Wer ist alles Verlader?

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  • Moin,


    bei uns ist eine Diskussion im Gange, ob wir auch Verlader im rechtlichen Sinne sind oder uns einfach zurücklehnen können. Ich suche keine Rechtsauskunft, sondern Beispiele und Argumente mit denen ich Entscheidungsträger zum Handeln veranlassen (oder mich (hier) einfach mal zurücklehnen) kann.



    Szenario:
    Wir verpacken Fahrradakkus (UN3480) und stellen die Pakete auf Rollwagen. Dann kommt der Paketdienst, der Fahrer nimmt die Kartons und legt/stapelt sie auf die Ladefläche des Transportfahrzeugs. Transport nach 1000-Punkte-Regel. Unsere letzte Handlung ist das heranrollen der Rollwagen, niemand von uns packt die Pakete danach an.
    Nun ist jetzt Hochsaison und die Anzahl der Pakete steigt... und dann zeigte der Abschluss 1200 Punkte. Wir haben daraufhin den Paketdienst angerufen und einen zweiten Wagen geordert. (Und uns gewundert, dass der Paketdienst nicht selber 'STOP' gesagt hat oder sonstwie gehandelt hat. Schließlich wird jedes Paket einzeln als Gefahrgut beim Paketdienst angemeldet und der Paketdienst hat alle Infos.)



    Jetzt ging die Diskussion los:
    Gruppe 1 sagt, wir hätten uns den Anruf sparen sollen. Der Fahrer wäre der Verlader und unsere Pflichten enden beim ordnungsgemäßen Verpacken. Außerdem wüssten wir ja nicht wieviele "Punkte" schon im Lieferwagen seien.
    Gruppe 2 sagt, wir sind auch Verlader, da wir die Pakete (im Rollwagen) dem Fahrer übergeben. Auch wären die Verladerpflichten vom Fahrer allein gar nicht zu stemmen, da ihm Informationen fehlen, die uns zur Verfügung stehen. Und wenn bei der Kontrolle des Paketdienst Abweichungen bei/durch unsere Pakete auffallen, wären wir mit 'dran'.



    Da die Teilzeitsifa ja " genügend Zeit" hat und sich "mit Gesetzen und so auskennt" ist die Sache bei mir gelandet. Also die Verladerdefinition nach "Gesetz"...


    Verlader nach ADR:

    Zitat

    Verlader: Das Unternehmen, das
    a) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug oder
    einen Container verlädt oder
    b) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank auf ein Fahrzeug verlädt.


    Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB sagt:


    Und da waren sie wieder... meine beiden Gruppen: Gruppe 1 fühlt sich vom ADR bestätigt (Verlader ist der Paketdienst) und Gruppe 2 von der GGVSEB (Verlader ist .... zur Beförderung übergibt).



    Also weiter gegoogelt Internet-Suchmaschinen gequält. Habe aber nur Stellen gefunden, die die Definitionen für 'Verlader' aus ADR und GGVSEB übernehmen. Keine Stelle erklärt/vertieft/interpretiert.
    Ich finde einige Beispiele wo Mitarbeiter des Gefahrgutproduzenten gemeinsam mit dem Fahrer das Zeugs ins/aufs Fahrzeug bringen. Hilft hier aber nicht, denn es ist bei uns Konsens, dass wir dann Verladerpflichten hätten.



    Was mir fehlt ist ein Beispiel, wo Verladerpflichten nicht oder eindeutig auf die Person beschränkt wird, die das Paket auf die Ladefläche legt.


    Hat jemand so ein Beispiel? Schon mal Ärger als Verlader gehabt? Wurde von staatlicher Stelle dafür gelobt, Verladerpflichten zu erfüllen? Oder kann mir Nachhilfe im Googeln in Suchmaschinennutzung geben?



    Gruß,
    Rainer

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

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  • Eigentlich kein Arbeitsschutzthema, sondern eines für Gefahrgutbeauftragte.
    Ihr seid auf alle Fälle Absender mit entsprechenden Pflichten. Nach GGVSEB auch Verlader und wenn man ADR, Kapitel 1.4.3.1.1 liest ist derjenige, der die Ware zum Versand übergibt auch Verlader. Es kann durchaus mehrere Verlader geben.
    Wenn Ihr nach der 1000 Punkte Regel übergebt, dürft ihr natürlich nicht mehr als 1000 Punkte übergeben und müsst euch im Prinzip auch davon vergewissern, dass sich auf dem Fahrzeug nicht schon Gefahrgut befindet, was potentiell zu einer Überschreitung führen kann. Primär ist dies Aufgabe des Fahrzeugführers, aber zumindest sekundär auch die jedes weiteren Verladers in der Lieferkette.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo


    Ohne den genauen Typ und die Verpackung der Batterien zu kennen kann man keine Aussage über das Gefahrgut oder nicht, schau Bitte mal die SV 188 (Sondervorschrift 188 für Lithium-Ionen Batterien) und deren Verpackung und die Aussagen der Gewebeaufsichten verschiedenen Bundesländer (Bayern) wo der größte Versender sitzt und nur "freigestellte" Akkus versendet
    und das pro Absetzpritsche 2500 Akkus ohne Gefahrgutkennzeichnung. Die 1000 Punkte Regel gilt nur für Kleinunternehmer. nicht für Professionelle.



    Gruß


    Kurt

  • Die 1000 Punkte Regel gilt nur für Kleinunternehmer. nicht für Professionelle.

    Das lese ich aus dem ADR aber deutlich anders heraus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,


    vereinbart wurde in eine mit dem großen Versanddienstleistern, die bei einem Kunden 1000 bis 4000 einzeln Pakete mit Gefahrgut abholen und zum deutschen oder europäischen Vierteilzentrum fahren, wie zum Beispiel "Neuenstein" diese Mengen dürfen ohne die ADR Regularien ein zuhalten verladen werden, auch das mischen Pakete bei der Auslieferung und kann nie aus schließen das bei der Anlieferung zum Kunden Fahrzeuge beladen werden weit über die 1000 Punkte " Baumarkt oder Elektromärkte" hier für gibt es die Sondervorschriften sowie Sonder-Vereinbarungen mit den Versanddienstleisten und Freistellungen, einzeln und sicher verpackt, wie die SV188
    Zu Beispiel der Media Markt bekommt ein Anlieferung Handys mit Beiliegenden Akku in der Verpackung hier ist erlaubt die Mengen wehrend des Transport um das X Fache zu überschreiten
    das gleiche gilt für Baumärkte " Rasenmäher Benzin u. Akkumäher" solange das Versandstück einzeln verpackt ist das i.O. Unser Unternehmen hatte ca. 500 SV und Freistellungen für das versenden
    Die 1000 Punkte Reglung ist für die Handwerker eingeführt worden um diesen eine Rechtssicherheit zugeben.


    Oder muss unser größter Paket Zustellen, jetzt jeden Fahrer als Gefahrstofffahrer ausbilden? Nein es gibt auch noch die Praxis und dann noch eine Gefährdungsbeurteilung die nicht erlaubt das solch brandgefährlichen Absetzbrücken in der um beaufsichtigt neben den Gebäude stehen bleiben.


    Zu beachten ist das rund 10000 bis 20000 Geräte in einem Fahrzeug verladen werden bei 1000€ pro Gerät, hier wird schon etwas genauer gearbeitet


    Gruß


    Kurt

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  • Oder muss unser größter Paket Zustellen, jetzt jeden Fahrer als Gefahrstofffahrer ausbilden?

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du keine Ahnung davon hast, worüber Du hier schreibst. :(

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    SV 188 greift nicht, denn ein Kriterium ist hier eine Nennenergie von max. 100 Wh, unsere Fahradakkus haben aber 200-800 Wh.




    Wir liefern an Privatkunden. In korrekter Verpackung mit allen vorgeschriebenen Aufklebern (der "Preis" für eine nicht korrekte UN-Nummer (UN3481 statt UN3480) war nicht ohne). Auch gibt es derzeit nur einen Paketdienst, der LiIonen-Akkus innerhalb Deutschland (ohne Inseln) transportiert. Andere - auch wenn sie Gefahrgutpakete händeln - schließen UN3480 etc. aus. UN3480 darf nicht in den Flieger und diese Paketdienste können den reinen Straßentransport nicht garantieren. (OK, es gibt noch unbezahlbare Kurierdienste.)


    Anekdote am Rande. Ein Fahrer eines anderen Paketdienstes erklärte uns ganz Stolz: "Ich darf jetzt auch 1000-Punkte fahren. Der Wagen hat extra einen Feuerlöscher bekommen." - Auf die Frage, wie umfangreich die Schulung denn gewesen sei, guckte er nur.... er hatte nämlich keine erhalten.






    Gruß,
    Rainer

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

  • Hallo Rainer,


    mein früher Arbeitgeber versendet auch die größeren Akkus mit einem Regulären Dienstleiter, er bevorzugt und es wurden Absprachen getroffen mit den Paketzusteller in Neuenstein.


    mein früher Arbeitgeber hat auch mal eine ganze Palette Akkus bei der unserer zweit Niederlassung in Fernost bestellt, zum Flughafen Köln- Bonn, bedauerlicher weise kamen dabei 2 Menschen zu ums Leben, siehe Wiki Pedia "UPS Airlines Flug 6" seit dem hat das Unternehmen ein Problem mit den Dienstleister, er liefert keine Akkus mehr und nimmt keine mehr an.

  • Hallo Rainer,


    ich habe nochmal mit dem Versandleiter meines führen Arbeitgebers gesprochen


    sein Hinweis: Hierbei stellt sich die Frage, ob die Freistellungen nach 1.1.3.1.c) ADR für die Beförderungder Lithium-Ionen-Batterien von diesen Anbietern genutzt werden können.Dies dürfte bei kein Problem sein,eine Anwendung dieser Freistellung beim Transport mit leeren Lithium-Ionen-Batterie der Austausch beim Kundenerfolgt, ist aus unserer Sicht möglich. Allerdings können hierbei sowohl dieErleichterungen des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR wie auch der Ausnahme 18 (S) in Anspruchgenommen werden.


    Gruß


    Kurt

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  • Die 1000 Punkte Regel gilt nur für Kleinunternehmer. nicht für Professionelle.

    Allerdings können hierbei sowohl dieErleichterungen des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR wie auch der Ausnahme 18 (S) in Anspruchgenommen werden.

    1.1.3.6 ist die 1000 Punkte Regel.
    Ausnahme 18 kann hier nicht in Anspruch genommen werden, denn das Gefahrgut wird an Dritte (Paketdienst) übergeben!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aus meiner Sicht trifft hier die "Handwerkerregelung" mit ihren Befreiungen nach 1.1.3.6 nicht zu da es sich um Beförderungen handelt, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Handwerkerregelung wäre ja auch nach 1.1.3.1 Punkt c. Dabei sind auch die Mengen nach 1.1.3.6 zu beachten, man kann aber auch rein nach 1.1.3.6 befördern und verwendet somit die 1000 Punkte Regel.


    Ich glaube, ich fahre nie mehr Auto.

    Privat kannst Du das doch recht problemlos. Auch dafür hat das ADR eine entsprechende "Ausnahme" parat, siehe 1.1.3.1 Punkt a. Ansonsten eben mit dem Fahrrad, das ist auch vom ADR ausgenommen. Dabei solltest Du allerdings beachten das das Risiko für einen tödlichen Unfall mit dem Fahrrad gegenüber dem Auto einen Faktor von ca. 10 hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin Axel,


    Du hast mich falsch verstanden. Ich will nix transportieren. Ich habe eher Angst davor was um mich herum rumfährt, wenn ich einige Beiträge lese. :rolleyes:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Guudsje,


    Zitat von Guudsje

    Ich glaube, ich fahre nie mehr Auto.

    Solltest Du aufs e-Bike umsteigen wollen..... Ich kenn da 'ne Quelle für neue Fahrrad-Akkus, bzw. Akkuaufbetreitung, evtl. auch mit Kapazitätserhöhung :D .


    Gruß,
    Rainer

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

  • Ich habe eher Angst davor was um mich herum rumfährt

    Deshalb fahren viele ja auch einen großen SUV. Nur aus Eigenschutz. ;) Alternative wäre eine gepanzerte Limousine, aber die gibt es nicht so einfach beim Autohändler um die Ecke.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was mir fehlt ist ein Beispiel, wo Verladerpflichten nicht oder eindeutig auf die Person beschränkt wird, die das Paket auf die Ladefläche legt.

    Die Antwort gibt § 22 StVO Abs. 1: Es sind ALLE PERSONEN in der Pflicht, die am Verladevorgang beteiligt sind!
    Die entsprechenden Urteile dazu wurden auch vom BVG bestätigt.

    Zitat von OLG Celle 322 Ss 39/07

    Die Pflicht zur Sicherung der Ladung eines Kraftfahrzeuges gem. § 22 StVO trifft neben den Fahrer und den Halter auch jede andere für die Ladung eines Fahrzeuges verantwortliche Person. Dies hat bereits das OLG Stuttgart (Beschluss vom 27.12.1982, VRS 64, 308, 309) im Falle eines Leiters von Ladearbeiten zutreffend entschieden (zustimmend Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 22 Rdnr. 27 ...). Für dieses Ergebnis spricht bereits die Systematik der Vorschrift. Während andere Normen der StVO eine Verantwortlichkeit an bestimmte Funktionen knüpfen - so richtet sich etwa § 23 StVO ausdrücklich an den Fahrzeugführer und verpflichtet ihn u. a. zur Sorge für die Ladung des Fahrzeuges (dazu auch OLG Stuttgart a. a. O.) , lässt § 22 StVO den Adressatenkreis offen. Daraus folgt, dass die Verpflichtung aus § 22 StVO alle Personen trifft, die mit dem Ladevorgang befasst sind. Dazu gehört auch der Versender des Ladegutes.
    ...
    Allerdings ist der Betroffene als Geschäftsführer ... innerhalb des Unternehmens ausweislich der Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht selbst für die Verladung zuständig, vielmehr ist er zuständig für die betriebliche Organisation im Zusammenhang mit der Verladetätigkeit. In dieser Funktion hat er die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen für die Kontrolle derVerladungen unterlassen. Er hat sich deshalb nach § 130 OWiG ordnungswidrig verhalten, weil wegen der unterlassenen Aufsichtsmaßnahmen der im angefochtenen Urteil festgestellte Verstoß gegen § 22 StVO erfolgt ist.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hallo



    Das ist richtig was Udo schreibt, aber die Großen Händler deutsche wie amerikanische sind alle selbst Versender und handeln die Preise selbst mit den Transport- Dienstleistern aus und haben erkannt worauf es ankommt , das heißt die Ware wird nur beim Distributer abgeholt, der ist nicht der Versender, die Ware wird auf der Rampe bereitstellt, die Abholung gescheit durch ein SUB Unternehmen, der selber lädt oder verplombte Absetzkoffer abholt.


    Die Folge ist, niemand macht 1000 Pakete mit Versandlebel auf und schaut nach ob die 1000 Punkte eingehalten wurden, wenn es abbrennt dann sowie nicht, dies ist aber nicht die größte Gefahr sonder wenn Lithium Batterien auslaufen das Dielektrikum enthält Flusssäure, die zu ganz schwierigen Verletzungen führt, auch bei Zustellern, das leiden der Verletzen ist unmenschlich da keine Schmerzmittel wirken.


    Noch schwieriger ist es für den Versender eine 24h Hotline zu finden um der ADR genüge, ich habe 22 Jahr beim Welt größten Ditributer Mobile Elektrotechnik gearbeitet und 5 Jahre Hotline neben meine Job als technische Leitung + Sifa hinter mir und sehr viele Unfälle bei SUBs ( Hotline heute Fa Elsen Luxemburg) auch für klein Unternehmen.


    Gruß
    Kurt

  • Auch wenn es nichts mit der Ausgangsfrage direkt zu tun hat, hier mal eine kleine Skizze, um die Begrifflichkeiten und Zusammenhänge beim Gefahrguttransport verständlich darzustellen.


    Fakt ist: Der Begriff "Verlader" ist Gefahrgutrechtlich etwas weniger weit definiert als der "Verlader" resp. "Leiter der Ladearbeiten" nach StVO.