Überprüfung Gefährdungsbeurteilung dokumentieren

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  • Hallo Zusammen,


    ich hätte eine Nachfrage bezüglich der regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung. Und zwar handhaben wir es derzeit so, einmal jährlich für alle unsere Objekte je eine neue Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, welche im Original im Objekt verbleibt, und zusätzlich im System hinterlegt wird. Ist es tatsächlich notwendig eine erneute Beurteilung vorzunehmen, oder würde die Überprüfung der bereits vorhandenen Beurteilung ausreichen? Wenn ja, wie genau wäre der Beste Weg die Überprüfung zu dokumentieren? Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung.


    LG, Angela

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  • Guten Morgen Angela,
    es reicht die vorhandene zu überprüfen und das zu dokumentieren


    Gruß
    Aus Köln


    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • wir machen das so wie kelte, gab noch nie Probleme, weder mit TAP noch mit Zertifizierer

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

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  • Im Prinzip genügt es die vorhandene zu überprüfen und dies z.B. durch Unterschrift zu dokumentieren. Ich finde die Idee einer neuen Gefährdungsbeurteilung allerdings durchaus interessant, denn dann beginnt man bei 0 und betrachtet das System vollständig neu. Bei der Überprüfung einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung (GB) besteht die Gefahr, neu hinzugekommene Gefährdungen zu "übersehen", da man nur die vorhandene GB "abhakt".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,


    wo steht denn das ich die GBU jährlich prüfen muss?
    Ganz klar muss ich die GBU anpassen wenn sich an einer Anlage oder Arbeitsweise etwas ändert.
    Ändert sich nichts... was soll ich überprüfen?


    MfG

  • wo steht denn das ich die GBU jährlich prüfen muss?

    jährlich nicht aber regelmäßig .... die BG sagt dazu alle 2 - 3 Jahre.
    Wir prüfen unsere Gefährdungsbeurteilungen jährlich.


    wo das steht: BetrSichV. §3 Absatz 7
    (7) Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn
    1.sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln dies erfordern,
    2.neue Informationen, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, vorliegen oder
    3.die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5 ergeben hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind.
    Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine Aktualisierung erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber dies unter Angabe des Datums der Überprüfung in der Dokumentation nach Absatz 8 zu vermerken.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin!


    Wir (meine Kunden und ich, als Fachliche Unterstützung) prüfen ebenfalls jährlich.
    Es gibt so viele gesetzliche Änderungen und Einwirkungen die Einfluss auf die GB haben, dass man diese jährlich prüfen sollte (aus meiner Sicht)
    Wir alle hätten z.B. ja alle GB für die Arbeitsplätze spätestens Anfang des Jahres prüfen und überarbeiten müssen ob dort Schwangere Personen arbeiten dürfen.
    Und was ich so übers Jahr an Erkenntnissen bei einigen Kunden sammle fließt natürlich dort mit ein.


    Deshalb: Prüfung und überarbeitung jährlich. In meinen GB ist dort der Begehungstermin und der Prüftermin hinterlegt zu dem die GB als letztes geprüft wurde.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

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  • Hallo hier bei KomNet so beschrieben


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/16667

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Zusammen,


    wir überprüfen sie jährlich, wenn sich an den Arbeitsverfahren oder an der Arbeitsweise was ändert auch mal früher.


    Bitte denkt auch an Vorgesetztenwechsel nichts ist peinlicher als wenn ein Auditor/TAP den Vorgesetzten XXX Fragen zur Gefährdungsbeurteilung stellen will, der aber nicht mehr im Unternehmen weilt. Z.B. Renteneintritt der neue Vorgesetzte hat erst einmal mit anderen Dingen zu kämpfen als mit der Gefährdungsbeurteilung.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hallo
    Ich habe in meinen GB die Spalte Revisionen. Komplett neu mache ich keine, sondern passe die jeweilige GB dem momentanen Ist-Zustand immer an. Die Intervalle zu den Revisionen lege ich selber je nach dringlichkeit selber fest. Die bewegen sich von Vierteljährlich (experimentelle Versuche) bis zu alle zwei Jahre (Büros). Fällt mir bei Begehungen was auf, passe ich natürlich die entsprechende GB sofort mit dem jeweilgen Verantwortlichen an.
    Gruß Martin

  • Da unsere Gefährdungsbeurteilungen als Excel-Tabellen vorliegen, einfach Tabellenblatt hinten dran mit Überprüft und fortlaufenden Jahreszahlen... Kreuzchen rein und digitale Unterschrift dazu. Natürlich nur, wenn sie tatsächlich überprüft wurden...

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  • Excel-Tabellen...... Kreuzchen rein und digitale Unterschrift dazu.

    Wie macht man in einer Excel Tabelle eine digitale Unterschrift?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Excel Tabelle eine digitale Unterschrift

    Die Kollegin hat bestimmt das hier gemeint:


    Im Menüband unter “Einfügen” Menü >Text >Signaturzeile.

    Dort öffnet sich das Signatureinrichtungs- Fenster .

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Genau, Tanzderhexen.


    Dann kann man dort seine vorher eingescannte handschriftliche Unterschrift als Image einfügen und als Signatur hinterlegen. Ist ganz praktisch. Handschriftliche Unterschrift und Datum einscannen und dann als Bild einfügen funktioniert aber auch.


    Gruß hnooasl

  • Die digitale Signatur in Excel war mir bisher nicht bekannt. 8o Kannte das nur von Acrobat bei PDF Dokumenten. Mal wieder was gelernt.

    Handschriftliche Unterschrift und Datum einscannen und dann als Bild einfügen funktioniert aber auch.

    Genau an das hatte ich gedacht und das ist für mich keine sinnvolle Signatur, denn so eine Unterschrift kann man ja schnell von jemandem Fremden einscannen und darunter setzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo anbei 3 Links zur digitale Unterschrift


    https://support.office.com/de-…9c8b3f1a2d#__toc311526850


    https://www.cancom.info/2016/1…e-elektronische-signatur/


    https://acrobat.adobe.com/de/d…c-signature-legality.html




    Wir prüfen gerade über die Rechtsabteilung ob und in welcher Form das Unterzeichnen von Unterweisungen - Gefährdungsbeurteilungen etc. rechtssicher verwendet werden kann.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Tanzderhexen,


    wäre super, wenn du deine Erfahrung hier teilen würdest...
    Diese Fragestellung beschäftigt wahrscheinlich viele Unternehmen



    Grüße
    Kenny

  • Die digitale Signatur in Excel war mir bisher nicht bekannt. 8o Kannte das nur von Acrobat bei PDF Dokumenten. Mal wieder was gelernt.

    Genau an das hatte ich gedacht und das ist für mich keine sinnvolle Signatur, denn so eine Unterschrift kann man ja schnell von jemandem Fremden einscannen und darunter setzen.

    Ich unterschreibe immer über das handschriftliche Datum drüber.... das ist zwar auch nicht fälschungssicher, erfordert aber Aufwand von jemand anderem, der sich für so ein Dokument nicht wirklich rentiert.... darüber hinaus soll ja auch nur sichergestellt werden, daß das Dokument tatsächlich überprüft wurde... ich könnte ja auch einfach unterschreiben, digital oder nicht, ohne irgendwas überprüft zu haben. Wenn es jetzt um ein "kritischeres" Dokument gehen würde, dann gebe ich dir aber recht, so eine Unterschrift ist schnell eingescannt.