Datenschutzbestimmung gemäß EU DSGVO

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    Es geht natürlich auch an uns nicht spurlos vorbei den ab den 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Durch das neue EU-Recht werden unmittelbar das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a.F.) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das BDSG basiert, abgelöst. Zeitgleich tritt ein dazu gehöriges BDSG neuer Fassung (BDSG n.F.) in Kraft, das die DSGVO zum Teil modifiziert und konkretisiert. Die DSGVO wird außerdem ergänzt werden durch die noch in Abstimmung befindliche EU-e-Privacy-Verordnung, die voraussichtlich 2019 in Kraft treten soll und Internet- und Telemediendienste betrifft.
    Ziel der DSGVO ist zunächst ein weitestgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU. Darin sollen vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (Betroffene). Personenbezogene Daten sollen dadurch stärker geschützt werden, gleichzeitig soll aber auch ihr freier Verkehr besser gewährleistet werden.
    Wesentliche Elemente des bisherigen BDSG werden zwar erhalten bleiben. So gleichen die in Art. 5 DSGVO festgelegten Grundsätze der Datenverarbeitung, an denen sich die Verordnung orientiert, im Kern denen des BDSG a.F.: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung (Datensparsamkeit), Richtigkeit, Zeitliche Beschränkung (Speicherbegrenzung), Integrität und Vertraulichkeit sowie eine Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen für die Einhaltung dieser Grundsätze.
    Dennoch wird es zukünftig einige Änderungen geben, die es zu beachten gilt – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Gerade für Unternehmen ist es wichtig, sich bereits jetzt in der Übergangsphase um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern und neue datenschutzrechtliche Prozesse zu etablieren. Im Extremfall drohen immense Bußgelder für die verspätete Einführung der neuen Vorgaben, und genau das wollen wir verhindern!


    Wie gesagt, es kann sich zwischendurch immer wieder etwas verändern und dann müssen wir ggf. erneut reagieren.
    Ich möchte mich im Namen des Teams an dieser Stelle schon mal für die Umstände entschuldigen!


    Toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • könnte es jetzt theoretisch passieren, dass jemand, der das Forum verlassen will, die Löschung aller Beiträge verlangen kann?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo harmi,


    um es kurz zu machen, nein es ist nicht Möglich. In öffentlichen Foren wie unseres, gibt kein Recht auf "Geistiges Eigentum"... zusätzlich haben wir das auch noch in den Boardregeln festgelegt.


    Toni

  • bereits jetzt in der Übergangsphase um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern

    Nett geschrieben, die Verordnung ist am 25.5.2016 in Kraft getreten und die Übergansphase endet am 25.5.2018. Da hat man also recht lange die Übergansphase "verschlafen", wie viele andere Institutionen auch und jetzt kommt überall Panik auf und werden schnell die Einverständniserklärungen eingeholt. So viel gegenüber dem bisher bestehenden Recht hat sich nicht geändert und die "Datenkraken" bekommt man damit auch nicht in den Griff.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Axel,



    ich gebe Dir Recht, viele haben es auf die lange Bank geschoben, auch wir, aber von Panik ist/war bei uns nie die Rede.
    Das schlimme ist ja, das es gemacht werden muss... ob man nun will oder nicht. Die letzten beiden Jahren hat uns bisher gezeigt, das wir bisher alles Regelkonform eingerichtet haben.
    Das wurde sogar vom Landgericht Bochum bestätigt ;) näher will ich aber auf das Thema nicht eingehen.



    Toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

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    (Sapere aude)

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