Betriebsärztliche Untersuchungen

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  • Hallo Leute,


    Da ich letztens eine betriebsärztliche Untersuchung hatte eine Frage an die Runde.


    Wie läuft das Ganze bei Euch so ab?


    Bei uns wurden die benötigten Gerätschaften in einem Besprechungszimmer aufgebaut. Beim Sehtest wurde der Raum, nicht wie beim Augenarzt abgedunkelt, das Gerät uralt, Perimetrieuntersuchung damit lachhaft und mit einem vom Augenarzt nicht zu vergleichen.
    Beim Hörtest konnte man draußen im Gang Personen vorbeilaufen hören und zum Teil im benachbarten Büro Gesprächsfetzen mithören, das Ganze ist mit einem Test beim HNO Arzt in einer schalldichten Kabine nicht zu vergleichen.
    Man bekommt nicht gesagt, ob es eine Pflicht- oder Angebotsuntersuchung ist.
    Bei der G 25 fehlte beim Labor die Blutuntersuchung, die wurde bei mir noch nie durchgeführt.
    Erst wenn alles fertig ist, kann man auf dem Ausdruck lesen welche G´s gemacht wurden und welche als Angebot und als Pflicht drinstehen. Meiner Meinung nach gehört das in die "Einladung" die man vom Personaler bekommt, welche Untersuchungen stattfinden.


    Also ich finde die Untersuchungen in so einem Umfeld als nicht besonders aussagekräftig. Wie ist das bei Euch?

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  • Hi,


    G25 ist weder Angebot, noch Pflicht, sondern eine Eignungsuntersuchung. Eigene Thematik / Problematik, siehe Forensuche.
    Eine Blutuntersuchung ist im Rahmen der G25 nur in Ausnahmefällen bei begründetem Verdacht vorgesehen. Der Inhalt der G25 ist von den durchzuführenden Tätigkeiten abhängig, theoretisch gibt es keinen allgemeingültigen Ablauf aller G25 Eignungsuntersuchungen. Praktisch sind Eignungsuntersuchungen ein sehr unschönes Thema, weil vieles in vielen Betrieben nicht vorschriftsgemäß läuft.


    Selbstverständlich muss jedem Beschäftigten vorab mitgeteilt werden, warum er einen Termin beim Betriebsarzt hat. Schließlich muss ihm die Angebotsvorsorge "nur" angeboten werden und er muss die Möglichkeit haben, diese auch ablehnen zu können. Wenn er erst hinterher erfährt, was gemacht wurde, ist das nicht mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben vereinbar.


    An die arbeitsmedizinischen Untersuchungen wird nicht der gleiche Anspruch gestellt wie an Untersuchungen in der Facharztpraxis. Nicht ohne Grund wird der Beschäftigte bei entsprechendem Befund an den zuständigen Facharzt überwiesen. Andernfalls dürften z.B. auch die Untersuchungsmobile der BGen für Hörtests nicht durchs Land fahren, diese sind auch alles andere als schalldicht ausgeführt und man kann während des Hörtests wunderbar die Umgebung mithören. Bei der Perimetrieuntersuchung würde auch der Parallelversuch genügen, da muss der Betriebsarzt noch nicht mal ein Gerät aufstellen. Die Untersuchungen in so einem Umfeld erfüllen ihren Zweck und sind aussagekräftig genug.


    Ansonsten ist der Ablauf davon abhängig, welche Untersuchungen mit welchem Umfang durchgeführt werden. Zum Teil werden die Vorsorgen vor Ort im Betrieb in einem geeigneten Raum durchgeführt, zum Teil müssen die Beschäftigten in die Arztpraxis.


    schöne Grüße

  • Hi,


    Selbstverständlich muss jedem Beschäftigten vorab mitgeteilt werden, warum er einen Termin beim Betriebsarzt hat. Schließlich muss ihm die Angebotsvorsorge "nur" angeboten werden und er muss die Möglichkeit haben, diese auch ablehnen zu können. Wenn er erst hinterher erfährt, was gemacht wurde, ist das nicht mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben vereinbar.

    Gibt es dazu eine gesetzliche Vorgabe? DGUV, ArbMedVV oder so?

  • Hi,


    hast du die ArbMedVV gelesen? Das ist die Rechtsgrundlage. Konkretisiert werden die Vorgaben für Angebotsvorsorge in der AMR 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge".


    schöne Grüße

  • Ich antworte aus arbeitsmedizinischer Sicht mal stichpunktartig:
    Untersuchung im Besprechungszimmer: Nicht optimal, aber in kleinen Betrieben leider oft gelebte Praxis.


    Sehtestgerät und Raum nicht abgedunkelt: Bei den gängigen arbeitsmedizinischen Sehtestgeräten handelt es sich sog. Einblickgeräte. Bei diesen muss der Raum nicht abgedunkelt werden. Der Augenarzt dagegen projiziert die Sehzeichen i.d.R. auf eine Leinwand.


    altes Gerät: Normalerweise spielt das keine Rolle. Der Visus ist nicht davon abhängig wie alt das Gerät ist. (kleine Ausnahme bei der Bildschirmuntersuchung: Die ganz alten Sehtestgeräte testen die Bildschirmdistanz auf 55 cm, heutige Flachbildschirme stehen aber i.d.R. weiter weg)


    Perimetrie nicht abgedunkelt: Ist geräteabhängig. Bei den meisten Halbkugelperimetern muss der Raum abgedunkelt werden, was i.d.R. im Betrieb nicht möglich ist. Es gibt auch Geräte, wo das nicht erforderlich ist.


    Hörtest ohne schalldichte Kabine: Das ist in den Betrieben in der Tat immer wieder ein Problem. Ich bitte als Betriebsarzt zumindest immer um die Zuweisung eines ruhig gelegenen Raumes. Arbeitsmedizinische Hörtestgeräte haben i.d.R. Kapselkopfhörer, um die Störung durch Nebengeräusche etwas abzumildern. Das gelingt mehr oder weniger gut. Ich mache es immer so:
    Unauffällige Befunde sind unauffällig. Auffällige Befunde lasse ich bei Störgeräuschen in meinen Praxisräumlichkeiten ggf. nachkontrollieren, bevor ich die Leute "krank" mache. Ein viel größeres Problem als die Nebengeräusche ist in der Praxis übrigens die meist nicht eingehaltene Lärmpause des Patienten vor dem Hörtest.


    Pflicht- oder Angebotsuntersuchung: Weder noch - sondern Eignungsuntersuchung auf Wunsch des Unternehmens. Die Rechtsgrundlage muss der Unternehmer seinen Mitarbeitern mitteilen, nicht der Arzt (in der Praxis sieht es leider anders aus)


    Keine Blutuntersuchung: Der Grundsatz G25 empfiehlt nur eine Urinuntersuchung. Tatsächlich ist es so, dass man mit unauffälligem Urin noch lange nicht gesund ist. Man entdeckt nur die Spitze des Eisberges.

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  • Wie läuft das Ganze bei Euch so ab?

    Viel besser als bei Euch. :D

    Erst wenn alles fertig ist, kann man auf dem Ausdruck lesen welche G´s gemacht wurden und welche als Angebot und als Pflicht drinstehen. Meiner Meinung nach gehört das in die "Einladung" die man vom Personaler bekommt, welche Untersuchungen stattfinden.

    Vorsorge bedeutet erst einmal Vorsorge/Beratung und keine Untersuchung, auich wenn das viele Betriebsärzte immer noch nicht wahrhaben wollen und viele Arbeitgeber immer noch irgendwelche Befunde in Personalakten abheften.


    Würdest Du in meinem Laden arbeiten, liefe das wie folgt ab (Annahme: Du hast eine Angebotsvorsorge "Bildschirmtätigkeit" und eine Pflichtvorsorge "Feuchtarbeit")


    Du bekommst von mir zwei verschiedene Schreiben. Einmal das Angebot für die Vorsorge Bildschirmtätigkeit und einmal die Einladung für die Pflichtvorsorge. Das ganze sieht dann wie folgt aus:


    Dann hast Du pro Schreiben ein Rückantwortbogen dabei:

    Zitat von Angebotsvorsorge - Rückantwort

    Arbeitsmedizinische Vorsorge - Angebotsvorsorge

    • Die arbeitsmedizinische Vorsorge am 27.08.2018 um 13:20 Uhr werde ich wahrnehmen.
    • Die arbeitsmedizinische Vorsorge am 27.08.2018 kann ich um 13:20 Uhr nicht wahrnehmen und bitte um einen anderen Termin am gleichen Tag.
    • Die arbeitsmedizinische Vorsorge am 27.08.2018 kann ich nicht wahrnehmen und bitte um einen anderen Termin.
    • Ich möchte die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht wahrnehmen.
    Zitat von Pflichtvorsorge - Rückantwort

    Arbeitsmedizinische Vorsorge - Pflichtvorsorge

    • Die arbeitsmedizinische Vorsorge am 27.08.2018 um 13:20 Uhr werde ich wahrnehmen.
    • Die arbeitsmedizinische Vorsorge am 27.08.2018 kann ich um 13:20 Uhr nicht wahrnehmen und bitte um einen anderen Termin am gleichen Tag.
    • Die arbeitsmedizinische Vorsorge am 27.08.2018 kann ich nicht wahrnehmen und bitte um einen anderen Termin.

    Dann gehst Du an dem Tag zu der Vorsorge. Der Betriebsarzt wird mit Dir sprechen und Dich beraten. er wird Dir einen Sehtest anbieten.
    Er wird Dir anbieten, mal auf Deine Hände zu schauen. Er wird Dich fragen, welche Handschuhe Du trägst, welche Hautmittel Du verwendest, welche Tätigkeiten Du ausübst etc.



    Er wird Dir aber auch eine Vorsorgebescheinigung ausstellen, wenn Du die Tür öffnest und sagst: "Guten Morgen, mein Name ist bildertatto. Ich übe folgende Tätigkeiten aus und kann Sie nicht ausstehen, und jetzt her mit der Vorsorgebescheinigung."



    Ansonsten wird bei uns die Vorsorge sehr sehr gut angenommen. Unser Betriebsarzt bekommt ausreichend Zeit, die Beschäftigten zu beraten und hat einen guten Ruf bei den Kolleginnen und Kollegen. Deutliches Anzeichen ist die zunehmende Wunschvorsorge.



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke Euch vielmals.


    Nein die ArbmedVV habe ich noch nicht gelesen, war nur geraten das da was drin stehen könnte. ich hab leider so viel zu lesen, das ich nicht hinterher komme und ich habe meine Ausbildung noch nicht mal angefangen =O


    Verzeiht mir bitte, wenn ich hier im Forum mehr nachfrage als sonst.


    Ach ja, bei uns läuft das eher andersrum. Erst werden die Untersuchungen gemacht, dann ein Raum weiter zum Gespräch. :thumbdown:


    Und seit gestern Mittag ist der Personaler nicht mehr mein Freund :rolleyes: Mal sehen was der sagt, wenn ich Ihm die AMR 5.1 auf n Schreibtisch lege. :whistling: