Moin,
bei uns ist eine Diskussion im Gange, ob wir auch Verlader im rechtlichen Sinne sind oder uns einfach zurücklehnen können. Ich suche keine Rechtsauskunft, sondern Beispiele und Argumente mit denen ich Entscheidungsträger zum Handeln veranlassen (oder mich (hier) einfach mal zurücklehnen) kann.
Szenario:
Wir verpacken Fahrradakkus (UN3480) und stellen die Pakete auf Rollwagen. Dann kommt der Paketdienst, der Fahrer nimmt die Kartons und legt/stapelt sie auf die Ladefläche des Transportfahrzeugs. Transport nach 1000-Punkte-Regel. Unsere letzte Handlung ist das heranrollen der Rollwagen, niemand von uns packt die Pakete danach an.
Nun ist jetzt Hochsaison und die Anzahl der Pakete steigt... und dann zeigte der Abschluss 1200 Punkte. Wir haben daraufhin den Paketdienst angerufen und einen zweiten Wagen geordert. (Und uns gewundert, dass der Paketdienst nicht selber 'STOP' gesagt hat oder sonstwie gehandelt hat. Schließlich wird jedes Paket einzeln als Gefahrgut beim Paketdienst angemeldet und der Paketdienst hat alle Infos.)
Jetzt ging die Diskussion los:
Gruppe 1 sagt, wir hätten uns den Anruf sparen sollen. Der Fahrer wäre der Verlader und unsere Pflichten enden beim ordnungsgemäßen Verpacken. Außerdem wüssten wir ja nicht wieviele "Punkte" schon im Lieferwagen seien.
Gruppe 2 sagt, wir sind auch Verlader, da wir die Pakete (im Rollwagen) dem Fahrer übergeben. Auch wären die Verladerpflichten vom Fahrer allein gar nicht zu stemmen, da ihm Informationen fehlen, die uns zur Verfügung stehen. Und wenn bei der Kontrolle des Paketdienst Abweichungen bei/durch unsere Pakete auffallen, wären wir mit 'dran'.
Da die Teilzeitsifa ja " genügend Zeit" hat und sich "mit Gesetzen und so auskennt" ist die Sache bei mir gelandet. Also die Verladerdefinition nach "Gesetz"...
Verlader nach ADR:
ZitatVerlader: Das Unternehmen, das
a) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug oder
einen Container verlädt oder
b) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank auf ein Fahrzeug verlädt.
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB sagt:
Zitat
Verlader ist das Unternehmen, das
a) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug (ADR), einen Wagen (RID), ein Beförderungsmittel (ADN) oder einen Container verlädt oder
b) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank auf ein Fahrzeug (ADR), einen Wagen (RID), ein Beförderungsmittel (ADN) verlädt oder
c) ein Fahrzeug oder einen Wagen in oder auf ein Schiff verlädt (ADN).
Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert;
Und da waren sie wieder... meine beiden Gruppen: Gruppe 1 fühlt sich vom ADR bestätigt (Verlader ist der Paketdienst) und Gruppe 2 von der GGVSEB (Verlader ist .... zur Beförderung übergibt).
Also weiter gegoogelt Internet-Suchmaschinen gequält. Habe aber nur Stellen gefunden, die die Definitionen für 'Verlader' aus ADR und GGVSEB übernehmen. Keine Stelle erklärt/vertieft/interpretiert.
Ich finde einige Beispiele wo Mitarbeiter des Gefahrgutproduzenten gemeinsam mit dem Fahrer das Zeugs ins/aufs Fahrzeug bringen. Hilft hier aber nicht, denn es ist bei uns Konsens, dass wir dann Verladerpflichten hätten.
Was mir fehlt ist ein Beispiel, wo Verladerpflichten nicht oder eindeutig auf die Person beschränkt wird, die das Paket auf die Ladefläche legt.
Hat jemand so ein Beispiel? Schon mal Ärger als Verlader gehabt? Wurde von staatlicher Stelle dafür gelobt, Verladerpflichten zu erfüllen? Oder kann mir Nachhilfe im Googeln in Suchmaschinennutzung geben?
Gruß,
Rainer