Bandfalldämpfer mit doppelten Verbindungsmittel in HAB?

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  • Frage:
    Ich habe die Information erhalten, dass Bandfalldämpfer mit doppeltem Verbindungsmittel (Karabiner) in Hubarbeitsbühnen verboten sein sollen.
    Stimmt das?
    Ich habe im Netz noch nichts gefunden. ?(

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  • Hallo SifaHIM,

    seitens des Fachbereichs der BG Bau wird ein Auffangsystem empfohlen. Von einem Rückhaltesystem (Seil ohne kraftabsorbierendes Mittel) wird wegen der zu großen Krafteinwirkung auf den Körper im Falles des Herausgeschleudertwerdens abgeraten. Der Einsatz eines Bandfalldämpfers hingegen ist ja zulässig.

    Hast du eine Begründung, weshalb der BFD mit Y-Gurt verboten sein soll? Ich wüsste nicht, weshalb.

    Viele Grüße,
    Klaus

  • Hallo zusammen,
    es geht sich auch darum das die Gesamtlänge des Rückhaltesystem nicht >1,8 m sein soll. Dies hat etwas damit zu tun, das im falle des Herausgeschleudert werdens man z.B. nicht auf den Korbarrm oder den oberen Teleskoparm fällt. Des Weiteren muss das Rückhaltesystem für den Einsatz auf Hubarbeitsbühnen zugelassen sein. Die Rückhaltepunkte an den Hubarbeitsbühnen sind meist für eine Last von max.3 KN ausgelegt, also muss die Kraft die auf den Punkt wirkt vorher absorbiert werden. Auch aus diesem Grund empfiehlt es sich ein Höhensicherungsgerät nach DIN EN 360 zu verwenden. Die meisten Bandfalldämpfer sind an sich schon zu lang, kommt dann noch der Gurt, das Verbindungsmittel, das Seil hinzu hast du schwuppdiwupp eine Systemlänge von 2,5 - 3,5 m. Eindeutig zu viel, vor allem wenn du nur auf 3m Höhe arbeitest ;) .

    Ansonsten lies mal hier, das könnte vielleicht weiterhelfen.

    http://www.dguv.de/medien/fb-psa/…arbeitskorb.pdf

    Gruß Julian

    Philipp Kohlhöfer: Falls Deutschland wirklich ausstirbt, wäre es schön, wenn die Idioten zuerst verschwinden.

    Geduld, ist die Kunst, langsamer wütend zu werden!

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  • Das sagt die BG-Bau dazu.


    Zitat
    • Die Notwendigkeit der Benutzung einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung (Peitscheneffekt) und/oder aus den Vorgaben der Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers.
      Die Befestigung der PSA gegen Absturz hat an den vom Hersteller im Arbeitskorb vorgegebenen Anschlagpunkten zu erfolgen. Das Verbindungsmittel zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt sollte so kurz wie möglich gehalten werden, damit Personen nicht aus dem Arbeitskorb herausgeschleudert werden können.

    nachzulesen hier

    Wer in einer Hubarbeitsbühne mit PSAgA und Falldämpfer arbeitet ist Lebensmüde.
    Wenn man nämlich herausgeschleudert wird, dann wird man aufgrund der Kräfte die auf den Korb und Hubarm wirken wie ein Jojo hin und her geschleudert, gegen den Hubwagen selbst oder andere Gegenstände oder Bauten geschleudert oder/und der Hubwagen kann umkippen, dann nützt einem die PSAgA gar nichts mehr.

    Deswegen sollte man bei seiner Gefährdungsbeurteilung schon von ganz allein darauf kommen, dass das allerwichtigste das Zurückgehalten werden im Korb ist. Man kommt dann zwar nicht ohne Prellungen und Beulen heraus, aber wenigstens noch am Leben.

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta (5. Juni 2018 um 05:56)

  • Vielen Dank für eure Hinweise und Anmerkungen.

    Die BFD um die es geht sind insgesamt nur 2 m lang und haben halt nur 2 Karabiner. Unser Lieferant hatte unseren Materialmann hingewiesen, dass diese nicht zulässig mehr in HAB wären.
    Unsere Monteure haben alle seit Anfang des Jahres neue Gurte und
    Höhensicherungsgeräte mit 1,80 m Länge für die HAB. Wir wollten die kurzen BND's für Leiharbeiter bei Bedarf mit aushändigen, da wir diese ja noch im Bestand haben.
    Ich denke aber, dass unser Lieferant vielleicht einfach nur ein Geschäft witterte...???

  • Die BFD um die es geht sind insgesamt nur 2 m lang

    Meiner Meinung nach ist das zu lang. Da ist doch keine sinnvolle Rückhaltung möglich.

    Ich verstehe auch nicht, warum nicht ein Anbieter einer HAB hier eine entsprechende Entwicklung gestartet hat mit einem integrierten Rückhaltesystem ähnlich der Höhensicherungsgeräte. Bei Sicherheitsguten im Pkw gibt es ja auch Gurtkraftbegrenzer, somit ist die Technik ja eigentlich vorhanden, muss nur sinnvoll kombiniert und eingebaut werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (5. Juni 2018 um 09:36)

  • Auf den Seilen steht "2m" sie sind aber 1,80m lang.

    Die Länge der Seile ist unstrittig.
    Es werden keine in den Bühnen benutzt, die länger sind und manuell eingestellt werden müssen.

    Es steht aber nirgends, dass nur HSG zulässig sind...

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  • Ich verstehe auch nicht, warum nicht ein Anbieter einer HAB hier eine entsprechende Entwicklung gestartet hat mit einem integrierten Rückhaltesystem ähnlich der Höhensicherungsgeräte.

    gibt es, habe ich auf der Letzten Baustelle gehabt. Ich weiß bloß nicht mehr welcher Hersteller es war. Das waren tatsächlich Bänder in einer Spule (Durchmesser 5 cm, breite 2 cm) die wie die Gurte im Auto funktionierten. Diese waren auch relativ leicht. Da ich nicht zuhause bin, kann ich auch nicht mal schnell in meine Unterlagen schauen. Erst am WE, wenn ich dran denke.

  • Hallo zusammen,

    auf meine Frage, ob für die Sicherung in einer Hubarbeitsbühne ein energieabsorbierendes Mittel eingesetzt werden muss, habe ich seitens des Fachbereichs PSAgA der BG Bau vor ein paar Monaten folgende Antwort erhalten:

    "...es gibt zwei Gründe, warum man PSA gegen Absturz nur mit einem energieabsorbierenden Verbindungsmittel (z. B. Höhensicherungsgerät) in einer Hubbühne verwenden sollte.

    ...

    Der erste Grund sind die Kräfte, die maximal auf einen Körper wirken dürfen um einen Absturz zu überleben:

    Die rote durchgängige Linie zeigt die Stoßkräfte auf den Körper in Abhängigkeit zur Fallhöhe. Ein Mensch kann max. eine Stoßkraft von 6kN überleben. Aber auch hier entstehen bereits schwere innerere Verletzungen. An dem Bild können Sie erkennen, dass bereits bei einem Sturz aus einer Höhe von nur 0,5m ohne ein energieabsorbierendes Verbindungsmittel eine Stoßkraft von ca. 8kN auftritt. Anhand der Filme (müssten auch auf der Homepage hinterlegt sein) mit den Versuchen (Hubarbeitsbühne mit Dummy) des "Katapulteffekts" kann man deutlich erkennen, dass bei den meisten Anschlagmöglichkeiten in der Hubbühne (z. B. vorne am Bedienpult oder rückwärtig) in den meisten Fällen das Herausschleudern aus der Bühne nicht vermieden werden kann.

    Der zweite Grund nur energieabsorbierenden Verbindungsmittel in den Hubbühnen zu verwenden, sind die Kräfte, die bei einem Sturz in das System am Anschlagpunkt in der Bühne auftreten. Ohne Energieabsorbierung treten hier teilweise Kräfte von über 3kN auf. Die deutsche Norm für Hubarbeitsbühnen (richtet sich an die Hersteller der Bühnen) schreibt hier vor, dass jeder Anschlagpunkt in der Bühne max. 3kN aufnehmen muss. Nur mit einem energieabsorbierenden Verbindungsmittel können diese Kräfte auf unter 3kN. gesenkt werden. Steigt die Stoßkraft über 3kN ist es möglich, dass der Anschlagpunkt abreißt.

    Aus diesen beiden Gründen ist die Verwendung eines Auffanggurtes in einer Hubarbeitsbühne, bei der die Gefahr des Herausschleuderns besteht, nur mit einem energieabsorbierenden Verbindungsmittel sicher. ...

    Mit freundlichen Grüßen..."

    Einmal editiert, zuletzt von BlauerKlaus (5. Juni 2018 um 18:00)

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  • Hallo,

    Die rote durchgängige Linie zeigt die Stoßkräfte auf den Körper in Abhängigkeit zur Fallhöhe. Ein Mensch kann max. eine Stoßkraft von 6kN überleben. Aber auch hier entstehen bereits schwere innerere Verletzungen. An dem Bild können Sie erkennen, dass bereits bei einem Sturz aus einer Höhe von nur 0,5m ohne ein energieabsorbierendes Verbindungsmittel eine Stoßkraft von ca. 8kN auftritt. Anhand der Filme (müssten auch auf der Homepage hinterlegt sein) mit den Versuchen (Hubarbeitsbühne mit Dummy) des "Katapulteffekts" kann man deutlich erkennen, dass bei den meisten Anschlagmöglichkeiten in der Hubbühne (z. B. vorne am Bedienpult oder rückwärtig) in den meisten Fällen das Herausschleudern aus der Bühne nicht vermieden werden kann.

    wie soll ich das denn jetzt verstehen? Dieser Aussage nach ist ein Sturz aus 0,5m tötlich... Dann dürfte die Menschheit ja schon ausgestorben sein.

    Ein kurzes Seil das verhindert dass man aus der Bühne geschleudert werden kann ist meiner Meinung nach immer noch das beste Mittel.

    MfG
    gunman

  • Spoiler anzeigen

    .. Dann dürfte die Menschheit ja schon ausgestorben sein.

    Daran wird ja auch kräftig gearbeitet :D .

    Philipp Kohlhöfer: Falls Deutschland wirklich ausstirbt, wäre es schön, wenn die Idioten zuerst verschwinden.

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  • Dieser Aussage nach ist ein Sturz aus 0,5m tötlich

    Nein, das ist nicht die Aussage. Ein 100 kg schwerer Mensch erreicht nach einem Sturz von 0,5m und abruptem Abbremsen z.B. durch ein weitgehend starres Seil eine Kraft von 8kN und diese kann auf den Körper tödlich wirken. Die hohe Kraft entsteht durch den sehr kurzen "Bremsweg". Springt die gleiche Person von einem 0,5m hohen Podest, wird sie das wahrscheinlich unbeschadet überstehen, da sie über die Beinmuskulatur den Aufprall abdämpft. Genau diese Abdämpfung muss das Rückhaltesystem leisten.

    Ein kurzes Seil das verhindert dass man aus der Bühne geschleudert werden kann ist meiner Meinung nach immer noch das beste Mittel.

    Kurzes Seil ist sinnvoll, da ja eine Rückhaltung stattfinden soll, die möglichst ein Herausfallen aus dem Korb verhindern soll. Daher halte ich auch einen Bandfalldämpfer mit 1,8 oder 2m für zu lang. Das Seil darf aber nicht zu starr sein, sonst wirken unter Umständen zu hohe Kräfte auf den Körper ein, daher ja die Idee mit dem Bandfalldämpfer, der diese Kräfte reduziert. Die Rückhaltevorrichtung sollte auch möglichst kein "Spiel" haben, also den Mitarbeiter ohne "Leerweg" an den Fahrkorb koppeln, denn der "Leerweg" dient sonst als Beschleunigungsstrecke, bevor die Rückhaltung stattfindet. Daher sind die Höhensicherungsgeräte hier sinnvoller, denn sie halten automatisch den Leerweg annähernd bei 0, halten zurück, aber nicht starr, sondern mit Dämpfung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.