ASR und LBauO --> Sammeln von Abfällen in notwendigen Fluren

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  • Hallo und guten Morgen,


    in meiner Eigenschaft als Abfallbeauftragter und BSB wurde ich aufgefordert für unser Haus die Abfallentsorgung neu zu organisieren. Ist eigentlich so auch wieder nicht richtig. Das macht der Bereich Liegenschaftsangelegenheiten. Die Entsorgung soll neu ausgeschrieben werden. als Abfallbeauftragter werde ich um eine Empfehlung gebeten. Nun liegt unsere Abfallsortierung ein wenig am Boden. Eine saubere Trennung der in den Büros anfallenden Abfallarten findet nicht statt. Papier, bestehend aus Zeitungen, Drucksachen (außer sie enthalten Datenschutzrelevante Informationen), Verpackungen wie z. B. die Fischdose oder Wurstverpackungen und BioMüll (Obstreste) landen im Restmüll. In den Papierkorb darf nur die datenschutzrelevanten Papiere, die dann in einem Spezialbehälter verschlossen werden.
    Unsere Reinigungskräfte haben am Reinigungswagen auch nur zwei Abfallsäcke hängen. Restmüll und DS-Abfall.


    Wie schon in vorangegangenen Threads erwähnt, haben wir eine Menge Gebäude mit sehr wenig Lagermöglichkeiten oder Aufstellflächen zur Verfügung. Ich würde ja gern eine bessere Trennung der Abfallfraktionen erreichen. Dies würde aber bedeuten, dass die Abfallsammelsysteme in den notwendigen Flure aufzustellen sind. Die Reinigungsfrauen können nicht noch mehr Abfallsäcke am Wagen transportieren. Die sind auch so eng getacktet, dass es zeitlich nicht reichen würde. Ich möchte gern die Verantwortung auf den Mitarbeiter abwälzen. D. h. dieser hat seine Abfälle (Fischdose, BioMüll, Glas, Kunststoffe) in einem Trennsystem selbst zu entsorgen. Das würde die Reinigungskraft entlasten. Sind wir doch mal ehrlich. Alles andere macht keinen Sinn. Die Mitarbeiter stellen ansonsten ihren Abfall in die Büroecke und die Reinigugnskraft kann dann zusehen, wie sie alles trennt und entsorgt.


    Wie auch schon bekannt sein dürfte (ebenfalls aus alten Threads) haben wir einen sehr strengen Brandamtsrat. Dieser würde das Aufstellen von einfachen 4-Boxen Sammelsystemen (Trennsystem) nicht zulassen. Stellflächen für diese Dinge haben wir nicht!
    Hat hier jemand Erfahrung mit selbstlöschenden Abfallbehältern? Darf ich diese in notwendigen Fluren aufstellen? Fluchtwegsbreite ist hier kein Problem. Wir haben große Beamtenautobahnen.
    Hat jemand ein paar Ideen, die ich hier nicht aufgeführt habe? Vorab vielen Dank erst einmal. Ich bitte um rege Teilnahme.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Hallo,


    meinen Sie diese Behälter?
    https://www.ziegler-metall.de/…s-stahl-selbstloeschend-1


    Neija, Erfahrungen werden Sie nicht weiterbringen.
    Vielmehr müssen Sie eine Lösung mit Herr Brandamtsrat
    finden. Ich persönlich hätte da keine zu großen Bedenken,
    wenn tägliche Leerung etc. gewährleistet ist. Notfalls noch
    ein Rauchwarnmelder oder eine ergänzende Einhausung über
    das Teil. Dieser Sachverhalt ist aber so wie Kopierer im Flur
    etc., dafür gibt es wunderbare brandschutztechnische Lösungen
    (im Fall von Kopierer CopyCap) oder hier die Müllbehälter.
    Letztlich wird das aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Was
    jetzt hier z.B. in Mannheim kein Problem ist, kann im
    Rhein-Neckar-Kreis oder in Speyer schon wieder ganz
    anders aussehen.


    Daher würde ich nachfragen und schon mit der Anfrage auf
    eine Vielzahl an möglichen Bedenken (Verengung F+R, Brandverhalten
    etc.) eingehen.


    https://www.youtube.com/result…C3%B6schender+abfalleimer


    Und lehnt er alles ab, soll er eine mögliche Lösung liefern.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guten Morgen Herr Schmeisser,


    hinsichtlich der F + R und Laufwegsverengung habe ich in meiner Diskussionsanfrage etwas geschrieben. Da sehe ich mal kein Problem.
    Ich hatte folgende Behälter im Auge.


    https://www.resorti.de/wertsto…number=ST-620-045-1-1-200



    Die Kopierer wurden bei der letzte BVS vom BAR moniert und werden im Zuge des neuen BSK anderweitig aufgestellt.


    Vielen Dank für Ihre Antwort.

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  • in meiner Eigenschaft als Abfallbeauftragter und BSB wurde ich aufgefordert für unser Haus die Abfallentsorgung neu zu organisieren. Ist eigentlich so auch wieder nicht richtig.

    Warum machst Du es dann?
    Zeige dem Auftraggeber einfach mal die Aufgaben des Abfallbeauftragten auf und weise ihn darauf hin, dass Du nicht die richtige Ansprechperson für diese organisatorischen Fragen bist.
    Dann kannst Du ihn noch auf die Gewerbeabfallverordnung und die darin geforderte Getrenntsammlung hinweisen. Wie er das umsetzt ist seine Sache. Allerdings könntest Du ja netterweise auch auf §3 GewAbfV Absatz 2 aufmerksam machen der da lautet: "(2) Die Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 entfallen, soweit die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann. Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung stehen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum machst Du es dann?Zeige dem Auftraggeber einfach mal die Aufgaben des Abfallbeauftragten auf und weise ihn darauf hin, dass Du nicht die richtige Ansprechperson für diese organisatorischen Fragen bist.

    Naja, das kann ich Dir erklären. Da ich einige Jahre in der Abfallbranche tätig war und auch die Kenntnisse habe. Wenn man mich schon mal fragt, dann bin ich auch gern bereit meine know-how mit einzubringen. Dann kann auch hinterher keiner sagen, jetzt haben wir dich gefragt und jetzt kommste so um die Ecke. Außerdem, eitel bin ich auch.



    Dann kannst Du ihn noch auf die Gewerbeabfallverordnung und die darin geforderte Getrenntsammlung hinweisen. Wie er das umsetzt ist seine Sache. Allerdings könntest Du ja netterweise auch auf §3 GewAbfV Absatz 2 aufmerksam machen der da lautet: "(2) Die Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 entfallen, soweit die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann. Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung stehen."

    Mit der Antwort habe ich gerechnet. Ich habe jetzt mal die Anzahl der Behälter je Gebäude und Etage überschlagen und nach Erhalt des Ergebnisses, die Anzahl wieder reduziert und und und. Bin immer noch bei rund 62 Behälter. Das macht ca. €12.000,-- nur für selbstlöschende Behälter. Zzgl. der zweimaligen Entleerung durch die Reinigungskraft, zzgl. der Abfallsäcke etc. und und und.....
    Ich denke, so werde ich auch argumentieren.
    Ich war auch ein klein wenig verunsichert, ob ich BioMüll zu den Gewerbeabfällen zählen kann?
    Ich benötige dann nur noch einen Entsorger, der die nachträgliche Trennung auch kann und schriftlich bestätigt.

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    Gruß Mick

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  • Eigenschaft als Abfallbeauftragter

    Als solcher auch gegenüber der Behörde bestellt mit entsprechender Fachkunde?

    Ich benötige dann nur noch einen Entsorger, der die nachträgliche Trennung auch kann und schriftlich bestätigt.

    Kommt auf den Anteil dieser Fraktion an. Wenn er klein genug ist, würde ich über die Schiene "Fehlabwurf" gehen. Dann alles in die thermische Verwertung und schon ist alles gut. Bei uns im Krankenhaus haben wir es da gut, was mal vermischt wurde, darf nicht mehr manuell getrennt werden. Kleine Einzelfraktionen zu sammeln ist betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, das kann man auch über die Gewerbeabfallverordnung entsprechend hinbiegen.

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  • Als solcher auch gegenüber der Behörde bestellt mit entsprechender Fachkunde?

    ja



    Kommt auf den Anteil dieser Fraktion an. Wenn er klein genug ist, würde ich über die Schiene "Fehlabwurf" gehen. Dann alles in die thermische Verwertung und schon ist alles gut. Bei uns im Krankenhaus haben wir es da gut, was mal vermischt wurde, darf nicht mehr manuell getrennt werden. Kleine Einzelfraktionen zu sammeln ist betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, das kann man auch über die Gewerbeabfallverordnung entsprechend hinbiegen.

    Das ist im nachhinein kaum festzustellen, da auch andere Gewerbeabfälle enthalten sind.

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  • Als Abfallbeauftragter hast Du ja Argumente, warum das nicht Deine Aufgabe ist. Ja viele Arbeitgeber verstehen darunter was anderes als der Gesetzgeber, aber Du bist ja in Deiner Entscheidungskraft hier vom Gesetz entsprechend geschützt und weisungsfrei.
    Bis zum 1.6.2019 darfst Du ja auch noch einen entsprechenden Lehrgang besuchen und Dir dort evt. weitere Tipps holen.
    Sammlung von Bioabfall oder Metall dürfte im Bürobereich eher weniger sinnvoll sein, da zu kleine Fraktion. Ich würde hier nur Papier/Pappe und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall (also alles andere als Papier) sammeln. Evt. noch grüner Punkt / gelber Sack. Wer es ganz toll machen möchte bietet noch eine zentrale Sammelstelle für Glas, aber da dürfte auch die Menge verschwindend gering sein.

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  • Wer es ganz toll machen möchte bietet noch eine zentrale Sammelstelle für Glas, aber da dürfte auch die Menge verschwindend gering sein.

    :Lach::44:

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  • Ach, so viele Flaschen bei Euch. :D
    Bei uns sind das nur 43t/a, somit fast zu vernachlässigen im Vergleich zum hausmüllähnlichen Gewerbeabfall, da <2,5%.

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