Überprüfung Gefährdungsbeurteilung dokumentieren

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Bei uns in der Firma stellen wir die Dokumente ins Qualitätsmanagementsystem ein. Da gibt es dann auch eine digitale Freigabe. Man sieht, wer, wann das Dokument freigegeben wird. Auch wenn sich nichts ändern sollte, wird eine einfache "Aktualisierung" angestoßen und das dann so dokumentiert.

  • ANZEIGE
  • Hallo,
    wir haben im Moment ein Problem mit unserer externen Sifa. Sie sagt das wir für unsere jährliche Überprüfung doch die gesamte Gefährdungsbeurteilung ausdrucken sollen und diese komplett durchzuarbeiten und zu unterschreiben auch wenn sich nichts geändert hat.
    Er meint wir wären somit auf der sicheren Seite. Das ist aber ein riesen Aufwand und eine immense Papierverschwendung.
    Müssen wir dies dann umsetzen? Dies wird doch auch nicht gefordert.

  • Danke für die Antwort.
    Dies ist uns bekannt, aber gibt es irgendwo eine schriftliche Regelung die dieses Problem aufklärt. Wir wollen natürlich weiterhin kooperativ mit unserer SiFa zusammenarbeiten.

  • Überprüfen: ja.
    Aufmerksam und gewissenhaft: ja.
    Jährlich: nein - sondern regelmäßig. Nach vier Jahren ist die Regelmäßigkeit definitiv schwach aufgestellt. Nach einem Jahr und zwei Monaten seid Ihr noch tief grün. Je nach Arbeitsumfeld/Umgebung und Häufigkeit von Änderungen kann der Turnus festgelegt werden. Im Endeffekt müsst Ihr die Gefährdungsbeurteilung sofort nach jeder Änderung anpassen. Aber man weiß ja, wie das ist - also schaut man jährlich/regelmäßig drauf.
    Aufwand: nein. Das sollen gefälligst die Sparten machen, und nicht ein Kasper in der Zentrale.


    Die "Angst" vor dem Aufwand nährt den Verdacht, dass Ihr die Gefährdungsbeurteilung nicht voll in Eure Prozesse integriert habt, sondern als lästige Pflicht losgelöst vom Wertschöpfungsprozess möglichst schnell wieder ins Regal stellen wollt. Dabei ist allein die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich für ALLES, was Ihr in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz tut - oder vorhabt.


    Drei dicke Fehlerquellen (keine abschließende Liste):
    - unmotivierte SiFa
    - Geschäftsführung ist sich nicht im Klaren, welche gewaltige Ressource die Gefährdungsbeurteilung für den Wertschöpfungsprozess IST (wenn sie auf den Punkt gebracht ist).
    - Pflichtenübertragung = Null.


    Ausdrucken? Quatsch mit Saussage!


    PDF in Eurem Dokumentenmanagementsystem reicht (Zugriff für alle Beteiligte garantieren). Das kann Sharepoint sein, eine Lotus-Kachel, Adobe-signierte PDF - oder was auch immer Ihr in Eurem System so habt. Ihr müsste ein System HABEN und LEBEN. Solange das nicht Wikipedia ist (gehört niemandem), sondern Verantwortliche (also leitende Personen) KLAR zuzuordnen sind (Pflichtenübertragung!), wird's passen :)


    Gefährdungsbeurteilungen sind keine notariell beglaubigten Dokumente, keine Bank-Geschäfte, keine Verträge. Sie sind Arbeitspapiere. Es muss lediglich klar sein, wer verantworlich ist, und der Verantwortlich muss auch wissen, was er tut, und was in SEINEN Gefährdungsbeurteilungen steht. Da ist die Unterschrift völlig egal, und Papier muss man GAR nicht bemühen.


    Ach ja...


    Eine Gefährdungsbeurteilung hat übrigens sieben Schritte... Was Ihr überarbeiten müsst, sind beginnend mit Schritt sieben, nur die Schritte eins bis drei. Die Schritte vier bis sechs bearbeitet Ihr doch ohnehin nonstop und konsequent. Oder? Nein? :) Dann ist 'was im Argen...

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • ANZEIGE
  • Das kann Sharepoint sein

    Wobei dies bei vielen Dokumenten eine Qual ist.

    Solange das nicht Wikipedia ist (gehört niemandem), sondern Verantwortliche (also leitende Personen) KLAR zuzuordnen sind (Pflichtenübertragung!), wird's passen

    Schon mal gesehen, dass in Wikipedia alle Änderungen protokolliert werden und man einen beliebigen Versionsstand abrufen kann? Ein Wiki ist, meiner Meinung nach, somit ein ganz gut geeignetes Instrument für die nachverfolgbare Dokumentation. Natürlich nicht offen und mit freiem Zugriff ins Internet gestellt.

    Gefährdungsbeurteilungen sind ... Arbeitspapiere.

    Leider begreifen viele Verantwortliche nicht, dass eine Gefährdungsbeurteilung (GB) ein hervorragendes Arbeitsinstrument ist. Dort wird die GB oft nur als notwendiges Übel und Papiertiger gesehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ein Wiki ist gut, aber ein Wiki ist erst ein Wiki, wenn Du anonym arbeiten kannst - und wenn jeder (innerhalb des definierten Netzwerks) alles darf.


    Sonst ist es "Sharepoint" (Begriff (c) Microsoft) ;)


    Ne, im Ernst - selbst ein Wiki ist besser als ein Papiertiger. Bei Audits muss man im Zweifel die Dokumentensteuerung nachweisen, und das wird mit Wiki schwerer als mit Sharepoint. Die Zugriffe kannst Du nachweisen - ihre Berechtigung wird schwierig... Deswegen gibt es da auch die "Löschn*zis", wie sie genannt werden....


    Und ja - große Dokumentenmengen oder schneller Zugriff sind keine Stärken von Sharepoint. Sharepoint nimmt eindeutig die Hektik aus dem Arbeitsalltag - oder ist eine mega psychische Belastung "Ich komm nicht weiter! GEH AUF DU DOC!!! Arrrgh!"

  • Hallo,
    wir haben im Moment ein Problem mit unserer externen Sifa. Sie sagt das wir für unsere jährliche Überprüfung doch die gesamte Gefährdungsbeurteilung ausdrucken sollen und diese komplett durchzuarbeiten und zu unterschreiben auch wenn sich nichts geändert hat.
    Er meint wir wären somit auf der sicheren Seite. Das ist aber ein riesen Aufwand und eine immense Papierverschwendung.
    Müssen wir dies dann umsetzen? Dies wird doch auch nicht gefordert.

    Bullshit.
    Überprüfen: klar
    Ausdrucken: nö muss nicht, hauptsache Zugriff drauf
    Nach der Überprüfung einfach ein Deckblatt mit Revisoinsstand erstellen, welches die Verantwortlichen unterschreiben
    Fertich!

  • Dies ist uns bekannt, aber gibt es irgendwo eine schriftliche Regelung die dieses Problem aufklärt.

    Wer etwas fordert, sollte die Rechtsgrundlage nennen können. Somit ist hier die SiFa gefragt, die die Forderung aufgestellt hat. Es ist auch völlig schwachsinnig, einen Stapel Papier zu bedrucken, um hinterher festzustellen, "alles wie im letzten Jahr"; neues Datum und Unterschrift darunter. Das kann man wesentlich einfacher gestalten. Ein Überprüfungsvermerk genügt. Sollten sich Teile davon ändern, wird dies entsprechend vermerkt, bei größeren Änderungen kann man auch gerne eine neue Version anlegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Es ist auch völlig schwachsinnig, einen Stapel Papier zu bedrucken, um hinterher festzustellen, "alles wie im letzten Jahr"; neues Datum und Unterschrift darunter. Das kann man wesentlich einfacher gestalten. Ein Überprüfungsvermerk genügt. Sollten sich Teile davon ändern, wird dies entsprechend vermerkt, bei größeren Änderungen kann man auch gerne eine neue Version anlegen.

    ähnlich handhaben wir das ....
    von jeder Gefährdungsbeurteilung gibt es eine gedruckte Version die allerdings nur 4 Blätter beinhaltet.
    - Deckblatt
    - eine Art Infoblatt zu der Gefährdungsbeurteilung
    - Maßnahmenblatt
    - Unterschriften Dokumentation für 10 Jahre



    Wir überprüfen jedes Jahr die Gefährdungsbeurteilungen..... meist ist das nur kurz Ansprechen, feststellen hier hat sich nichts geändert und Unterschreiben.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Es hat sich was geändert... Jeder Arbeitsplatz muss auf Gefährdungen für Schwangere geprüft werden.... Zum Beispiel...
    Oder die BetrSichV ist präzisiert worden, woraus sich evtl. weitere Pflichten ergeben....


    Außerdem:
    - Man wird immer älter
    - Man muss evtl. mehr Migranten beschäftigen (BA und Unterweisungen in vielen Sprachen/"kultursensibel")
    - das Gebäude wird auch nicht jünger, sondern eher maroder....
    - 10 Jahre kein Update in der Technologie ist eine "mutige" Unternehmensstrategie....
    ...usw.


    Also ganz so "hat sich nichts geändert" würde ich nicht unterschreiben.


    Ich unterschreibe aber, dass Gefährdungsbeurteilungen möglichst generisch sein sollten, um nicht bei jedem Pups alles neu schreiben zu müssen.


    GANZ Verwegene schreiben negative Gefährdungsbeurteilungen. Die können sehr kurz gestaltet werden, entsprechend einfach sind sie zu handhaben. Dann muss aber auch wirklich jeder Handgriff sitzen.... :)


    Ich halte mich an den positiven Gefährdungsbeurteilungen. Wenn da etwas fehlt, kann leicht korrigiert werden, ohne in Verdacht zu stehen, man habe lieblos geschludert.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Dankschön für eure Antworten,
    ich werd unseren SiFa das "Deckblatt mit Revisionsstand" vorschlagen.
    Ich finde es halt nur immer schwierig, dass es dafür keine genauen Richtlinien gibt.
    SG

  • Klar ...aber genau solche Punkte werden dann abgefragt.... und dann kommt schon das ein oder andere mal das Ergebnis "hat sich nichts geändert" dabei raus.


    Schließlich kommt es auch darauf an wie die Gefährdungsbeurteilungen strukturiert sind.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Ich finde es halt nur immer schwierig, dass es dafür keine genauen Richtlinien gibt.

    Ja klar einerseits etwas schwierig .... dafür aber auch Freiraum und die Möglichkeit es für sich und seinen Betrieb passend zu zuschneiden.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin!
    Was sind denn positive und negative Gefährdungsbeurteilungen??
    LG
    Frank

  • Was sind denn positive und negative Gefährdungsbeurteilungen??

    Ich Vermute einfach mal
    Negative = Gefährdungsbeurteilung mit vielen Mängeln und Maßnahmen
    Positive = Gefährdungsbeurteilungen ohne Mängel und Maßnahmen


    Sprich das Positive mehr hervorheben

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Negative = Gefährdungsbeurteilung mit vielen Mängeln und Maßnahmen
    Positive = Gefährdungsbeurteilungen ohne Mängel und Maßnahmen

    Negative Gefährdungsbeurteilungen listen nur Faktoren auf, bei denen Mängel vorliegen und entsprechende Maßnahmen erforderlich sind. => hat man alle Mängel beseitigt, dürfte in der Gefährdungsbeurteilung nichts mehr stehen.
    azrazr hat deshalb ja auch geschrieben

    GANZ Verwegene

    Denn meiner Meinung nach ist eine solche Gefährdungsbeurteilung unvollständig und somit mangelhaft, da nicht nachverfolgbar ist, welche Maßnahmen zum Schutzziel führen. Somit lässt sich auch nicht feststellen, ob alle möglichen potentiellen Gefährdungen beurteilt wurden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • @AxelS


    Genau das :)


    Zulässig wär's aber....


    Gefährdungsbeurteilung:


    Alle Rechtsnormen umgesetzt.


    Maßnahmenplan (Punkt 1 bis 987):


    Abweichungen dokumentiert und im betriebsinternen Prozess (kurzfristig?) zur Umsetzung vorgesehen.



    Ich stehe mehr hierrauf:


    Gefährdung erkannt und benannt. Die umgesetzten Maßnahmen dokumentiert (2-3 Querformat-Seiten)


    Maßnahmenplan:


    Abweichungen gefunden, Wiederholungsprüfungen usw.


    ===


    Beispiel elektr. höhenverstellbare Schreibtische: GB sagt, dass min 5 cm Abstand zwischen den Tischen einzuhalten ist (wegen Finger und Kabel). Diese 5 cm werden durch Abstandshalter sichergestellt.


    Nun wurde aber umgeräumt, weil der Chef die Teams mal wieder durchgemischt hat, und andere Arbeitsgruppen nötig wurden. Der eine oder andere Abstandshalter wurde dabei nicht mehr montiert. Dies fällt bei einer Begehung oder GB-Überprüfung auf.


    Maßnahme: Hausmeister geht ein mal ÜBERALL herum, und prüft/korrigiert(!)/berichtet über diesen EINEN Sachverhalt.


    Ich warte dann nur noch auf die Vollzugsmeldung.


    Popelbeispiel - aber nur um mal eine "Positive Gefährdungsbeurteilung" kurz anzureißen.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ah, verstanden.Danke.
    Dann habe ich einen "Mischmasch" .
    Ich prüfe alle Gefährdungs-Faktoren und habe in der GBU dann sowohl positive als auch negative Bewertungen drin.

  • Bei kleinen Aufgaben mache ich immer eine negative Gefährdungsbeurteilung, z.B. die Gefährdungsbeurteilung einer neuen Maschine der einfacheren Art, z.B. Ständerbohrmaschine, die allein in einem Raum steht.


    Die Gefährdungsbeurteilung sagt im Prinzip, dass Regeln NICHT verletzt werden:


    ASR allgemein: check
    Maschine CE-konformitätserklärt, evtl. sogar VDE zertifiziert: check
    Dokumentations- und Unterweisungsprozesse funktionieren innerbetrieblich: check


    Fertig.


    Hmtja - welche Regeln nun denn?


    a) stehen in der Betriebsanweisung und in der Bedienungsanleitung
    b) stehen in den ASR, DGUV usw.


    Bei so Kleinteilen fange ich nicht jedes mal an aufzuzählen, wie mit langen Haaren und Handschuhen zu verfahren ist....


    Meist ist es aber komplexer, und dann geht's in Positive, inkl. langen Haaren und Handschuhen....