G37 für Maschinenbediener?

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  • Hallo zusammen,


    vielleicht könnt ihr mir bei einer Frage helfen.
    Ich hatte heute eine Begehung mit unserer Betriebsärztin und unserer SiFa (Bin selbst noch in Ausbildung).
    Dabei wurde mir von Beiden gesagt, dass allen Bedienern von CNC-Maschinen eine Bildschirmarbeitsplatzvorsorge angeboten werden muss. (wären bei uns ca. 80 Personen im 130 Personen Betrieb)
    Das finde ich ziemlich übertrieben. Dann müsste ja Jedem der beruflich aufs Smartphone guckt oder mit Barcodescannern im Lager hantiert auch diese Vorsorge angeboten werden??


    Im §1 der ArbStättV steht:
    (4) Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für
    1.Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,
    ....



    Der Anhang Nummer 6 der hier ausgeschlossen wird bezieht sich aber nur auf die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.
    Sprich: Er besagt nicht, dass es keine Bildschirmarbeitsplätze sind.


    Und jetzt komme ich nicht weiter... Wo finde ich die rechtliche Grundlage die besagt das das nötig ist? (ArbMedVV ist klar, dort steht aber nicht ob dies auch Bildschirmarbeitsplätze sind.)


    Hoffe meine Frage ist verständlich... :/


    Vielen Dank im Voraus.
    siphil

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  • Bildschirmarbeitsplatz ist die gebräuchliche Bezeichnung für einen Arbeitsplatz in der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Er besteht in der Regel aus Bildschirm, Tastatur, Software sowie Pheripheriegeräte und sonstige Arbeitsmittel (Drucker, Telefon, Tisch, Stuhl, Ablageelemente usw.), die dem Beschäftigten bei der Ausführung seiner Aufgaben zur Verfügung stehen. Außerdem findest du im §2 Abs.5 ArbStättV dies:
    Ein Bildschirmarbeitsplatz ist der räumliche Bereich im Arbeitssystem einschließlich der unmittelbaren Arbeitsumgebung, der mit einem Bildschirmgerät sowie ggf. mit Zusatzgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgerüstet ist. Schau auch mal in die DGUV-I 215-410
    Schau mal im Anhang auf Seite 77






    Gruß Martin

  • Ich hatte heute eine Begehung mit unserer Betriebsärztin und unserer SiFa (Bin selbst noch in Ausbildung).

    Was steht in der Gefährdungsbeurteilung die die Beiden durchgeführt haben ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • danke @martin s
    ich schaue mir das Mal an.


    @Tanzderhexen
    Die Beiden haben bisher nicht eine Gefährdungsbeurteilung zusammen gemacht.
    Schmeißen solche Dinge aber einfach in den Raum ohne rechtliche Grundlagen zu nennen. Meiner Meinung nach nur um Geld zu verdienen (Betriebsärztin)!
    Mir ist auch bewusst: "Keine arbeitsmedizinische Vorsorge ohne Gefährdungsbeurteilung" aber deshalb keine Vorsorge anzubieten oder zu veranlassen...?!


    Bisher hat unsere Betriebsärztin auch die G25 als Pflicht- und nicht als Eignungsuntersuchung deklariert und dies für einige Personen sogar jährlich!!!
    Aus Unwissenheit in unserem Unternehmen wurde dies nie hinterfragt und die hohen Rechnungen einfach beglichen.

    Einmal editiert, zuletzt von Siphil ()

  • Bisher hat unsere Betriebsärztin auch die G25 als Pflicht- und nicht als Eignungsuntersuchung deklariert und dies für einige Personen sogar jährlich!

    Ach,


    bei Euch schafft die jetzt? Ich habe mich schon gefragt, was aus der wohl geworden ist. :Lach:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Die Beiden haben bisher nicht eine Gefährdungsbeurteilung zusammen gemacht.

    Traurig aber leider immer noch kein Einzelfall.

    G25 als Pflicht- und nicht als Eignungsuntersuchung

    Die Untersuchung nach Grundsatz-G 25 wird in der DGUV-Handlungsanleitung als eine ärztliche Untersuchung beschrieben, die auf eine körperliche Eignung des Mitarbeiters für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausgelegt ist. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind arbeitsmedizinische Untersuchungen, die Beschäftigungsvoraussetzung sein sollen, der konkreten Regelung in einer Verordnung vorbehalten. Ärztliche Untersuchungen greifen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter ein (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein. Folglich gilt, dass ärztliche Eignungsuntersuchungen immer einer eindeutigen Forderung und einer guten Begründung des Gesetzgebers bedürfen.


    Zum Thema Untersuchungen zur körperlichen Eignung, das sehr heikel ist, findest Du hier im Forum sehr viel Info.


    Die Pflichtuntersuchungen sind im Anhang der ArbMedV. aufgelistet


    http://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/anhang.html

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Das ist mir im Gegensatz zu unserer Betriebsärztin und externen SiFa bewusst, deshalb war ich auch so entsetzt als ich das bemerkt habe.
    Trotzdem Danke für die Info.


    @Guudsje
    Ich hoffe wir reden nicht wirklich von der gleichen Person ;)

  • Gegensatz zu unserer Betriebsärztin und externen SiFa

    Die Betriebsärztin ersetzen was derzeit nicht so einfach ist da nur wenige auf dem Markt.
    Die Verantwortlichen die Beide , die Betriebsärztin und die externe Sifa beauftragt haben auf die Fehlberatung hinweisen.
    Eventuell mit der zuständigen BG bzw. Gewerbeaufsicht sprechen wenn Du dadurch keine Nachteile befürchten musst.



    Bin selbst noch in Ausbildung

    Wirst Du dann nach erfolgreicher Ausbildung die Sifa ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Die Betriebsärztin ersetzen was derzeit nicht so einfach ist da nur wenige auf dem Markt.Die Verantwortlichen die Beide , die Betriebsärztin und die externe Sifa beauftragt haben auf die Fehlberatung hinweisen.
    Eventuell mit der zuständigen BG bzw. Gewerbeaufsicht sprechen wenn Du dadurch keine Nachteile befürchten musst.



    Wirst Du dann nach erfolgreicher Ausbildung die Sifa ?

    Die Geschäftsführung wurde darüber bereits von mir informiert, mit der Konsequenz das alle für diesen Monat geplanten G25 auf Eis gelegt wurden und wir uns gemeinsam über das weitere Vorgehen unterhalten (Stichwort: BV).


    Ja, ich werde dann die SiFa im Unternehmen und arbeite jetzt im Gegensatz zur externen SiFa mit der Betriebsärztin zusammen.

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  • Ja, ich werde dann die SiFa im Unternehmen und arbeite jetzt im Gegensatz zur externen SiFa mit der Betriebsärztin zusammen.

    :thumbup: Dann wünsche ich Dir eine erfolgreiche Ausbildung und eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • @Tanzderhexen
    Danke schön. Warte jetzt auf das Ergebnis der LEK 2 und dann noch die Präsi im August.


    Nochmals zu dem Punkt Gefährdungsbeurteilungen.
    Unsere externe SiFa sagt immer das er nur GB Vorlagen zur Verfügung stellt und die Geschäftsführung bzw. Abteilungsleiter für die Erstellung von GB verantwortlich sind (er berät nur aber schreibt nichts)
    Ich bin stinksauer das er sich da so rauszieht, weil das nun an mir hängen bleibt.


    Ist es seine Pflicht und die der Betriebsärztin die GB zu erstellen und zu schreiben, aus denen hervorgeht welche Vorsorgen notwendig sind?
    Das ist mir noch nicht so ganz klar...

  • Hi,


    bei welchem Ausbildungsträger machst du deine Ausbildung? Bei meiner Sifa-Ausbildung war eines der ersten Themen die Rechtsgrundlagen inklusive Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten (wenn es nicht sogar die erste Theoriestunde war, bin mir da allerdings nicht mehr so sicher). Spontan bin ich davon ausgegangen, dass dieses Thema weit vor der LEK 1 am Anfang der Ausbildung bei allen Ausbildungsträgern abgehandelt wird. Eure externe Sifa macht alles richtig. Er ist nur beratend tätig und muss nur seine Beratungstätigkeit sauber dokumentieren und einmal im Jahr seinen Jahresbericht erstellen. Verantwortlich für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist die zuständige Führungskraft (generell der Arbeitgeber bzw. Unternehmer und dieser delegiert diesen Teil seiner Arbeitgeberpflichten üblicherweise an nachrangige Führungskräfte). Nur wenn die zuständige Führungskraft nicht mehr weiter weiß kann sie sich bei der Durchführung bei Bedarf von Betriebsarzt und Sifa beraten lassen.


    Dass es vielerorts anders läuft und die Sifa zu viel macht ist ein anderes Thema. Aber rein rechtlich ist die Sachlage eindeutig und es ist keine Pflichtaufgabe der Sifa, die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und schriftlich zu dokumentieren. Siehe auch §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 6 Arbeitssicherheitsgesetz.


    schöne Grüße

  • Hallo Zusammen,


    MrH hat völlig Recht! Die Gefährdungsbeurteilung muss von der Führungskraft erstellt werden die SiFa und der Betriebsarzt können der Führungskraft unter die Arme greifen.
    Ich erstelle und dokumentiere zwar auch Gefährdungsbeurteilungen das ist aber alles Gut will weil es mir Spass macht und die meisten Führungskräfte nicht wissen was sie tun sollen.
    Das gleiche gilt bei uns auch für Unterweisungen.


    Bei meiner Ausbildung bei der ETEM wurde mehrfach darauf hingewiesen das die Führungskraft dafür verantwortlich ist.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • Bei meiner Ausbildung bei der ETEM wurde mehrfach darauf hingewiesen das die Führungskraft dafür verantwortlich ist

    Komisch, in allen gesetzlichen Regelungen wird die Verantwortung hierfür auf den Arbeitgeber festgelegt. Erst über eine Pflichtenübertragung kommt dann die Führungskraft mit ins Boot. Wobei, meiner Meinung nach, zur Pflichtenübertragung auch gehört, dass demjenigen, dem die Pflichten übertragen werden, die dazu notwendigen Mittel, also Geld und Zeit zur Verfügung zu stellen sind, und daran dürften viele Pflichtenübertragungen scheitern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Unsere externe SiFa sagt immer das er nur GB Vorlagen zur Verfügung stellt und die Geschäftsführung bzw. Abteilungsleiter für die Erstellung von GB verantwortlich sind (er berät nur aber schreibt nichts)

    Da hat er schon recht. Außer es ist was vertraglich mit ihm oder wenn er angestellt ist mit seiner Firma geregelt.


    Wer führt die Gefährdungsbeurteilung durch?

    Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
    Die Gefährdungsbeurteilung darf der Unternehmer selbst vornehmen. Ihm ist es aber auch frei überlassen andere zuverlässige und fachkundige Personen damit zu beauftragen. Das können z. B. Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte sein. Der Unternehmer ist überdies verpflichtet, den Betriebsrat mit in die Entscheidungen bei der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
    Achtung: Auch wenn er andere Personen mit der Durchführung beauftragen darf, bleibt die Haftung und Verantwortung immer beim Unternehmer selbst!


    Ich weise immer in meinem ersten Gespräch mit den Führungskräften auf die Haftung und Verantwortung der Führungskräfte hin oder mache auch Unterweisungen zum Thema.
    Selbstverständlich kann eine Sifa unterstützen oder Vorlagen erstellen. Es muss aber immer klar bleiben wer die Verantwortung trägt.

    Dass es vielerorts anders läuft und die Sifa zu viel macht ist ein anderes Thema

    Das ist auch meine Erfahrung . Kommt auch auf den Stand der Sifa im Unternehmen an. Hatte auch schon Führungskräfte die alles auf die Sifa abgewälzt haben.
    Wie gesagt das wichtigste ist dass du das gleich am Anfang regelst.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Zusammen,


    MrH hat völlig Recht! Die Gefährdungsbeurteilung muss von der Führungskraft erstellt werden die SiFa und der Betriebsarzt können der Führungskraft unter die Arme greifen.
    Ich erstelle und dokumentiere zwar auch Gefährdungsbeurteilungen das ist aber alles Gut will weil es mir Spass macht und die meisten Führungskräfte nicht wissen was sie tun sollen.
    Das gleiche gilt bei uns auch für Unterweisungen.


    Bei meiner Ausbildung bei der ETEM wurde mehrfach darauf hingewiesen das die Führungskraft dafür verantwortlich ist.

    Ich denke, die Vorgehensweise trifft hier auf die Meisten im Forum zu. Die FKs sind, was den Arbeitsschutz angeht, völlig unbeleckt. Beide Personen, BA und Sifa haben den Prozess der Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen.
    Als Sifa würde ich mir nicht nehmen lassen, direkten Einfluss auf die GBU zu nehmen. Nur die leeren Arbeitsvorlagen zu erstellen und an den AG zu überreichen, wäre mir aus Sicht des Auftraggebers auch zu wenig. Das ist aber wiederum auch abhängig vom geschlossenen Werkvertrag zwischen AG und Sifa.
    Bei Gefährdungsbeurteilungen gem TRGS 400 (GefStoffV) hat dies sogar eine Fachkundige Person durchzuführen. $6 GefStoffV (11)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Komisch, in allen gesetzlichen Regelungen wird die Verantwortung hierfür auf den Arbeitgeber festgelegt. Erst über eine Pflichtenübertragung kommt dann die Führungskraft mit ins Boot. Wobei, meiner Meinung nach, zur Pflichtenübertragung auch gehört, dass demjenigen, dem die Pflichten übertragen werden, die dazu notwendigen Mittel, also Geld und Zeit zur Verfügung zu stellen sind, und daran dürften viele Pflichtenübertragungen scheitern.

    Es sollen nur zuverlässige und fachkundige Personen beauftragt werden, daran scheitert es ja streng genommen auch des Öfteren... :whistling:

    Gruß Roland

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  • Hallo,


    Du hast die richtige Antwort, unter Beachtung des Regelwerkes, bereits gegeben.
    Deine Sifa und BÄ musste sich auf den aktuellen Stand bringen.


    Die Bedienplätze fallen nach Ablösung der BildscharbV und Einbindung in die ArbStättV grundsätzlich raus.
    Würde ein Beschäftiger einen Wunsch äussern zu G37, könte man diesem als Wunschvorsorge sicher zustimmen.


    Wäre es eine erforderliche Angebotsvorsorge, müssten alle in Betracht kommenden Beschäftigte mit Angabe der Begründung (Gefährdung), persönlich angeschrieben werden.


    Ich vermute auch dass die BÄ direkt entsprechende "Untersuchungen" machen möchte, ohne eine Aufklärung, dass diese freiwillig ist und die Zustimmung eines jedes Beschäftigten voraussetzt.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Danke für die hilfreiche Antwort!


    Ja, bisher hat die BÄ die Mitarbeiter gefragt welche Tätigkeiten sie ausführen und dann direkt die Vorsorgen bzw. Eignungsuntersuchungen gemacht.
    Aber da haben wir jetzt wie du beschrieben hast, alle Mitarbeiter persönlich zur Angebotsvorsorge eingeladen und festgelegt wer was benötigt.

  • Das ist auch meine Erfahrung . Kommt auch auf den Stand der Sifa im Unternehmen an. Hatte auch schon Führungskräfte die alles auf die Sifa abgewälzt haben.

    tja, und so verdiene ich (meine Firma) meine Brötchen.


    Nur, ich finde es auch besser so. Denn wenn man den Führungskräfte machen läßt, dann kommen so Sachen dabei Raus wie:
    Gefahr - Absturz aus großer Höhe - Maßnahme: es werden nur erfahrene Mitarbeiter eingesetzt. (und dann steigen die Leute da hoch ohne jegliche Sicherung)


    nene, manchmal ist das schon ganz ok dass die Sifa das vorbereitet. Die FK kann dann umsetzen.


    Nachtrag: Bei Maschinen die einen Monitor haben auf dem Informationen abgelesen werden müssen oder Einstellungen vorgenommen werden ist das abhängig von der Zeit die es beansprucht. Sitzt der Mitarbeiter mehr als die Hälfte der Arbeitszeit am Monitor zum überwachen, dann ist die G37 durchaus sinnvoll.
    Ist das nur sporadisch der Fall, dann eher nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Andrasta ()