren Zuständigkeit es fällt. Es gibt bei den BGen eigene Regressabteilungen bzw. Bereiche.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Müsste das wissen um unseren "Betriebsrat" darüber aufzuklären, der der meinung ist das dürfe nicht sein.

    Was ist für den Betriebsrat so unverständlich am Satz "Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen"?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Was ist für den Betriebsrat so unverständlich am Satz "Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen"?

    Der Betriebsrat behauptet zu der Unfallbeschreibung des MA´s dürfe in den U-Bericht an die BG nichts hinzugefügt werden und moniert die Sachlichkeit an (das dies der x.te Unfall in x Monaten sei und der Bitte dies zu prüfen) weiter hat er schriftlich an die GL mitgeteilt dass"er schon mehrfach mündlich darauf hingewiesen habe dassAnmerkungen der PA/GL oder solche Bemerkungen nicht in die Unfallberichte gehören"


    Hmmmm

  • Der Betriebsrat behauptet zu der Unfallbeschreibung des MA´s dürfe in den U-Bericht an die BG nichts hinzugefügt werden und moniert die Sachlichkeit an

    Naja kommt ja auch drauf an was im Punkt 17 unten angekreuzt ist:
    Die Angaben beruhen auf der Schilderung
    - des Versicherten
    - anderer Personen


    Ist andere Personen angekreuzt, warum sollte das dann nicht dabei stehen?


    Persönlich finde ich das auch nicht gut und würde dies auch so nicht unterschreiben......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Der Betriebsrat behauptet zu der Unfallbeschreibung des MA´s dürfe in den U-Bericht an die BG nichts hinzugefügt werden

    Die Rechtsquelle zu dieser Aussage kann der Betriebsrat sicher benennen.

    und moniert die Sachlichkeit an

    Da hätte ich auch so meine Probleme, denn der Unfallbericht soll ja möglichst objektiv und ohne Wertung abgefasst werden.


    Formal ist der Unternehmer der Versicherungsnehmer mit dem Arbeitnehmer als versicherter Person. Der Unternehmer ist zur Unfallmeldung verpflichtet. Wie er zur dazu notwendigen Information kommt ist seine Sache. Er kann den Arbeitnehmer die Meldung schreiben lassen, oder selbst die Meldung schreiben, anhand zuvor ermittelter Informationen. Ich würde empfehlen, dass der Unternehmer hier entweder selbst tätig wird, oder eben eine fachkundige Person damit beauftragt. Eine Meldung direkt durch den betroffenen Arbeitnehmer halte ich für kritisch. Der Mitarbeiter sollte allerdings zum Unfallhergang befragt werden, denn der dürfte am ehesten wissen, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Zusätzlich dann noch eine Befragung von Zeugen, sofern vorhanden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Der Betriebsrat behauptet zu der Unfallbeschreibung des MA´s dürfe in den U-Bericht an die BG nichts hinzugefügt werden und moniert die Sachlichkeit an (das dies der x.te Unfall in x Monaten sei und der Bitte dies zu prüfen) weiter hat er schriftlich an die GL mitgeteilt dass"er schon mehrfach mündlich darauf hingewiesen habe dassAnmerkungen der PA/GL oder solche Bemerkungen nicht in die Unfallberichte gehören"

    Dann soll der Betriebsrat das mit einer Rechtsgrundlage untermauern, und schon ist Deine Frage beantwortet. ;) Warum sollst Du nach einer Rechtsgrundlage für eine unbewiesene Behauptung suchen? Schließlich ist es der Betriebsrat, der etwas möchte.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin.


    Was hindert dich denn daran die Unfallmeldung so sachlich wie möglich auszufüllen, sie an die BG (und bitte die Aufsichtsbehörde nicht vergessen) zu schicken, und dort mal telefonisch nachzufragen ob sie auch eingegangen ist?
    Du kannst ja mal mit deinem Aufsichtsbeamten ein kleines Pläuschchen halten, dass du dir über die gehäuften Unfallmeldungen des Beschäftigten Gedanken machst und ihr trotz Gesprächsrunde etc. keine Ursache finden konntet.... vielleicht hat er ja eine Idee, die ihr mal vor Ort besprechen könntet...


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike