Auffangwanne im Allgemeinen für Adblue speziell

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  • Hallo
    habe ein paar grundsätzliche Fragen.
    a.) wann muß eine Flüßigkeit durch eine Auffangwanne geschützt sein ?
    b.) Trifft das für den Stoff ADBLUE zu?
    c.) Was muß im Sicherheitsdatenblatt stehen um diese Forderung zu erfüllen?


    Gerne fachspezifische Hinweise
    Danke
    Qualit

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  • Hallo AxelS;
    da ich Laie bin, bitte gerne direkte Hilfe.
    Muß Adblue ein Aufwangwanne wenn es in der Lagerklasse 12 definiert ist haben?
    Wo kann ich das ablesen?
    Danke
    Gruß Qualit

  • Welche Wassergefährdungsklasse hat das Adblue und welche Mengen (Gebindegröße+Anzahl) werden wo gelagert? Ist der Bereich ein Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder Heilquellenschutzgebiet?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auszug aus dem Sicherheitsdatenblatt


    12.1 Toxizität Umweltgefahren - Nicht als gefährlich eingestuft


    Wassergefährdungsklasse: 1


    Auszug aus der AwSV:

    Zitat von §18 (3) AwSV


    Auf ein Rückhaltevolumen kann bei oberirdischen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Wassergefährdungsklasse 1 mit einem Volumen bis 1 000 Liter verzichtet werden, sofern sich diese auf einer Fläche befinden, die
    1.den betriebstechnischen Anforderungen genügt, und eine Leckerkennung durch infrastrukturelle Maßnahmen gewährleistet ist, oder
    2.flüssigkeitsundurchlässig ausgebildet ist.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Um den Bedenkenträger über mir etwas zu ergänzen, und einen Denkanstoß zu geben...


    Wie groß soll den das Gebinde sein? 10, 20l oder größer?
    Was passiert, wenn es ausläuft?

    • Havarie, alle rennen und suchen nach Aufsaugmaterial, das grundsätzlich nicht dort ist wo festgelegt
    • Wo läuft das "Zeug" denn hin? Am besten in den Bereich von Maschinen und zu Kartonagen, dies zufällig gerade da stehen und die Flüssigkeit aufsaugen
    • Nicht zu vernachlässigen ist die Rutschgefahr beim Aufenthalt und Saubermachen der Havarierten Stelle

    --> dagegen musst du was tun (steht im SDB drin)
    --> Auffangwanne (steht im SDB; gegen Auslaufen schützen)


    Die meisten der Unternehmen die ich betreute handhaben das so:
    Alles größer ist als die Tagesübliche Menge am Arbeitsplatz kommt generell auf Auffangwannen, ob Kleingebinde oder Großgebindewann ist egal (natürlich abhängig von der Lagermenge....)


    Es hat auch gleich noch den Vorteil dass sich die Beschäftigten dran gewöhnen aufzuräumen. Es steht nicht mehr so viel rum, und das Arbeitsumfeld bekommt Struktur.
    Darüber kann auch gleich "umgefüllt" werden ohne dass viel danebengehen kann...


    Mal ein Beispiel für Kleingebinde im "Hauswirtschaftsraum"
    Sieht ordentlich aus, gegen Auslaufen geschützt, griffbereit, aufgeräumt.


    Was will ich sagen? Man kann auch mal mit ein wenig Aufwand deutlich mehr Effekt erziehlen als unbedingt vorgegeben.


    Mike

    Dateien

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hallo
    a) wenn es ein Gefahrstoff wäre, was es aber nicht ist.
    b) kein Gefahrstoff (67,5% Wasser, 32,5% Harnsäure also Bullenpisse)
    c) Wasser- oder umweltgefährdend bspw. Was ebenfalls nicht drin steht.


    Aber wie vor bereits gesagt, wenn zig-tausend Liter lagerst, können andere Bestimmungen greifen.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Danke allen.


    Habe ein paar Fragen beantwortet


    Welche Wassergefährdungsklasse hat das Adblue > 1
    welche Mengen (Gebindegröße+Anzahl) werden wo gelagert? > m.e 1m³ / Anzahl 1x Behältnis / KU
    Ist der Bereich ein Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder Heilquellenschutzgebiet? NEIN, steht in der Halle
    Wo läuft das "Zeug" denn hin? > versiegelten Hallenboden;

    Gruß Qualit

  • welche Mengen (Gebindegröße+Anzahl) werden wo gelagert? > m.e 1m³ / Anzahl 1x Behältnis / KU
    Ist der Bereich ein Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder Heilquellenschutzgebiet? NEIN, steht in der Halle

    Gratulation, Du hast eine Anlage der Gefährdungsstufe A nach §39 AwSV und darfst somit ein Merkblatt nach Anlage 4 neben Deinem Behälter anbringen.
    Jetzt kannst Du die Ausnahme entsprechend §18 anwenden, die Frank bereits erwähnt hat, sofern die organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Kannst Du die Ausnahme nicht in Anspruch nehmen benötigst Du eine Auffangwanne mit 1m³ Auffangvolumen.


    Wird dort nur gelagert oder evt. auch umgefüllt? Sollte umgefüllt werden hast Du hier möglicherweise schon eine zweite Anlage.


    Nachtrag: unter http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/ kannst Du nachsehen, ob Du wirklich außerhalb von entsprechenden Schutzgebieten bist, man staunt da manchmal, wo so was gilt.

    Sieht ordentlich aus, gegen Auslaufen geschützt, griffbereit, aufgeräumt.

    Wobei das Bild schon ein paar Fehler zeigt. Die Kanister links stehen nicht flächig auf der Auffangwanne, somit kann im Schadensfalle Flüssigkeit neben der Wanne ablaufen.
    Es stehen verschiedene Produkte auf der Auffangwanne, da muss man darauf achten, dass diese nicht gefährlich miteinander reagieren. Hat man z.B. alkalische und saure Reiniger auf einer Auffangwanne, ist mit entsprechender Reaktion zu rechnen. Besonders kritisch z.B. bei Hypochlorit haltigen Reinigern in Kombination mit Säuren, das gibt dann Chlorgas.
    Das Regal ist anscheinend auf die Auffangwanne montiert. Nicht gerade wartungsfreundlich, es zeigen sich auch Spuren von Korrosion. In der Auffangwanne sind "Salzschlieren" zu erkennen, das kann längerfristig zu Schäden an der Auffangwanne führen, hier wäre vermutlich eine Kunststoffwanne aus entsprechend beständigem Kunststoff sinnvoller. Sollten brennbare Flüssigkeiten auf der Auffangwanne gelagert werden muss für Potentialausgleich gesorgt werden, man muss dann also die Wanne "erden".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

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  • Ist der Bereich ein Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder Heilquellenschutzgebiet? NEIN, steht in der Halle

    Moin,


    aha, wenn etwas in einer Halle steht, befindet es sich außerhalb des Geltungsbereiches von Schutzgebieten? ?( Dann können ja alle Hausbesitzer mit Heizöltanks sich beruhigt zurücklehnen, denn die Tanks stehen ja in der Regel im Keller.


    Du hast 1m³ adBlue in der Halle lagern und überlegst, ob Du eine Auffangwanne benötigst. Was passiert denn, wenn der erste morgens die Tür der Halle öffnet und das adBlue hat sich über den Hallenboden verteilt?


    [ ] Macht nix, trocknet ja wieder.
    [ ] Wer macht die Sch.... jetzt weg?
    [ ] Mist, die Brühe ist bis zur Maschine XYZ gelaufen. Das wird teuer.
    [ ] Ach Gott, die ganzen schönen XYZs sind total durchweicht. Die können wir wegschmeißen.
    [ ] Tür sofort wieder schließen und so lange auf dem Klo hocken bleiben, bis ein anderer die Hallentür geöffnet hat.


    Unabhängig davon, ob Du eine Auffangwanne haben musst, ist es eine Überlegung wert, ob Du eine Auffangwanne haben solltest. Viele Deiner Fragen werden sich aus dem Sicherheitsdatenblatt beantworten lassen, wobei ich aufgrund Deiner Fragestellung aber davon ausgehe, dass Du es bislang nicht gelesen hast. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • c) Wasser- oder umweltgefährdend bspw. Was ebenfalls nicht drin steht.

    Wassergefährdungsklasse 1 bedeutet schwach wassergefährdend und somit ist man dabei. Die Regelungen gelten auch bei Stoffen, die nicht vom Gefahrstoffrecht tangiert sind. Linktipp

    [ ] Macht nix, trocknet ja wieder.

    Denken auch viele, denen etwas in die Auffangwanne gelaufen ist. Ja, sie bietet einen gewissen Schutz, ist aber nicht dazu gedacht Flüssigkeiten so lange darin aufzubewahren, bis selbige verdampft sind und evt. nur noch Salzrückstände zu sehen sind.

    Unabhängig davon, ob Du eine Auffangwanne haben musst, ist es eine Überlegung wert, ob Du eine Auffangwanne haben solltest.

    Ich halte im beschriebenen Fall eine Auffangwanne für sinnvoll. Allerdings kann man auch Alternativen verwenden, wenn z.B. der Hallenboden flüssigkeitsdicht ausgeführt ist und keine Bodenabläufe besitzt, weiterhin plan und ohne Neigung ausgeführt ist, dann kann man im Zugangsbereich durch relativ niedrige Schwellen den Hallenboden als Auffangwanne ausführen. Näheres und weitere Varianten kann man bei Fachbetrieben nach WHG erfahren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.