neue DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren

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  • Hallo,
    ich habe mich gerade durch die Tagungsunterlagen der DGUV-Mitgliederversammlung (erste Juni Woche) gearbeitet.


    Interessant wird sicher die Verabschiedung der neuen DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren".
    Inhaltlich natürlich nicht mehr vergleichbar mit der alten Vorschrift; wurde sie doch an den modernen Arbeitsschutz angepasst.


    Bemerkenswert ist m.E. nach eine Klärung zu möglichen Eignungsuntersuchungen bei Atemschutzgeräteträger und Taucher der Freiwilligen Feuerwehren.
    Ich habe hier im Forum regelmäßig den Rechtscharakter einer UVV in Bezug auf Eignungsuntersuchungen kommuniziert. Im Arbeitsleben darf eine UVV keine Eignungsuntersuchung begründen. Dies wurde in der UVV Feuerwehren nun geändert und zwar in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, jedoch nicht für alle........


    Das besondere dabei ist: Die UVV zählt nicht für hauptamtliche Kräfte (BF, WF u.ä.) sondern ausschließlich für Freiwillige Feuerwehren. Ebenso muss die Untersuchung nicht mehr von einem Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner durchgeführt werden, sondern von "geeigneten Ärzten".


    § 7: Für das Tragen von Atemschutz und das Tauchen bei der freiwilligen Feuerwehr können die Eignungsuntersuchung und die arbeitsmedizinische Vorsorge gemeinsam durchgeführt werden; die Durchführung darf durch hierfür geeignete Ärzte oder Ärztinnen erfolgen, die nicht zwingend Arbeits- oder Betriebsmediziner/-innen sein müssen.


    Fazit: für Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren wird nun eine bestehende Lücke im Bereich der Eignung geschlossen. Für hauptamtliche Feuerwehrkräfte wird weiterhin keine Eignungsuntersuchung durch eine UVV legalisiert, die ArbMedVV (Pflichtvorsorge) hat weiterhin Gültigkeit.
    Es gibt noch weitere hilfreiche Festlegungen zu Themen wie: bauliche Anlagen, Feuerwehrfahrzeuge, FW-Einrichtungen, Einsatzbedingungen usw..

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • ...Das besondere dabei ist: Die UVV zählt nicht für hauptamtliche Kräfte (BF, WF u.ä.) sondern ausschließlich für Freiwillige Feuerwehren. Ebenso muss die Untersuchung nicht mehr von einem Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner durchgeführt werden, sondern von "geeigneten Ärzten".


    § 7: Für das Tragen von Atemschutz und das Tauchen bei der freiwilligen Feuerwehr können die Eignungsuntersuchung und die arbeitsmedizinische Vorsorge gemeinsam durchgeführt werden; die Durchführung darf durch hierfür geeignete Ärzte oder Ärztinnen erfolgen, die nicht zwingend Arbeits- oder Betriebsmediziner/-innen sein müssen.

    Stellen sich mir zu Fragen:
    Was sind geeignete Ärzte?
    Machen die freiwillgen Wehren einen anderen Job als die hauptamtlichen?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • @A_B
    natürlich ist geklärt was ein geeigneter Arzt nachweisen muss um die Untersuchung durchzuführen.
    Hiermit wird bei Freiwilligen Feuerwehren auch dem knappen Bestand an Arbeitsmedizinern Rechnung getragen.


    die Frage nach dem "anderen Job" erschließt sich mir jetzt im Zusammenhang garnicht.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • ich habe mich gerade durch die Tagungsunterlagen der DGUV-Mitgliederversammlung (erste Juni Woche) gearbeitet.

    ... tja ... und wieder die Chance vertan,
    dem fehlenden Drittel (rund 500.000) freiwilliger Einsatzkräfte (= Versicherte) im Katastrophenschutz, der ja bekanntermaßen nicht nur aus Feuerwehr besteht, eine qualifizierte UVV zur Verfügung zu stellen.
    Dabei wäre es so einfach gewesen ... ein gemeinsamer Teil, ein Teil speziell für Feuerwehrspezifische Tätigkeiten (Innenangriff und Co.)


    Schade ... ;(

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • @A_B
    natürlich ist geklärt was ein geeigneter Arzt nachweisen muss um die Untersuchung durchzuführen.
    Hiermit wird bei Freiwilligen Feuerwehren auch dem knappen Bestand an Arbeitsmedizinern Rechnung getragen.


    die Frage nach dem "anderen Job" erschließt sich mir jetzt im Zusammenhang garnicht.


    Gibt es den knappen Bestand an Arbeitsmedizinern nur bei den Freiwilligen Feuerwehren? Gibt es den nicht auch in anderen Bereichen? Warum gibt es die Ausnahme nicht generell?


    Bezogen auf anderen Job: ist das Tätigkeitsfeld der freiwilligen Feuerwehr und das der damit Beschäftigten ein anderes als das der Beschäftigten der hauptamtlichen Feuerwehr? SInd die Anforderungen an das jeweilige Personal unterschiedlich?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Interessant wird sicher die Verabschiedung der neuen DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren".

    Ist die Verabschiedung schon sicher ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,

    Bezogen auf anderen Job: ist das Tätigkeitsfeld der freiwilligen Feuerwehr und das der damit Beschäftigten ein anderes als das der Beschäftigten der hauptamtlichen Feuerwehr? SInd die Anforderungen an das jeweilige Personal unterschiedlich?

    Vom Einsatzdienst her gesehen, sicherlich nicht.
    Wobei Feuerwehr ist nie gleich Feuerwehr und
    Unterschiede gibt es auch bei der Ausbildung.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • tja, da magst Du evtl. Recht haben, aber es ist lediglich eine "UVV Feuerwehren" in den Unterlagen und diese beschränkt sich auf genau diese Einsatzkräfte. ?(

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Gibt es den knappen Bestand an Arbeitsmedizinern nur bei den Freiwilligen Feuerwehren? Gibt es den nicht auch in anderen Bereichen? Warum gibt es die Ausnahme nicht generell?


    Bezogen auf anderen Job: ist das Tätigkeitsfeld der freiwilligen Feuerwehr und das der damit Beschäftigten ein anderes als das der Beschäftigten der hauptamtlichen Feuerwehr? SInd die Anforderungen an das jeweilige Personal unterschiedlich?

    Ich glaube der Grundgedanke fehlt Dir. Da es sich um eine Eignungsuntersuchung handelt, welche ausserhalb der ArbMedVV bzw. des Arbeitsschutzrechts begründet wird, muss es doch kein Arbeitsmediziner sein. Ich persönlich sehe diesen Punkt nicht nachteilig.


    Ich glaube es gibt Unterschiede zwischen Hauptamtlichen und Freiwilligen, auch in Bezug auf Anforderung und Qulaifikation des Personals. Das bedeutet nicht, dass ich die Wichtigkeit und die Aufgabenwahrnehmung der Ehrenamtlichen schmälern möchte. :thumbup:

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Ist die Verabschiedung schon sicher ?

    wenn ein Versammlung erst stattfindet und somit auch erst abgestimmt wird, kann es im Vorfeld nicht sicher sein.
    Wobei ich vermute, dass dem Beschlussvorschlag in Mehrheit gefolgt wird.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,
    zumindest bei den Tauchern ist es etwas genauer beschrieben. Ich zitiere aus der "neuen" (letztes Jahr veröffentlichten) DGUV 105-002 Tauchen in Hilfeleistungsorganisationen:


    5.4.2 Die gesundheitliche Eignung ist durch eine ärztliche Bescheinigung gemäß Anhang9 nachzuweisen. Die dieser Bescheinigung zugrunde liegende Untersuchung istnach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 31 von einemArbeitsmediziner bzw. einer Arbeitsmedizinerin, einem Betriebsarzt bzw. einer Betriebsärztin,einem Arzt oder einer Ärztin mit mindestens einem GTÜM-Diplom Inach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜMe.V.) oder fachlich gleichwertigen Arzt oder Ärztin durchzuführen.

    Also nicht jededr niedergelassene Arzt kann das machen, sondern er soll entsprechende Qualifikationen aufweisen, die ihm ermöglichen die Tauglichkeit zu bescheinigen. Ebenso kann er nicht nach Gutdünken untersuchen, sondern muss sich schon an die G31 halten.
    Es ist folglich nicht ein Ding des Handauflegens, sondern es bleibt bei einem vorgegebenen Schema. In wie weit der "Prüfling" sicherstellen kann/muss, ob der Arzt "fähig" ist, gehen immer noch die Diskussionen hoch her.


    Gruß

  • § 7: Für das Tragen von Atemschutz und das Tauchen bei der freiwilligen Feuerwehr können die Eignungsuntersuchung und die arbeitsmedizinische Vorsorge gemeinsam durchgeführt werden; die Durchführung darf durch hierfür geeignete Ärzte oder Ärztinnen erfolgen, die nicht zwingend Arbeits- oder Betriebsmediziner/-innen sein müssen.

    Also nicht jededr niedergelassene Arzt kann das machen, sondern er soll entsprechende Qualifikationen aufweisen, die ihm ermöglichen die Tauglichkeit zu bescheinigen.

    Nichts anderes steht in dem von @AL_MTSA zitierten Text. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.


  • Nichts anderes steht in dem von @AL_MTSA zitierten Text. :whistling:
    Gruß Frank

    Hallo Frank,
    es war nur mit dem Hinweis verbunden, dass bei den Tauchern das genauer spezifiziert ist. Da ist explizit eine Ausbildung durch die GTÜM (oder vergleichbar) gefordert. Es geht folglich keine andere Qualifikation (also kein Arzt, der meint durch das Sehen von Costeau- oder Hans Hass Filmen Ahnung zu haben). Das war eine der Fragen, die oben nach der Qualifikation der Ärzte gestellt wurde.
    Da gerade im Bereich des Tauchens viele Überschneidungen zwischen Freizeit- und Berufstauchern bestehen, fühlen sich viele Ärzte ermächtigt über IGeL da Geld zu machen. Da wird auch häufig vom Untersuchungsspektrum der G-Untersuchung abgewichen. Und die von den GTÜM-Ärzten normalerweise durchgeführte Untersuchung weicht in Details von der G-Untersuchung ab.
    Deswegen finde ich den spezifischer formulierten Satz aus der Tauchvorschrift schon besser, als den etwas mehr unspezifisch formulierten Passus aus der neuen Feuerwehr-Vorschrift.
    Gruß

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  • Hallo Frank,es war nur mit dem Hinweis verbunden, dass bei den Tauchern das genauer spezifiziert ist. Da ist explizit eine Ausbildung durch die GTÜM (oder vergleichbar) gefordert. Es geht folglich keine andere Qualifikation (also kein Arzt, der meint durch das Sehen von Costeau- oder Hans Hass Filmen Ahnung zu haben). Das war eine der Fragen, die oben nach der Qualifikation der Ärzte gestellt wurde.
    Da gerade im Bereich des Tauchens viele Überschneidungen zwischen Freizeit- und Berufstauchern bestehen, fühlen sich viele Ärzte ermächtigt über IGeL da Geld zu machen. Da wird auch häufig vom Untersuchungsspektrum der G-Untersuchung abgewichen. Und die von den GTÜM-Ärzten normalerweise durchgeführte Untersuchung weicht in Details von der G-Untersuchung ab.
    Deswegen finde ich den spezifischer formulierten Satz aus der Tauchvorschrift schon besser, als den etwas mehr unspezifisch formulierten Passus aus der neuen Feuerwehr-Vorschrift.
    Gruß

    Hallo @wewe
    zunächst habe ich lediglich den Auszug aus der Vorschrift wieder gegeben. Details was ein geeigneter Arzt ist, steht aktuell nicht in der (Entwurf)Vorschrift. Ich betreue ca. 20 Feuerwehrtaucher, welche lediglich nach ArbMedVV, also Pflichtvorsorge, betreut sind. Festgeschriebene Eignungsuntersuchungen gibt es bei Hauptamtlichen immer noch nicht.


    Wie kommen Sie zu der Feststellung dass irgendein eingetragener Verein (GTÜM oder ähnliche) Vorschriften bezüglich ärztlicher Qualifikationen festlegen könnten? Was die GTÜM schreibt kann bestenfalls eine Empfehlung sein und so wird es auch auf deren Seiten beschrieben.


    Ich gehe davon aus, dass in Zusammenhang mit den Ärzten, sicher noch Vorgaben beschrieben werden.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo @wewezunächst habe ich lediglich den Auszug aus der Vorschrift wieder gegeben. Details was ein geeigneter Arzt ist, steht aktuell nicht in der (Entwurf)Vorschrift.
    ...
    Wie kommen Sie zu der Feststellung dass irgendein eingetragener Verein (GTÜM oder ähnliche) Vorschriften bezüglich ärztlicher Qualifikationen festlegen könnten?

    Hallo AL_MTA,
    ich darf auch Einsatztaucher betreuen, aber aus den Rettungsorganisationen. Dort gilt die von mir eingangs zitierte DGUV 105-002 seit Mitte letzten Jahres. Dort findet sich im auch schon erwähnten Punkt 5.4.2 der Passus, dass GTÜM-Ärzte die Untersuchung durchführen dürfen, wenn sie sich an die G31-Bedingungen halten.
    Es ging eigentlich schon länger das Gerücht, dass die DGUV105-002 mit der Fw DV8 und vergleichbaren Vorschriften des THW und Pol vereint werden sollten. Nur ist das noch nicht geschehen. Ich hatte nun aber vermutet, dass bei der Überarbeitung der FwDV8 auch ein vergleichbarer Satz mit Eingang findet.
    Zumal doch bei der Truppzusammensetzung folgendes erwähnt wird:


    Zitat von DGUV105-002

    5.3.1 Taucheinsätze dürfen nur von mindestens einem Tauchtrupp ausgeführt werden. Eskönnen Tauchtrupps aus Personal unterschiedlicher Hilfeleistungsunternehmen,Feuerwehren oder Behörden gebildet werden.

    Ohne weitergehende Angleichung / Verschmelzung der Vorschriften würde das nämlich wenig Sinn machen (Zumal sie eigentlich schon über 95% deckungsgleich sind).


    Übrigens ist auch hier interessant, dass für den Signalmann nunmehr explizit eine G25 gefordert ist. Hier also keine eigene Einschätzung des Unternehmers erfolgen kann, sondern die G25 definitiv gefordert ist.
    Ich sauge mir also nicht aus den Fingern, dass die GTÜM-Ärzte anerkannt sind, sondern der Begriff wurde anscheinend wohlweislich der Verfügbarkeit von Betriebsmedizinern mit tauchärztlicher Erfahrung eingebunden, um dem Sorge zu tragen, dass immer weniger Ärzte für die Untersuchungen überhaupt noch zur Verfügung standen. Bei mir in der Gegend sind die Ärzte, die die G31 machen, in den letzten Jahren deutlich weniger geworden und viele Betriebsmediziner trauen sich selbst auf Anfrage nicht zu, die G31 durchzuführen, da sie keine Kenntnisse der Tauchmedizin haben. Da ist es nur "weise" gewesen, den Umfang der Ärzte wieder zu erweitern (ähnlich wie es schon damals zu Zeiten der "ermächtigten" Ärzte auch schon war).
    Ich hoffe, zumindest für die Tauchvorschrift damit ein wenig mehr zur Klarheit beigetragen zu haben.


    Gruß

  • Nochmals Hallo,
    es mag sein dass bei einigen Hilfsorganisationen so verfahren wird, obwohl es sich um Eignungsuntersuchungen handelt, welche ohne Rechtsgrundlage durchgeführt werden, aber wenn sich niemand beschwert....... ok.


    Im beruflichen Umfeld stellt weder DGUV 105-002, was lediglich eine Regel ist und keinerlei Verpflichtung darstellt, noch eine FeDV eine Rechtsgrundlage für eine Eignungsuntersuchung. Hierbei ist es völlig egal ob es um BF, FF, Rotes Kreuz oder DLRG (usw) geht.


    In welchem (für medizinische Untersuchungen zulässige) ?( Regelwerk wird für einen Signalmann eine G25 gefordert? Ich glaube nicht dass es ein solches Regelwerk gibt, lasse mich aber gerne belehren.


    Evtl. verwenden Sie die Suchfunktion im Forum. Hier finden Sie zahlreiche Informationen darüber, was in Deutschland eine Eignungsuntersuchung erlaubt und was sicher nicht (z. B.: DGUV- V, R, I, FwDV, Gefährdungsbeurteilung usw. usw.) :thumbup:

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo


    zur Vollständigkeit meines Posts:


    der aktualisierten UVV (freiwillige) Feuerwehren, Vorschrift 49, wurde bei der Mitgliederversammlung der DGUV in Berlin, zugestimmt.


    Ich vermute, dass im Laufe des kommenden Jahres die UVT, welche betroffen sind, insbesondere die Unfallkassen der Länder/Feuerwehren, diese in Kraft setzen werden.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Moin
    ab heute auch auf der DGUV Seite.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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