Gefährdungsbeurteilung, Grundlage

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  • Hallo Leute,


    ich arbeite gerade an meinem Praktikumsbericht und komme an einer Stelle nicht wirklich weiter.
    Folgende Situation:
    -Ein Flurförderzeug wird mittels Hebebühne auf Kopfhöhe angehoben
    -Dadurch Sind die Gabelzinken ebenfalls auf Kopfhöhe.
    -je nach Situation können die Gabelzinken leicht übersehen werden. (Ist mir selbst schon passiert) Dadurch kann man sich schnell Stoßen mit unkalkulierbaren Folgen.


    Jetzt zur Frage:
    welche Gesetzesgrundlage nehme ich hier zur Beurteilung?
    Habe schon einiges durchgelesen aber noch nichts passendes gefunden.
    ich will hier nicht die Lösung haben sondern einen Tip welche ASR, TRBS etc. ich mir noch zur Brust nehmen sollte.
    Bin für jeden Tip dankbar.


    Besten Dank im Voraus.

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  • Wenn Dir nichts mehr einfällt, gehe zurück auf die "Bibel" (ArbSchG).

    Zitat von §4 Ziff. 1 ArbSchG

    Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische
    Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird

    Wenn nix mehr geht, geht das immer.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • TRBS 1112 Instandhaltung
    TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen
    ASR A1.8 -> Höhe von Verkehrswegen


    mögliche Maßnahmen in allen Hierarchieebenen denkbar.

  • welche Gesetzesgrundlage nehme ich hier zur Beurteilung?

    Wozu? Du hast eine Gefährdung erkannt und nun gilt es diese zu bewerten und bei Bedarf zu beseitigen. Da benötigt man keine Gesetzesgrundlage.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Tipps. Werde mich da gleich mal reinlesen.

    Wozu? Du hast eine Gefährdung erkannt und nun gilt es diese zu bewerten und bei Bedarf zu beseitigen. Da benötigt man keine Gesetzesgrundlage.

    Es geht hier um die Beurteilung im Rahmen des Praktikums.
    Da muss ich das Baurteilungsverfahren angeben und die Anwendung Beschreiben.

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  • Da muss ich das Baurteilungsverfahren angeben und die Anwendung Beschreiben.

    Du kannst die Gefährdungsfaktoren nennen. Beim Anstoßen gibt es kein Schema der Beurteilungsverfahren, wie z.B. bei der Lastenhandhabung. Somit stellst Du fest, dass hier die Gabelzinken leicht übersehen werden können und sich in Kopfhöhe befinden. Das kannst Du doch alles deutlich beschreiben und auch entsprechende Maßnahmen vorschlagen.
    Wenn es unbedingt ein Gesetz sein muss, Artikel 2 des Grundgesetzes. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ... Wenn es unbedingt ein Gesetz sein muss, Artikel 2 des Grundgesetzes. ;)

    Dann kannst Du auch §3 ArbschG und §4 BetrSichV dazunehmen. ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • :512:|?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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