Moin,
hoffe, ich bin diesmal etwas näher am Arbeitsschutz...
Wir bauen gerade ein Gebäude für unsere Akkureparaturabteilung um.
Halle 1 ist ca. 7m hoch (war mal ein Showroom - stand sogar ein Haus mit Balkon und Reetdach drin). Halle 2 hat eine Höhe von 4m.
In Halle 1 wird eine Zwischendecke eingezogen. Unten werden Technikerplätze eingerichtet (alle Plätze mit Sichtverbindung nach draußen), oben mehrere Büros. 2 Büros haben nach derzeitigem Planungsstand kein Tageslicht.
Dabei ist dort eine Wand, auf deren anderen Seite nix ist als Luft - genauer: Man könnte auf Halle 2 gucken - wenn die Maurer dort ein Loch gelassen hätten.
Die Wand zwischen Halle 1 und Halle 2 ist eine T90 und der Brandsachverständige meint, alles kein Problem .... mache wir zwei Löcher inne Wand und setzen F90-Fenster rein.
Jetzt haben wir sogar zwei Probleme:
1. Niemand scheint uns F90-Fenster 130x100 liefern zu wollen/können. (Die Fenster sollen nicht zu Öffnen sein - Klimaanlage).
2. Wir verstehen den Sinn der F90-Vorgabe nicht. Was ist der Unterschied zu Fenster in den Seitenwänden - beide gewähren den Blick in die Natur (bzw zum nächsten Gebäude). Da der Brandsachverständige derzeit nicht zu erreichen ist, können wir ihn auch nicht fragen. (Die T90 zwischen den Hallen macht uns dabei kein Verständnisproblem - nur die T90 zwischen Halle 1 und Außenwelt.)
Kennt jemand eine (andere) Lösung, die die Brandschutzvorgaben erfüllt und den Mitarbeitern eine angenehme Arbeitsumgebung schafft?
Lichtöffnungen im Dach scheiden wohl aus. Für den Schallschutz wird die Decke abgehangen und mit Lichtschächten würden der Hall in der Halle bleiben - sagt der Akustikexperte.
Ach ja, wir sind in NRW.
Gruß,
Rainer