Terminvereinbarung zur betriebsärztlichen Untersuchung

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  • Hallo Kollegen,


    vielleicht haben einige von Euch die Terminvereinbarung für Angebotsuntersuchungen durch den Betriebsarzt in die Hände der Mitarbeiter/Beschäftigten gelegt?
    D.H. es gibt einen offiziellen Rahmen z.B.: Produktion 3 jährlich, Verwaltung 5 jährlich. Keine weitergehenden kostenpflichtigen Untersuchungen, keine Impfungen. Innerhalb dieser Zeitspannen machen sich die Mitarbeiter selbst den Termin mit der Disposition des BA.
    Ich möchte das bei uns einführen und suche Material:

    • Betriebsvereinbarung
    • Anschreiben an Mitarbeiter
    • Mustertext für Vertrag mit BA
    • Beispiele wo es erfolgreich klappt...


    VG Reinhard

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  • Habt Ihr einen Betriebsarzt im Haus oder kommt jemand z. B. vom IAS zu Euch? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, daß das klappt, wenn von außen jemand in den Betrieb kommt zu den Untersuchungen. Lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.


    LG hnooasl

  • Hallo Reinhard,


    bei uns kommt der BA 3 mal im Jahr zu uns ins Haus. Wir haben das auch mal versucht, die MA die Termine vereinbaren zu lassen. Das ging schief.
    Jetzt laden wir die MA 5 Wochen vorher mit Terminvorgabe schriftlich ein das Angebot anzunehmen und erinnern 1 Woche vorher noch einmal. Zu einem solchen Termin können ca 20 MA "verarztet" werden.
    Jetzt funktionierts wieder.


    Gruß vom Rande der Alpen
    Horst

  • Hallo Reinhard,


    es klappt.


    Mit dem Mitarbeiter wird die Notwendigkeit besprochen. Der MA macht seinen Wunschtermin (wir arbeiten mit einem BA-Zentrum zusammen). Hier steuert der natürlich den Feierabend oder eine andere (für ihn) günstige Zeit an. Diesen Termin teilt der MA mir mit und ich schicke per Mail eine Beauftragung hinterheit.
    Win-Win Situation für beide Seiten.
    Termine über Dritte sind immer blöd, passen nicht, werden vergessen, müssen verschoben werden, .......... .
    Betriebsvereinbarungen haben wir dazu nicht. Jeder MA hat aber auch das Recht, den Untersuchungsstatus nicht beim Arbeitgeber abzugeben. Das hatten wir noch nie. Meist bekommen wir den ausführlichen Bericht, der für den MA ist, und den Kurzbericht für den AG zusammen vom MA retour.
    (Wir sind am Standort gut 500 MA.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wer führt die Vorsorgekartei nach ArbMedVV?
    Derjenige wäre für mich die erste Anlaufstelle für die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Warum unnötig viele Personen mit personenbezogenen Daten hantieren lassen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin Reinhard,


    ich sehe das relativ kritisch, es sei denn, wir reden nur über zwanzig Beschäftigte, d.h. einen überschaubaren Personenkreis. Du hast eine Vorsorge am 01.08. Mitarbeiter A vereinbart einen Termin für die Zeit von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr. Alle anderen Termine dieses Tages sind bereits belegt. Mitarbeiter B möchte an diesem Tag auch zur Vorsorge und bekommt mitgeteilt "Sorry, alles belegt."


    Mitarbeiter A sagt den Termin eine Woche vorher ab.


    Soll dann der Betriebsarzt Mitarbeiter B informieren, dass ein Termin frei geworden ist?
    Soll dann der Betriebsarzt Mitarbeiter A fragen, ob er einen anderen termin möchte oder die Angebotsvorsorge nicht wahrnehmen möchte?


    Ich denke, dass das in der Realität nicht funktionieren wird, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Axel, hallo Frank,

    Vorsorgekartei nach ArbMedVV

    die führt der Betriebsarzt. Bei uns sind es unnötig viele Personen. So bekomme ich zwar monatliche Fluktuationslisten, in denen leider nicht der Wechsel zwischen den Einrichtungen dokumentiert ist. Zugang zu den Datensätzen Name, Vorname, Einrichtung, Einstellung am, der Personaldatei bekomme ich nicht und so gehen monatlich 4 pdf über die Satelliten. X(
    Leider sind die Strukturen starr.


    Es sind ca. 750 Probanden, verteilt in Einrichtungen im Landkreis. Seit 2007 habe ich koordiniert, eingeladen, geändert und dokumentiert. Mit dem Wechsel des BA konnte ich einige der Arbeiten abgeben. Mit mäßigem Erfolg und nervigen Situationen in Größenordnungen. Trotz Pflichtenheft!
    Ich will das Thema jetzt völlig abgeben. (Ich habe schon meinen Namen auf einem Datenschutzpapier gesehen. Ein Schelm ist der schlimmes denkt) :cursing:


    "dass das in der Realität nicht funktionieren wird". Hat bei mir über 9 Jahre funktioniert. Sicherlich mit einigem Aufwand aber es ging.


    VG Reinhard

  • Wer führt die Vorsorgekartei nach ArbMedVV?

    die führt der Betriebsarzt.

    =O

    Zitat von §3 (4) ArbMedVV

    Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und
    aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat...

    Zitat von §3 (2) ArbMedVV


    Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen
    Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in
    die Unterlagen nach Absatz 4 zu gewähren.

    Es ist ziemlich eindeutig, wer die Vorsorgekartei zu führen hat, und das ist nicht der Betriebsarzt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Das BDSG gilt auch jetzt schon. Trotz der langsamen Abkehr von der Datensparsamkeit halte ich selbige für sinnvoll.
    Was macht die SiFa mit der Vorsorgekartei?
    Für mich gibt es eigentlich 2 Stellen, die diese Kartei führen können, wobei die eine auch der Betriebsarzt wäre, was nicht ganz rechtskonform ist, aber eben eine praktikable Variante darstellt, denn das Thema ArbMedVV ist doch primär ein Thema für den Betriebsarzt. Die zweite Stelle wäre bei mir die Personalabteilung, denn da werden doch eh die personenbezogenen Daten entsprechend geführt. Warum dann noch eine weitere Stelle mit diesen Daten betrauen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Vorsorgedaten sind von den eigentlichen Personaldaten zu trennen! Die Datei kann jeder im Betrieb führen, der dazu berufen wird und die rechtlichen Vorgaben kennt, aber meines Erachtens nicht der Betriebsarzt; aber das ist nicht Reinhards originäre Fragestellung.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hier steuert der natürlich den Feierabend oder eine andere (für ihn) günstige Zeit an.

    Warum sollte er, wenn doch schon in der ArbMedVV so schön zu lesen ist "Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden."

    Leider sind die Strukturen starr.

    Dann wird es Zeit sie aufzubrechen.

    Die Vorsorgedaten sind von den eigentlichen Personaldaten zu trennen!

    Das steht wo?

    Die Datei kann jeder im Betrieb führen

    Theoretisch ja, aber ich würde immer den Personenkreis, der personenbezogene Daten handhabt, so klein als möglich halten. Da bei der Personalabteilung eh schon viele personenbezogene Daten gehandhabt werden und dort eigentlich auch bekannt sein müsste, welche Tätigkeiten wer durchführt ist es für mich nur logisch, dass dort auch die Vorsorgekartei geführt und die Einladungen zur Vorsorge koordiniert werden. Eine Übertragung der Terminvereinbarung auf die Mitarbeiter halte ich für kritisch, denn der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der ArbMedVV verantwortlich und die Nichteinhaltung stellt ja auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das steht wo?

    In den einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Wenn ich nur einen Sachbearbeiter habe, der alle Personalakten pflegt und die Vorsorgedatei, dann kann das zusammen geführt werden. Wenn ich drei Lohnbuchhalter habe und einen Sachbearbeiter, der für die Vorsorge verantwortlich zeichnet, dann gehören diese Daten getrennt, denn die Lohnbuchhalter benötigen diese Daten zur Aufgabenerfüllung nicht, und damit haben diese Daten dann auch nichts in der Personalakte verloren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • und damit haben diese Daten dann auch nichts in der Personalakte verloren.

    Doch, die können problemlos in die Personalakte, aber der Lohnbuchhalter bekommt sie nicht zu Gesicht, da er nur Einsicht in die für ihn relevanten Bereiche bekommt.
    Man kann die Aufgabenstellung auf unterschiedliche Art und Weise lösen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Stelle ich mir spannend vor in einer Papierakte. :whistling:


    "Achtung! Sie verlassen den Personalsektor. Ab hier beginnt der Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Weiterblättern verboten!" :Lach:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Stelle ich mir spannend vor in einer Papierakte.

    Ja, die Lohnbuchhaltung schreibt auch jeden Monat die Kontonummer, und Bankleitzahl IBAN und BIC, sowie den Auszahlbetrag von der Personalakte auf den Überweisungsträger. :114:

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • D.H. es gibt einen offiziellen Rahmen z.B.: Produktion 3 jährlich, Verwaltung 5 jährlich. Keine weitergehenden kostenpflichtigen Untersuchungen, keine Impfungen. Innerhalb dieser Zeitspannen machen sich die Mitarbeiter selbst den Termin mit der Disposition des BA.

    Dieser "offizielle Rahmen" sollte aber schon mit der Gesetzeslage im Einklang sein. Das ist hier nicht so ganz der Fall. Der Arbeitgeber muss Angebotsvorsorge "regelmäßig" anbieten, d.h. mindestens alle drei Jahre (die Fristen ergeben sich aus der AMR 2.1). Impfungen sind Bestandteil der Vorsorge, müssen also ggf. vom Arbeitgeber bezahlt werden, auch bei Angebotsvorsorge. Das gleiche gilt für weitergehende Untersuchungen: die ggf. erforderliche augenärztliche Untersuchung bei Bildschirmarbeit steht ausdrücklich in der ArbMedVV ("Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen." ArbmedVV Anhang Teil 4 (2) 1.)


    Weitere nützliche Informationen über das "Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" stehen in der AMR 5.1 (einschließlich Musteranschreiben).


    Das beantwortet nicht die eigentliche Frage, erschien mir aus betriebsärztlicher Sicht aber nochmal erwähnenswert. :saint:


    Wer wie die Termine vereinbart, ist nicht weiter geregelt. Bei unseren Betrieben gibt es verschiedene Möglichkeiten, entweder Sammeltermine mit Listen zum Eintragen im Betrieb, oder Vereinbarung von individuellen Terminen über die Personalabteilung oder direkt mit uns als betriebsärztlichem Dienst.


    AMR 2.1
    AMR 5.1


    Viele Grüße
    Stephan

  • Hallo Stephan,


    ja das ist schon klar was du schreibst. Ich habe mich nicht klar ausgedrückt. ". Keine weitergehenden kostenpflichtigen Untersuchungen, keine Impfungen" soll heißen das die Mitarbeiter nicht befugt sind selbst sich mehr Untersuchungen oder Impfungen zu verschaffen, als pro Termin geplant ist. Einfache Kostenkontrolle. Wir hatten MA die für den Asienurlaub noch schnell die Hepatitis-Impfungen mitgenommen haben. Und noch einiges anderes auf die wir so nicht gekommen wären.
    Mir geht es nur um eure Erfahrungen wenn die MA eigenverantwortlich die BA -Termine machen.


    VG Reinhard