Betriebsanweisung nach Designrichtlinie - Irrsinn

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  • Liebe Kollegen,


    ein Kunde von mir, bei dem die Kreativabteiung recht stark ist, hat jetzt neue Designrichtlinien für alle Papiere entwickelt. Der Knaller ist, dass auch die BA in dem Design gestaltet werden sollen. Die Schriftart soll Campton sein, eine recht weit gezogene serifenlose Schrift. Dazu kommt, dass die vorgeschriebene Farbe ein dunkles Blau sein soll und der Rahmen bitte in grau. Ich beabsichtige, dagegen zu protestieren und habe auch schon die entsprechende DGUV Information rausgezogen. Was denkt ihr darüber? Sowas kenne ich noch nichtmal von großen Konzernen.

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  • Warum nicht.....


    er kommt doch seiner Verpflichtung für das erstellen von Betriebsanweisungen nach.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Also ICH finde eine solche Idee sogar gar nicht schlecht...


    Aber, um Dir eine Hilfe beim Protest zu geben, hier mal ein Auszug aus der TRGS 555:


    "3.; 3.1; (10) Die äußere Form der Betriebsanweisung ist nicht festgelegt. Allerdings fördert die einheitliche Gestaltung von Betriebsanweisungen innerhalb einer Betriebsstätte den Wiedererkennungseffekt für die Beschäftigten. Durch eine logische und über-sichtliche Darstellung kann die Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden. Die Verwendung von Piktogrammen und Symbolschildern wird empfohlen, insbesondere nach der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".


    Also lehn' Dich mit Deinem Protest nicht allzuweit aus dem Fenster - Du könntest rausfallen... ;)


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,
    Hand auf's Herz:


    Keine Ahnung ob es dafür irgendwelche Normen gibt, aber was will die BA?


    Den Inhalt kurz und knapp und übersichtlich zeigen. Da wäre mir egal, ob die Schrift jetzt xxy ist, ich muß die gut lesen können. Der Inhalt sollte nach der bekannten Struktur aufgebaut sein. Und der Rest?
    Immer noch besser als überhaupt keine!!!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Also das entwickelt sich ja auch zu einem echt witzigen Chat hier...


    Waldmann:


    Also, ich hab' mal kurz ein Zitat aus deinem Profil: " Beruf SiFa, SiGeKo, BSB, DSB, UMB, Ausbilder f. Flurförderzeuge, Regalprüfer, verantw. Elektrofachkraft, Schaltberechtigter, u.v.m., ................"


    ...aber keine Ahnung ob es für BA's eine Norm gibt?!?!?!?!?


    Hey, ihr kennt mich - also nimm das jetzt weder ernst noch persönlich. :rolleyes:


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • in der DGUV Information 211-010 Sicherheit von Betriebsanweisungen
    steht es so


    "Betriebsanweisungen solltengrafisch einheitlich gestaltet sein. Durch eine logische und übersichtlicheDarstellung kann die Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden. So ist esz. B. empfehlenswert, Betriebsanweisungen für die Bedienung von Maschinen oderfür Arbeitsverfahren einheitlich in „Blau“, Betriebsanweisungen fürGefahrstoffe in
    „Orange“ und Betriebsanweisungen zur Benutzung persönlicherSchutzausrüstung in „Grün“ zu gestalten.
    Die Verwendung von Piktogrammen ermöglicht eine Verbindungzur innerbetrieblichen Sicherheitskennzeichnung und erhöht so denInformationswert der Betriebsanweisung. Es wird empfohlen, die für denspeziellen Arbeitsplatz erforderliche Kennzeichnung gemäß der TechnischenRegeln für Arbeitsstätten ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ in die Betriebsanweisung aufzunehmen.
    Selbstverständlich sind auch andere Darstellungsformenmöglich. Entscheidend ist immer, dass der Unternehmer seinen Verpflichtungennachkommt und die Mitarbeiter mit den Betriebsanweisungen umgehen können.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich würde mich an die Designvorgaben halten, denn es gibt keine formale Formvorschrift für Betriebsanweisungen. Allerdings wären bei mir die Design-BA mindestens doppelt so teuer. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ....ich mogel mich mit meinem Halbwissen halt immer durch. :D

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ....ich mogel mich mit meinem Halbwissen halt immer durch.

    Mach ich auch. Und dabei kommt es nur auf den total überzeugten Auftritt an. Nichts ist so gut wie eine steife Behauptung die auch noch voll überzeugend vorgetragen wird. :D


    Zum Thema.
    Aber ich kenne das auch so.
    Es gibt keine "Normvorgabe" für die grafische Gestaltung was Farbe Schrift Form angeht. Nur...
    ich beachte das hier (das ist ein Zusammenschrieb den ich vor ein paar Jahren zusammengestellt habe, weil ich mit einem Kunden nicht einig wurde)


    Die farblichenGestaltung von Betriebsanweisungen ist formell nicht vorgeschrieben. In derPraxis hat sich folgende Farbwahl durchgesetzt:
    • orange fürGefahrstoffe,
    • blau für Maschinenund Arbeitsmittel
    • gelb fürgentechnische Anlagen
    • grün oderpink für biologische Arbeitsstoffe.


    Wichtigist, dass im Sinne eines optimalen Wiedererkennungseffektes zumindest eineeinheitliche Farbgestaltung innerhalb des Betriebes/Unternehmens eingehaltenwird.
    DieBGI 578 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" empfiehlt z.B.: "Betriebsanweisungen solltengrafisch einheitlich gestaltet sein. Durch eine logische und übersichtlicheDarstellung kann die Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden. So ist esz. B. empfehlenswert, Betriebsanweisungen für die Bedienung von Maschinen oderfür Arbeitsverfahren einheitlich in „Blau“ und Betriebsanweisungen fürGefahrstoffe in „Orange“ zu gestalten."




    WeitereInformationen zur Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung sind in derBGI/GUV-I 853 "Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung" enthalten.Dort heißt es ebenfalls unter Ziffer 10:
    "Betriebsanweisungen sollten innerhalb einesBetriebes grafisch einheitlich gestaltet sein (Wiedererkennungseffekt). EineBetriebsanweisung nach Biostoffverordnung sollte nicht länger als 1 bis 2 DIN A4-Seiten sein, für die farbliche Gestaltung gibt es keine Vorgabe. Allerdingssollten betriebliche Konventionen, z.B. orangefarbener Rahmen fürGefahrstoff-Betriebsanweisungen oder blauer Rahmen für Betriebsanweisungen, fürden Betrieb von Maschinen berücksichtigt werden. Deshalb ist auch schonvorgeschlagen worden, für Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung einengrünen Rahmen zu benutzen."



    Wenn ich aber bei Begehungen BA in blau, braun, pink beispielsweise zu Maschinen finde, dann beziehe ich mich auf die BGI 578 und mecker X( . Die sollen EINHEITLICH gestaltet sein. |?


    Wenn jetzt ein FengShui Designer meint, er will seine BA für Maschinen und Arbeitsmittel in Bambus-Lindgrün mit weißen Punkten haben.... so sei es. Wenn er sich die Arbeit machen will, soll er. Schlussendlich ist er der Verantwortliche. Oder er bezahlt eine FASI, die sich hinsetzt und die BA auf einer entsprechenden Vorlage verfasst. Mit entsprechendem Stundensatz.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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