Die neue ASR 2.2

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  • Hallo,


    Meinungen dazu?
    Ich finde es eine Katastrophe.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010


  • Meinungen dazu?
    Ich finde es eine Katastrophe.

    Warum?


    Alles finde ich auch nicht gut, Beispiel:
    Aus der 2018er Version:
    ... die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind.


    Aus der 2014er Version:
    ... die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind, sofern die Feuerlöscher nicht gut sichtbar angebracht oder aufgestellt sind.


    Langer Gang/Flur, Feruerlöscher an den Enden oder in Mitte angebracht, keine Sichtbehindunderung, trotzdem muss jetzt ein Brandschutzzeichen angebracht werden.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

    Einmal editiert, zuletzt von A_B ()

  • Hallo,

    Warum?

    Nehmen Sie Ihr Beispiel, nehmen Sie die Einführung mit den
    2 LE. Ich finde damit schadet man dem Brandschutz.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,


    als Katastrophe würde ich es schon deshalb nicht bezeichnen, weil es nur eine ASR ist ;) . Da gibts schlimmere Veröffentlichungen mit rechtsverbindlichem Status (bitte keine Hinweise zur Rechtsstellung einer ASR, die Rechtslage in Deutschland ist mir bestens bekannt und ich vergnüge mich auch regelmäßig in Projekten mit Vertretern der staatlichen Aufsichtsbehörden und tausche mich mit diesen aus).


    Die Empfehlungen, Feuerlöscher i.d.R. erst ab 6 LE aufwärts bei der Grundausstattung sowie Feuerlöscher ab 2 LE nur unter merkwürdigen Rahmenbedingungen anzurechnen, sind Schwachsinn und gehören gestrichen (auch wenns zumindest positiv ist, dass nicht mehr starr auf 6 LE aufwärts bestanden wird). Ebenso halte ich einen Löscher mit mindestens 6 LE je Geschoss für groben Unfug. Da würde der 5 kg CO2-Löscher weit unter Wert mit angerechnet. Klassisches Beispiel ist ein Technikraum im Dachgeschoss, je nach Technik ist da CO2 einfach das Löschmittel der Wahl. Ich rechne die CO2-Löscher schon immer voll mit an ohne irgendwelchen zusätzlichen Rahmenbedingungen dafür zu definieren und halte das fachlich für problemlos vertretbar und haltbar. Wer schon mal ein paar Entstehungsbrände mit CO2-Löschern gelöscht hat, wird das aus der Praxis heraus bestätigen können. Leider hat der CO2-Löscher offensichtlich keine Lobby, während der Pulverlöscher immer noch eine zu große Lobby hat.


    Im Gegenzug hätte ich mir eine stärkere Berücksichtigung möglicher Folgeschäden bei der Auswahl von Löschmitteln gewünscht mit Erläuterungen zu den möglichen Folgeschäden der Löschmittel. Da hängen definitiv noch viel zu viele Pulverlöscher in den Betrieben herum, die im Brandfall mehr schaden als nutzen.
    Ebenso wäre eine bessere Erläuterung, ab wann Gesundheitsgefahren beim Einsatz von CO2-Löschern zu erwarten sind, sinnvoll gewesen.


    Aus der Praxis heraus finde ich die prinzipielle Kennzeichnung aller Feuerlöscher-Standorte mit dem Brandschutzzeichen F001 nicht schlecht. Zum einen gibt es so keine Diskussionen mehr, ob ein Feuerlöscher an seinem Standort ausreichend sichtbar ist oder nicht. Zum anderen kann so im Rahmen von Begehungen leichter überprüft werden, ob alle Feuerlöscher an ihrem vorgesehenen Standort hängen (das Zeichen ist schneller zu sehen als die dünne Wandhalterung, zudem werden gelegentlich Löscher samt Halterung "abgefahren").


    5 m tatsächlicher Laufweg zum nächsten Feuerlöscher in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung halte ich persönlich für übertrieben, da reichen vielerorts auch in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung die 20 m tatsächlicher Laufweg zum nächsten Feuerlöscher. Das Kapitel zur erhöhten Brandgefährdung ist definitiv eine Verschlimmbesserung.


    Den Verweis auf die Brandschutzordnung Teil A, B und C finde ich persönlich gut und überfällig.


    Bei den Brandschutzhelfern sind 5 % aus meiner Sicht einfach zu wenig und 5 Jahre bis zum nächsten Feuerlöschtraining viel zu lang (spätestens alle 3 Jahre würde ich für sinnvoll erachten). Hier hat sich leider nichts geändert.


    Die schwachsinnige Forderung, dass auf Baustellen für jedes der dabei eingesetzten und eine erhöhte Brandgefährdung auslösenden Arbeitsmittel ein Feuerlöscher für die entsprechenden Brandklassen mit mindestens 6 LE in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten ist, ist leider ebenfalls immer noch enthalten. Wenn da z.B. drei funkenreißende Handwerkzeuge in einem Raum zum Einsatz kommen sind drei Feuerlöscher einfach übertrieben. Schade finde ich auch, dass der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten gar nicht erwähnt wird.


    Im Anhang 2 werden jetzt zwar bei den Beispielen die Betriebe benannt (da war die Vorgänger-Version noch schlechter), allerdings finde ich alle Beispiele im Anhang 2 aus fachlicher Sicht nicht gelungen. Die Pulverlöscher im Bürogebäude und in der Küche finde ich sogar absolut unmöglich. Da kann man nur hoffen, dass sich keiner ein Beispiel dran nimmt.


    Mein Fazit: weniger Verbesserungen als erwartet und erhofft, dafür leider einige Verschlimmbesserungen. Dass die neue Version einen positiven Einfluss auf den Brandschutz im Betrieb hat, darf auf jeden Fall bezweifelt werden. Und mehr Akzeptanz für die Brandschutzvorgaben ist im Hinblick auf zu viele aus fachlicher Sicht fragwürdige Inhalte auch nicht zu erwarten. Schade, da hätte man mehr draus machen können (und in einigen Punkten aus fachlicher Sicht auch müssen).


    schöne Grüße

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  • ... Ebenso halte ich einen Löscher mit mindestens 6 LE je Geschoss für groben Unfug...

    Die Forderung gab es in der alten ASR auch schon. Zitat:
    - In mehrgeschossigen Gebäuden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerlöscher bereitzustellen.

    - Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.


    Gut finde ich, dass die Zahl der Brandklasse F mit aufgenommen und erklärt wird.


    ...und 5 Jahre bis zum nächsten Feuerlöschtraining viel zu lang (spätestens alle 3 Jahre würde ich für sinnvoll erachten). Hier hat sich leider nichts geändert.
    ...

    Das hat mich auch schon immer "gewundert". Jährliche Unterweisung, aber nur ZItat:
    Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen halte ich auch im Vergleich zu den 2 Jahren eines betrieblichen Ersthelfers für zu wenig.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

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    Einmal editiert, zuletzt von A_B ()

  • Hallo,

    als Katastrophe würde ich es schon deshalb nicht bezeichnen, weil es nur eine ASR ist ;)

    Würde ich schon so sehen, da sie in vielen Köpfen wie in "Stein gemeißelt" ist...
    siehe doch nur was in Sachen Fluchtwegskennzeichnung nach Veröffentlichung
    der DIN passiert ist.

    Mein Fazit: weniger Verbesserungen als erwartet und erhofft, dafür leider einige Verschlimmbesserungen. Dass die neue Version einen positiven Einfluss auf den Brandschutz im Betrieb hat, darf auf jeden Fall bezweifelt werden. Und mehr Akzeptanz für die Brandschutzvorgaben ist im Hinblick auf zu viele aus fachlicher Sicht fragwürdige Inhalte auch nicht zu erwarten. Schade, da hätte man mehr draus machen können (und in einigen Punkten aus fachlicher Sicht auch müssen).

    Eben daher.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010