Prüfung privater Elektrogeräte

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  • Moin,


    ich trage mich momentan mit dem Gedanken, die Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte nach DGUV 3 bzw. DGUV 4 zu verändern. Wie in den meisten Betrieben auf diesem Globus, stehen auch bei uns diverse private Elektrogeräte herum und werden genutzt. Diese werden im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung von uns mitgeprüft. Eine Routine, dass "neue" private Elektrogeräte erst einmal anzumelden und zu prüfen sind, gibt es bislang noch nicht.


    Das bedeutet, dass es bei uns geprüfte und ungeprüfte private Elektrogeräte gibt, die genutzt werden. Ich weiß, dass in einigen anderen Betrieben die privaten ortsveränderlichen Elektrogeräte ebenfalls durch den Betrieb geprüft werden, aber der Arbeitgeber den Beschäftigten die Kosten hierfür in Rechnung stellt bzw. einen festgelegten Betrag anfordert. Das würde ich bei uns auch gerne umsetzen. Mir schwebt vor, dass wir einen festen Betrag pro Prüfung/Gerät von den Beschäftigten anfordern (z.B. 10,00 EUR).


    Dadurch holen wir einen Teil der Kosten wieder rein, und einige geizige Beschäftigte werden vielleicht ihr privates Elektrogerät wieder aus dem Betrieb entfernen, was wiederum zu einer Absenkung des Gefährdungspotenzials führt. Private Elektrogeräte, die während der Prüfung auf wundersame Weise "verschwinden" und nach der Prüfung wieder auftauchen, werden von den Führungskräften eingezogen, wenn die Nutzer nicht bereit sind, diese Geräte prüfen zu lassen oder aus dem Betrieb zu entfernen (die rechtliche Seite lasse ich noch prüfen).


    Mich würden Beispiele von Foristen interessieren, die eine solche Praxis in ihren Betrieben oder Betrieben, die sie betreuen, erfolgreich umgesetzt haben. Wie läuft es? Wo waren die Fallstricke? Was würdet Ihr heute anders machen?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Möglicherweise bedaf es hier einer Betriebsvereinbarung, die der Betriebsrat zustimmen muß. Wenn während der heißen Sommermonate das Bier nicht mehr gekühlt wird, ... :D

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Moin Frank,

    Mir schwebt vor, dass wir einen festen Betrag pro Prüfung/Gerät von den Beschäftigten anfordern (z.B. 10,00 EUR).

    wie kommst Du auf einen Betrag von 10 €?
    Ich denke bei diesem Betrag könnte leicht der Eindruck enstehen das ihr an den MA mit der Prüfung Geld verdienen wollt.
    Wenn ein Betrag gefordert wird, dann sollten auch nur die Euch entstandenen Kosten von den MA ersetzt werden.
    Ich kenne Dienstleister die pro Gerät unter 4 € prüfen.


    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

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  • Guten Morgen Frank,


    in einem ca. 1.000 MA großen Maschinenbaubetrieb, hat man "Tabula rasa" durchgeführt. In Anbetracht des Wissens, dass Elektrogeräte maßgeblich zu den Brandverursachern zählt, hat
    man alle privaten Geräte aus dem Unternehmen entfernt (bzw. lassen); das Energiemanagement war auch mit im Boot.
    Es wurden zentrale Kaffeeküchen - wenn nicht schon vorhanden - mit kostenlosem Kaffeeautomaten eingerichtet. Den Wasserkocher, Grill, Kaffeemaschine
    usw. am Arbeitsplatz gibt es nicht mehr. Toleriert wird noch das Tablet, Handy mit Netzteil, was bei Überwachungstätigkeiten (tw. lange Maschinenbearbeitungszeiten) von den dabei anwesenden
    Mitarbeitern verwendet wird.
    Wo Kühlschränke erforderlich waren, wurden welche beschafft. Denn wer kennt sie nicht - die innen schon angegrünten privaten Altlasten?
    Alles ist nun Firmeneigentum und wird regelmäßig geprüft; elektrische Gefährdung und Brandgefährdung.
    Im Unternehmen gab es mal einen Feueralarm - in einem eminent wichtigen Bereich - weil ein privates Ladegerät für eine private Anwendung überhitzte, abrauchte usw.


    Ich kann mich an einen KomNet-Beitrag entsinnen, wo zur Arbeitgeberverpflichtung zur Brandschutzprävention auch die Prüfung private Elektrogeräte - wenn gestattet - angeführt war.
    Eine Kostenbeteiligung an der Prüfung kann da nicht angezeigt sein.


    Wie schlecht es um den Zustand der Elektrogeräte in - hier eine Clusterbildung aus Wohnungsauflösungen etc - den Haushalten bestellt ist, mag die Aussage eines Sozialbetriebes, der auch ein Sozialkaufhaus
    zum Wiederverkauf betreibt, verdeutlichen: Über 50 % der hereingenommenen Elektrogeräte (inc. Leuchten) gelangen bereits nach der visuellen Kontrolle in die Entsorgung, weil wirtschaftliche Reparatur nicht angezeigt. Zahlen zu Defekten nach der Prüfung habe ich nicht mehr present.


    mfg

    Uwe

  • wie kommst Du auf einen Betrag von 10 €?

    z.B. = zum Beispiel ;)

    Ich kenne Dienstleister die pro Gerät unter 4 € prüfen.

    Wir hatten schon Dienstleister, die haben für unter 2,50 EUR geprüft (die sind aber auch nicht mehr für uns tätig). Die 10 EUR sollen nicht nur die Kosten der Prüfung decken. Die Kollegen verbrauchen den Strom ihres Arbeitgebers, die feuerfeste Unterlage (wenn erforderlich) zahlt der Arbeitgeber, die Barcodeetiketten zahlt der Arbeitgeber, die anteilige Anfahrt zahlt der Arbeitgeber etc.


    Es müssen ja nicht 10,00 EUR sein, aber einen Aufschlag auf die tatsächlich entstandenen Kosten der Prüfung halte ich für durchaus angemessen. Vielleicht überlegt sich dann der eine oder andere doch, ob es seine Elektrogeräte, die er zu Hause ausrangiert hat, hier im Betrieb weiter verwendet. Wir haben hier Kühlschränke der Energieeffizienzklasse Z--- stehen. X( Das war für die Beschäftigten billiger, als für die private Entsorgung von Elektrogeräten eine Plakette zu erwerben und abholen zu lassen, und man hat auch noch eine Möglichkeit, seine Getränke direkt im Büro zu kühlen, damit man nicht in die voll ausgestattete Küche laufen muss. X(


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wir haben hier Kühlschränke der Energieeffizienzklasse Z--- stehen. Das war für die Beschäftigten billiger, als für die private Entsorgung von Elektrogeräten eine Plakette zu erwerben und abholen zu lassen, und man hat auch noch eine Möglichkeit, seine Getränke direkt im Büro zu kühlen, damit man nicht in die voll ausgestattete Küche laufen muss.

    Da sind dann die 10,00 EUR doch günstig.


    Ich würde aber auch eine Betriebsvereinbarung zu den privaten Elektrogeräten im Betrieb empfehlen.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,


    das Thema hatten wir auch dieses Jahr auf dem Schirm, im Rahmen der Prüfung.


    Bei uns werden ALLE Geräte geprüft, egal ob Firma oder Privat.
    Gemäß Betriebsvereinbarung müssen alle privaten Geräte erst unserer Elektrofachkraft zu Prüfung vorgelegt werden und-ganz wichtig- auch die Entsorgung defekter Geräte läuft über die Fachkraft, weil sonst unnötige Kosten für das Suchen von nicht mehr vorhandenen Geräten entstehen.


    Zum Thema Energieeffiziens haben wir vereinbart, das private Geräte, die älter als 10 Jahre sind, nicht geprüft werden und somit auch nicht verwendet werden dürfen.

    Stephan aus HG

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  • Wir haben hier Kühlschränke der Energieeffizienzklasse Z--- stehen. Das war für die Beschäftigten billiger, als für die private Entsorgung von Elektrogeräten eine Plakette zu erwerben u

    wenn es so ist, dann nimm mindestens 20 € / Gerät :D

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)