Hallo zusammen,
Morgen tritt ja die EU-Datenschutz-Grundverordnung nach der 2jährigen Übergangsfrist in Kraft.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist zwar bereits am 25. Mai 2016, zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, in Kraft getreten. Nach der darin geregelten Übergangsfrist kommt sie allerdings erst zwei Jahre nach Inkrafttreten zur Anwendung. Das bedeutet, dass sie ab 25. Mai 2018 für alle gilt und deren Einhaltung durch die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden und Gerichte überprüfbar ist.
Mich würde interessieren wie geht ihr damit um ?
Inwieweit betrifft das personenbezogene Daten in Dokumenten , Begehungsberichten, Unfallmeldungen, Unfallanzeigen, Verbandbücher , Bilder in Berichten etc. ?
Was ändert ihr bzw. welche Maßnahmen wurden in euren Unternehmen und Betrieben schon umgesetzt bzw. eingeführt ?