Arbeiten an Schweißgerät Kabel durch Schlosser???

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  • Hallo zusammen,


    ich benötige erneut sehr kurzfristig euer Wissen bzw. eure Bestätigung.


    In unserem Unternehmen ist vor kurzem ein Bauschlosser (keinerlei Befähigung im Elektrobereich) eingestellt worden.
    Dieser verkabelt nun an einem stationären Elektro-Schweißgerät eine Leitung neu (Kabel abisolieren/ Adern freilegen/Aderenthülsen setzen/ Stecker montieren etc pp).
    Dies geschieht jedoch ohne das er EUP oder EfkffT ist. Ebenfalls fehlt jegliche Unterweisung oder Kontrolle einer EFK oder der verantw. Elektrofachkraft.
    In der Gefährdungsbeurteilung, welche ich aktuell für diese Tätigkeit schreibe sind genau diese eben genannten Kollegen und Schulungsmaßnahmen erforderlich.


    Der Vorgesetzte allerdings meint, es handle sich um Tätigkeit im Niederspannungsbereich- und ein solches Vorgehen wäre nicht erforderlich.


    Wie seht ihr das?

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

    Einmal editiert, zuletzt von FaSi Schuster ()

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  • Papperlapupp was der Vorgesetzte meint.Deine GB ist maßgebend und der Schlosser hat keinen elektrischen Hintergrund.
    Wenn was aufgrund mangelnder Ausführung passiert, möchte ich nicht in der Haut des Verantworlichen stehen. Mach ihm das sehr deutlich klar.
    Kann man schon fast als Vorsatz werten.Übrigens sind gerade im Niederspannungsbereich die meisten Unfälle auch tödliche.230 V können schon tödlich sein wenn die Umstände ungünstig sind.
    Gruß Martin

  • Nicht zu vergessen, dass bei niedrigen Spannungen aber trotzdem größere Ströme fließen. Ansonsten kann man kaum schweißen. Insbesondere Beim Schweißen passieren meistens tödliche Unfälle.
    Ich habe mal gelernt, dass Gleichströme wesentlich gefährlicher für den Menschen sind.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hätte eine kurze Verständnisfrage:


    Hat der die Arbeiten nur einmal an einer bei euch stehenden Anlage gemacht oder soll er das zukünftig auch öfters machen?


    Oder geht das etwa auch noch an Kunden raus?

  • Zunächst muss man wissen das z.B bei modernen Invertergeräten auch nach dem trennen noch bis zu 15min eine Spannung jenseits von gut u Böse im Gerät anliegen kann und auch wenn eingeschaltet weit über 600V AC. Also kein Spielkram mehr


    Was passiert nun wenn ich ein Gerät öffne, eine neue Strippe dran mache und wieder schließe ?
    Ich habe das Gerät instand gesetzt und muss demnach auch eine Wiederholungsprüfung nach VDE 0544 erbringen, dies kann ein Schlosser aber nicht aufgrund seiner Ausbildung. Selbst die gemeine EFK kann dies i.d.r nicht und scheitert dann auch an den notwendigen Messgeräten, spätestens jedoch an den Messungen selbst weil ich je nach Geräte/Messgeräte Type Bauteile abklemmen muss damit ich mir den Prüfling nicht abschieße und mein Prüfergebnis i.o. ist


    Somit ist selbst mit einer GEBE das nicht abzudecken


    Das die Erneuerung der Zuleitung an sich simpel ist steht außer Frage

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

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  • JoVe:


    Der Mitarbeiter ist bei uns nun fest in der Wartung- und Instandhaltung eingesetzt.
    D.h. eine solche Tätigkeit wird immer mal wieder vorkommen.
    Und wenn eine Maschine eine Störung hat, dann ist dies m.M.n. keine Tätigkeit für ihn.......nicht mal für eine EUP!
    Denn wann ist eine Störung mal eine klar definierte Tätigkeit- Störungen sind meist mit Fehlersuchen verbunden und diese erfolgen abseits der EUP Pfade.


    Dementsprechend ist es m.M.n. egal ob Haus intern oder Kunde: Es geht nicht!
    (Dinge die zum Kunden gehen sind natürlich noch eine Nummer größer)



    dierk:


    Das Gerät ist gesehen von 1965 und es stellte sich raus, dass es eine Masse Leitung war.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



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  • 1965 =O

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    Gruß Mick

  • Der Mitarbeiter, der sicherlich ganz toll ist, ist für diese Arbeit nicht qualifiziert.
    Punkt.
    Somit darf er sie nicht eigenständig ausführen. Er riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch die der Anderen.
    Wieder Punkt.
    Der Vorgesetzte sollte sich einfach überlegen, was er so sagt.
    Da gab es doch mal einen der sagte: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr. halten. (Ich glaube D. Nuhr?)
    Punkt und weg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann ()


  • Da gab es doch mal einen der sagte: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr. halten. (Ich glaube D. Nuhr?)

    Das schlimme ist, dass man als Elektromeister eigentlich die grundlegenden Dinge wissen sollte. :45:
    Aber bei manchem ist halt das :83:

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



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  • 1965 ist nicht schlecht, da ist noch Gewicht dran :D


    Wenn die Masseleitung intern war ändert sich nichts an der Prüfung nach VDE. War es das Massekabel welches ans Werkstück geht sollte eine Einweisung und Anweisung zum fertigen der Leitung die
    - Querschnitt passend zu den Geräteklassen
    - Art der Leitung die verwendet werden muss
    - Art der Masseklemme und Stecker


    beinhaltet.


    Bei uns macht es auch der Betriebsschlosser weil er i.d.r öfters vor Ort ist wie ich und bei über 130 Schweißanlagen kommt da einiges zusammen
    Das Material besorge ich und ne Liste der Geräteklassen damit er das Zubehör entsprechend verbaut hat er auch bekommen




    Das schlimme ist, dass man als Elektromeister eigentlich die grundlegenden Dinge wissen sollte. :45: Aber bei manchem ist halt das :83:


    Ich habe damals mal zu meinen Chef gesagt: Ein Titel macht einen weder zu einem besseren Arbeiter oder Menschen, noch ist es ein Garant dafür das man alles bzw mehr wisse


    fand er nicht so net, aber ich stehe dazu

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von dierk ()

  • Moin Dierk,


    kann ich unterstreichen.


    Ich mag lieber Leute, die Wissen haben, das zeigen können, vielleicht auch Titel haben (das könnte ja auch eine Art von Bildung sein), und dieses Wissen ganz dezent und vorsichtig weitergeben. Die Titel brauchen ja auch gar nicht auf die Visitenkarte. Also eher die wissenden und stilleren Typen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





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  • Wenn ich recht verstanden habe gibt es bei euch einen Elektromeister.


    Und der hat die Freigabe erteilt das der Schlosser das machen darf.


    Könnte es sein das sein Wissen etwas "veraltet" ist...


    Will jetzt besser nicht danach fragen wie es sonst in eurem Elektrobereich aussieht.


    Er sollte dringend mal sein Wissen auf den aktuellen Stand bringen.


    Ohne das das Schlosser zumindest EuP ist macht der nicht mal einen Schaltschrank auf.


    Zum Kabel anklemmen muss er dann mindestens EFK für festgelegte Tätigkeiten sein.

  • Gut das du nicht nachfragen willst........


    Aktuell grundsätzliche Themen sind im Haus: EuP, VEFK, EFK sowie deren Zuständigkeiten und Verantwortungen.


    Und im Haus haben wir generell Elektromeister/ Elektrotechniker und sogar einen Elektroinngeneur.


    Und ein wirklicher Handlungsschub seitens derer die es am meisten interessieren müsste kommt nicht.


    Veraltetes Wissen wahrscheinlich schon, aber vielmehr sehe ich das Problem im Denken "ich bin der Meister und Herrgott....was willst DU denn??!!!" (einen geringen Anteil solcher gibt es leider auch überall).


    Im Verantwortung wegschieben wollen bzw. gewisse Dinge nicht anzuerkennen sind einige ganz groß.



    Hatte ihm das mit der EuP erklärt und auch erläutert, dass ich auf dem Server keine abgelegte Unterweisungsnachweise gefunden habe, was ich komisch fand da es das erste Kabel war, welches der neue MA angepackt hatte.
    Dementsprechend hatte ich dann das Ganze ein wenig hinterfragt. Hierzu bekam ich nur Antworten wie "Wenn DU das so siehst, dann tust DU mir leid!! " :evil:
    Aussage vom Meister: "Der Kollege XY ist ja dabei- der achtet darauf! Der muss ja nicht ständig drauf gucken.........Außerdem ist das Niederspannung, da braucht man das eh nicht." Natürlich muss er nicht Händchen haltend daneben stehen- trotzdem muss die Kontrolle über die richtige Ausführung gegeben sein.
    Ebenfalls habe ich gefragt, ob Kollege XY denn darüber unterrichtet wurde, dass er jetzt die verantwortliche Aufsicht (EFK) ist.....dem war natürlich nicht so. :thumbdown:

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



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  • Bei dem "Chaos" würde ich zunächst einmal die Frage stellen in wieweit es überhaupt Ernennungen zur EUP usw gibt und die entsprechenden Stellenbeschreibungen einsehen.


    Da müssten ja die aufgaben, rechte u pflichten entsprechend aufgelistet sein und dürften dir dann Rückendeckung geben in deiner Argumentation. Auch muss es ja nachweise geben die den Erhalt der Ernennung wieder geben. Sprich Schulungen usw...
    Denn die Ernennungen haben ein Verfallsdatum

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Du bist nicht zu beneiden.


    Du musst dich auf jeden Fall irgendwie absichern.


    Bei mir wäre hier die Stufe erreicht das es nur noch schriftlich über die Geschäftsführung geht.


    Wenn von den Zuständigkeiten und Ernennungen nix geregelt ist, was ich vermute, ist die Geschäftsführung im Falle eines Falles als erstes dran. Vielleicht kommt dann ein bisschen Bewegung in das Ganze.


    Das es noch ein sehr langer Weg ist bis bei euch alles elektrotechnisch in richtigen Bahnen läuft ist auch klar.


    Das ist mit ein paar Ernennungen nicht getan...

  • Die Geschichte spielt sich doch genau so in vielen anderen Unternehmen auch so ab. Wir haben eine Sifa. Gesetzliche Anforderung erfüllt. Nun mach mal. Unterstützung von der GL kommt nicht.
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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick