Alles anzeigenBei kleinen Aufgaben mache ich immer eine negative Gefährdungsbeurteilung, z.B. die Gefährdungsbeurteilung einer neuen Maschine der einfacheren Art, z.B. Ständerbohrmaschine, die allein in einem Raum steht.
Die Gefährdungsbeurteilung sagt im Prinzip, dass Regeln NICHT verletzt werden:
ASR allgemein: check
Maschine CE-konformitätserklärt, evtl. sogar VDE zertifiziert: check
Dokumentations- und Unterweisungsprozesse funktionieren innerbetrieblich: check
Fertig.
Hmtja - welche Regeln nun denn?
a) stehen in der Betriebsanweisung und in der Bedienungsanleitung
b) stehen in den ASR, DGUV usw.
Bei so Kleinteilen fange ich nicht jedes mal an aufzuzählen, wie mit langen Haaren und Handschuhen zu verfahren ist....
Meist ist es aber komplexer, und dann geht's in Positive, inkl. langen Haaren und Handschuhen....
so etwa machen wir es auch, nur.....
nennen wir die nicht positive oder negative GBU.....
Wird einfach nach Komplexität der Aufgabe entschieden oder gemacht, wichtig ist es sollte Sinn machen.