Gewässerschutz

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Frage an die Profis hier,


    Wir haben einen Container mit einer Kühlanlage neben dem Gebäude stehend. Kühlkreislauf mit Monoethylenglykohl auf -20°C eingestellt. Die Rohrleitungen gehen lediglich isoliert zur Wand (ohne Kanalführung) innerhalb vom Gebäude unisoliert zum Wärmetauscher. Menge vom Kühlkreislauf irgendwas um die 200 -300l, genaues ist nicht bekannt.
    Laut der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe AwsV kann bei Kühlanlagen von doppelwandigen Rohren abgesehen werden, wenn sie innerhalb des Gebäudes liegen und unterhalb von 0,2t Inhalt.


    Meines Achtens versteh ich aber den Rest der Verordnung so, das zumindest im Freien die Rohrleitungsführung in einem Kanal und der Container am besten mit Auffangfunktion und Leckage Sensoren ausgestattet hätte werden müssen. Der Container hat sowas leider auch nicht.

  • ANZEIGE
  • Hi.


    Ethylenglykol hat die WGK 1.


    Dazu: AwSV
    § 21 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei Rohrleitungen
    (1) Oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe sind mit
    Rückhalteeinrichtungen auszurüsten. Das Rückhaltevolumen muss dem Volumen wassergefährdender Stoffe
    entsprechen, das bei Betriebsstörungen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen freigesetzt
    werden kann. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch
    Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art sichergestellt ist, dass ein gleichwertiges Sicherheitsniveau
    erreicht wird. Bei Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen A und B gilt die Gefährdungsabschätzung
    als geführt, wenn die Heizölverbraucheranlage den geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik im
    Sinne des § 15 entspricht. Für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern von flüssigen wassergefährdenden
    Stoffen der Wassergefährdungsklasse 1 kann ohne eine Gefährdungsabschätzung von Rückhalteeinrichtungen
    abgesehen werden, wenn die Standorte der Rohrleitungen auf Grund ihrer hydrogeologischen Eigenschaften
    keines besonderen Schutzes bedürfen.


    Ob ihr noch eine Auffangwanne für den Container braucht ist zu prüfen.
    Steht dieser auf dichtem Untergrund?


    AwSV
    §18 (3)
    Auf ein Rückhaltevolumen kann bei oberirdischen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der
    Wassergefährdungsklasse 1 mit einem Volumen bis 1 000 Liter verzichtet werden, sofern sich diese auf einer
    Fläche befinden, die
    1. den betriebstechnischen Anforderungen genügt, und eine Leckerkennung durch infrastrukturelle
    Maßnahmen gewährleistet ist, oder
    2. flüssigkeitsundurchlässig ausgebildet ist.



    Ich hoffe das hilft erstmal weiter.


    VG

  • Dankeschön, das mit der WGK 1 hab ich doch echt überlesen.

    Ob ihr noch eine Auffangwanne für den Container braucht ist zu prüfen.
    Steht dieser auf dichtem Untergrund?

    Sofern man einen Betonsockel als dicht ansehen kann. Und die Wiese, wo die Rohre noch ca 5m darüber laufen.
    Wohl eher nicht.


    zu 1: keinerlei Leckageerkennung, außer man sieht sich regelmäßig die Isolierungen der Rohre an...
    zu 2: nur innerhalb des Gebäudes.


    Danke Dir, hilft mir schon sehr weiter.


    Hatten gestern bezüglich der Anlage innerhalb des Gebäudes eine Havarie. Leider war die auf der gefährlichen Seite des Kühlkreislaufes. Zum Glück ist da wenigsten der Boden als komplette flüssigkeitsdichte Auffangwanne konzipiert.

  • ich glaube Gunman hat alles was man dazu sagen kann gesagt

    Glauben kannst Du das, aber es gibt ja fast kein Thema zu dem ich nicht auch eine Meinung habe. :P

    Menge vom Kühlkreislauf irgendwas um die 200 -300l, genaues ist nicht bekannt.

    Gerade die Menge ist hier relevant, denn unter 220l ist man raus aus der AwSV, sofern man sich nicht in einem Schutzgebiet befindet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE