Sammelplatz, bemessung m² pro Person

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  • Hallo Leute,


    Bei uns müssen 2 neue Sammelplätze ausgewiesen werden. Nun suche ich, wieviel Platz pro Person gerechnet werden muss, finde so pauschal aber nichts. Rechnet man den Platzbedarf nach der ASR Bewegungsfläche von 1,5m²/ Person oder tuts da auch die Versammlungsverordnung die durchschnittlich 4 Personen pro m² angibt?


    Wäre Klasse wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

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  • Eine Berechnungsgrundlage für die Größe eines Sammelplatzes ist mir nicht bekannt. Die Personen sollten dorthin passen. Die Versammlungsstättenverordnung nennt übrigens 2 P/m² bei unbestuhlten Flächen als Grundlage. Doch auch da kann ich mit vernünftiger Argumentation und einer willigen Behörde Erleichterungen genehmigt bekommen. Also am Besten die Personenzah feststellen, die auf den Sammelplatz soll und dann anhand der anderen Vorgaben überlegen und schriftlich festhalten, ob, wo und wo das Sinn macht.

  • Hallo,


    eine nicht ganz uninteressante Frage. Allerdings kenne ich auch keine Berechnungsgrundlage.
    Bei uns enden alle F + R im öffentlichen Raum. die Sammelplätze sind entweder Schulhöfe von benachbarten Schulen oder größere Plätze (breite Bürgersteige) etc. Nichts eigenes. Habe ich hier in diesem Fall einen Leidensgenossen? Ich überlege gerade, wie ich die Sammelplätze unserer Dienststelle in der Mainzer Innenstadt (Fußgängerzone) kennzeichne. :D

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ...eine Forderung des Amtes in einer Norddeutschen Großstadt im Zentrum: Kennzeichnen Sie ihren Sammelplatz mit dem Schild gemäß ASR...!
    Klient ruft mich an - was soll er tun?
    Zwei Tage später die nächsten Firmen gleiche Formulierung selbe Straße!
    Nach einer Woche 11 Firmen die ich im selben Hause betreue.(Alles Büros)


    Schreiben an Behörde: Sammeplatz ist ausserhalb des Gebäudes an der Straßenecke für alle Betriebe.
    Antwort: Jeder muss seinen eigenen haben!
    Antrag an Stadt gestellt für Aufstellung bzw Anbringung eines einzelnen Schildes Sammelplatz an Straßenschild.
    Abgelehnt da öffentlicher Verkehrraum.
    Ablehnung an GA übermittelt.
    Seit dem ist Ruhe!!!



    Hier noch der Link zum Thema im Archivhttps://sifaboard.de/thread/3666-sammelplatz-festlegen/

    Gruß Canislupus

    Einmal editiert, zuletzt von Canislupus ()

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  • Naja einer unserer Sammelplätze besteht aus einem kleinen Stück Wiese, auf die man nur gelangt, wenn man sich durch die davor parkenden Autos quetscht. Im Winter nicht freigehalten wird etc. Der andere ist auch nicht zu benutzen, weil da die ankommenden LKW im Wege stehen.
    So gesehen haben wir zwar Sammelplätze ausgewiesen, aber faktisch trotzdem keinen zur Verfügung.
    Soll sich bis Jahresende durch Auflösung der Parkplätze ändern.

  • Hi,


    in der Neufassung der ASR A2.3 wurden Anforderungen an die Sammelstelle neu mit aufgenommen. Als Hinweis zur Größe steht dort: Für die Bemessung der erforderlichen Größe der Sammelstelle kann eine Belegung von 2 Personen pro m2 angenommen werden.


    schöne Grüße