Regal Marke Eigenbau - Prüfung erforderlich ? Benutzung erlaubt ?

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  • Hallo zusammen,


    wie würdet ihr ein Regal im Außenbereich, für Holzdielen-Holzbalken, das selbst gebaut wurde beurteilen ? Es ist ein Nachweis zur Belastung der verwendeten Standsicherungsbauteile vorhanden.
    Das Regal wird nicht mit dem Gabelstapler, oder elektrischenHubgeräten Be - und Entladen.


    Ist eine Regalprüfung nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234) und DIN EN 15635 Lagereinrichtungen/Regale erforderlich,
    da es ja als Arbeitsmittel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegt ?
    Darf das Regal überhaupt betrieben werden ?


    Freue mich auf eure Antworten.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen ()

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  • Hallo,


    wir hatten ähnliche "Problemfälle".
    Es wurde ein Externer Regalsachbeauftragter "angeheuert" um das zu prüfen. Er hat uns dann auch einen Stempel gegeben. Sicher kann das auch ein interner Regalprüfer erledigen - wenn man hat.


    Ich würde aus gründen der Rechtssicherheit das Regal überprüfen und auch in einen Jährlichen Zyklus mit reinnehmen. Das Problem ist halt immer die Nachweisführung falls was passieren sollte ..


    Gruß
    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • Ich würde aus gründen der Rechtssicherheit das Regal überprüfen und auch in einen Jährlichen Zyklus

    Hallo Jörg,


    das sehe ich auch so. Die Frage wird sein ob ein Regalprüfer das " Regal abnimmt" .

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
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  • Mach eine GBU, überlege mal welche Gefährdungen möglich sind und wie diese zu Bewerten sind!


    Wenn die Statik vorliegt, keine Beladung mit Stapler erfolgt, dann würde ich die maximale Beladung festlegen.


    Mit diesen Unterlagen ist das Regal prüfbar ob es geprüft werden muss kann ich jetzt von hier nicht sagen


    Gruß


    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Mach eine GBU


    Ich sehe das auch so dass eine Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung zum Eigenbauregal durchgeführt werden muss.
    Eine Kennzeichnung zur zulässigen Stützlast würde ich vornehmen. Einen Hinweis dass das Regal nicht mit dem Gabelstapler, elektrische Niederhub-oder Hochhubwagen Be- und Entladen wird würde ich anbringen und die regelmäßige Prüfung durchführen und schriftlich dokumentieren lassen.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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  • Hallo,


    ich würde bei keinen vorhandenen Daten immer eine Belastungsannahme treffen. Diese mit 100% Sicherheit in das Regal packen, alles dokumentieren, prüfen und dann das Regal mit der Normal-Last freigeben.


    (Zu allen anderen besagten Punkten.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ich würde bei keinen vorhandenen Daten immer eine Belastungsannahme treffen. Diese mit 100% Sicherheit in das Regal packen, alles dokumentieren, prüfen und dann das Regal mit der Normal-Last freigeben.

    Haben wir bei einem Kunden genauso gemacht.


    Schrottplatz (Autoverwertung)
    Jede Menge selbstgebaute Kragarmregale zur Lagerung von Fahrzeugen. Je drei Fächer (im Untersten Fach wird "stehend" gelagert sprich Fahrzeug auf der eigenen Achse)
    Die jedes Regalfach ist konzipiert für eine Maximallast von 4to (ja... bewusst etwas hochgegriffen)
    Für die "Probe" wurden an einem Regal in den beiden oberen Fächern je vier IBC auf quergelegte Stahlträger gestellt (damit sie nicht herunterfallen) und mit Wasser gefüllt und eine Woche stehen gelassen.
    Danach wurden die Fächer intensiv untersucht. Da es keine Veränderung gab, wurden die Konstruktionen freigegeben.
    Als weitere Sicherheitsmaßnahme ist es Vorgabe dass schwere Fahrzeuge ab 2to im untersten Fach gelagert werden. Alles andere kann in die Kragarmregale in erste und zweite Ebene eingelagert werden.
    Eine monatliche Prüfung erfolgt durch einen qualifiziertebn Regalbeauftragten, die jährliche Prüfung ebenfalls.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • ...........genauso.


    Für die Belader noch an die Schildchen mit der Lastangabe denken und an den Boden (Fundament), denn der muss ja auch tragfähig sein.


    Das spart eine teure zerstörerische Statik. Gleichzeitig ist das eine Möglichkeit alte Regale ohne Dokumentation vor dem Schrott zu retten!!!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin zusammen,


    ich will hier ja nicht rumnölen .... aaaber ... wie war das noch mal mit dem CE Zeichen?? Dem Typenschild ???
    Meines Wissens nach müssen Regale ein Typenschild mit Angabe von Hersteller, Baujahr, Fach und Feldlast so wie CE Kennzeichnung haben. Das sich ein Prüfer gefunden hat der den Eigenbau abgenommen hat ist ja gut und schön, allerdings finde ich das persönlich recht fragwürdig. Sofern ich bei einem Kunden ein solches Regal prüfen soll erwarte ich mindestens das dieser Eigenbau von einer offiziellen Prüfstelle auch als solches anerkannt wurde. Man kann seine Eigenbauten zum Beispiel bei der Dekra oder dem Tüv abnehmen lassen. Das läuft ähnlich wie bei den selbst gebauten Montagebühnen für FFZ.
    Wobei ich die Idee vom Waldmann nicht so schlecht finde ... Nur wer kennt die Toleranzwerte in der Durchbiegung der Traversen? Oder aber wer ist in der Lage die horizontalen Schubkräfte bei Beschickung durch ein FFZ zu berechnen?? Alles nicht ganz so einfach ... denn wer haftet wenn es knallt!? Da möchte ich weder in der Haut des Betreibers noch in der Haut des Prüfers stecken ....


    So, genug gemosert ... wünsche euch noch eine schöne Restwoche ;)

    Für das Lesen meiner Beiträge wird ab 2007 eine Gebühr in Abhängigkeit
    von der Anzahl der Worte erhoben. Entscheidend für die Erhebung der
    Gebühr wird dabei nicht das tatsächliche Lesen des Beitrages sein,
    sondern, dass Sie die Möglichkeit hätten, diesen Beitrag zu lesen!
    Für
    die Anregung zu dieser Geschäftsidee bedanke ich mich recht herzlich bei
    der Deutschen GEZ bzw. der Österreichischen GIS!
    :u:

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  • Hallo,


    .............also alle alten Regale ohne Unterlagen und ohne Beschilderung an den Verwerter geben?


    Ich glaube, da springen viele kleine Firmen im Dreieck. Oft werden Regale auch im Industrieservice aus Firmenauflösungen verkauft.


    Aber egal.
    Ich sehe es so. Das Regal ist ein Arbeitsmittel. Der Besitzer ist dafür verantwortlich. Diese Verantwortung nimmt er schon einmal wahr, wenn er seine Systeme prüfen läßt und auch sonst alles tut, was in seiner Macht steht. Grundgedanke: Keine Gefährdung der Mitarbeiter.


    Doch zurück. Ein CE Aufkleber sagt nur aus: Hersteller xx bescheinigt selber, dass er alle Normen und Bestimmungen einhält. Ein Qualität.- oder Prüfsiegel ist das nicht!


    Was also tun?


    (Die Toleranzwerte stehen u.a. in der DIN. Jeder der prüft sollte sie kennen/haben. Ich glaube auch in den entsprechenden DGUV Vorschriften. Eine offizielle Prüfstelle wäre mir nicht bekannt. Bitte den Dienstleister, der jetzt auch T.. oder De.. heißen könnte, nicht mit einem offiziellen verwechseln.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann ()

  • CE Kennzeichnung? Festehende Regale unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie.
    Gruß Martin

    Ich glaub du bringst da etwas durcheinander....


    Ich mag es eigentlich nicht, aber ich zitier jetzt mal aus Wikipedia....
    CE Kennzeichnung

    Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die durch den Inverkehrbringer in eigenem Ermessen aufzubringen ist und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.


    Gilt für

    • 87/404/EWG (einfache Druckbehälter)
    • 88/378/EWG (Sicherheit von Spielzeug)
    • 89/106/EWG (Bauprodukte)
    • 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit)
    • 2006/42/EG (Maschinen)
    • 89/686/EWG (persönliche Schutzausrüstungen)
    • 90/384/EWG (nichtselbsttätige Waagen)
    • .
    • .
    • .


    Maschinenrichtlinie
    Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei.


    Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse:
    a)Maschinen
    b)auswechselbare Ausrüstungen
    c)Sicherheitsbauteile
    d)Lastaufnahmemittel
    .
    .
    .
    „Maschine“
    eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denenmindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind
    .
    .
    .


    Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Maschinenrichtlinie ist mir geläufig. War die Antwort zur CE Kennzeichnung im Beitrag 9 und 10
    Ein selbstgebasteltes fest stehendes Regal fällt nicht unter die Maschinenrichtline.ERGO-keine CE Kennzeichnung
    Gruß Martin

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  • Mojn ,
    noch was zur MRL / CE.
    CE ist für den Endverbraucher nur eine "Vermutungserklärung". Heißt ich kann ja gar nicht alles überprüfen was der Erbauer an Regeln einzuhalten hat. Daher vermute ich dass er alles richtig gemacht hat !


    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)


  • Daher vermute ich dass er alles richtig gemacht hat !

    Das ist sehr dünnes Eis.
    Der Betreiber ist verplichtet eine sicherheitstechnische Überprüfung vorzunehmen.


    Zitat http://www.maschinenrichtlinie…Maschinen_und_Anlagen.pdf


    "ein solches „blindes“ Verlassen auf Herstellerangaben könnte ihm bei einem Unfall mit einer Maschine oder Anlage in einem Strafverfahren als „fahrlässiges Verhalen“ vorgehalten werden, weil er „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Achtgelassen hat“



    Grüße Claus

  • Wie oft denn noch?!?!?! DIE MASCHINENRICHTLINIE GILT NICHT!


    Bei einem Regal handelt es sich NICHT um eine Maschine im Sinne der MschRL!!


    Zitat:
    „Maschine“

    eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbareingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oderdafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oderVorrichtungen, von denenmindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind


    Wo bitte an einem REGAL (außer es ist ein kraftbetriebenes Regal) sollen denn Teile/Antriebsteile sein?!?!?!? Was soll sich denn da bewegen? Da sind keine beweglichen Teile dran.



    Mike

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    Mike

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