Brandschutzbeauftragter

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  • Kann mir jemand sagen wann genau ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist. Wo kann man das nachlesen.


    Vielen Dank.

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  • Moin Siba123,


    Willkommen im Forum.


    Auch Neulinge mit Fragen sind hier immer willkomen, nur sollten sie ihrerseits auch so höflich sein, sich kurz vorzustellen und nicht ohne ein "Hallo" mit der Tür ins Haus zu fallen.


    Leider ist die Frage sehr allgemein und unpräzise und so auch mit Einfachkeit zu gogglen:
    Information über die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten.


    Wie wäre es mit einem gelungenen zweiten Versuch ?

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • @de Uil
    Gut gebrüllt Löwe.


    @Siba123
    Das kann auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Da sind zum einen die Genehmigungen (Bau, BImSchG etc.), das Brandschutzkonzept, Anforderungen der Sachversicherer und andere gesetzliche Anforderungen maßgeblich. Wie genau hätten Sies denn gerne?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo de Uil, Hallo Mick,


    vielen Dank für eure Infos.
    Die Frage wär benötigt ein Beherbergungsbetrieb mit mehr als 20 Zimmern, in dem Auszubildende wohnen, die an einem überbetrieblichem Ausbildungslehrgang mitmachen, einen Brandschutzbeauftragten. Das Bundesland ist BW.
    Meine Frage dazu wäre, ob es hierfür Vorschriften, Gesetze, Vorgaben oder Verordnungen gibt, die eindeutig vorgeben ab wann man einen Brandschutzbeauftragen benötigt, oder ob es nicht ausreichend ist, die nötige Anzahl an Brandschutzhelfern vorzuhalten.

  • Hallo,


    ein abschließendes Ja/Nein werden Sie hier nicht bekommen.
    Grundsätzlich wurde die Muster-Beherbergungsstättenverordnung
    nicht in Baden-Württemberg eingeführt. Sie wird aber angelehnt
    angewendet bzw. gilt LBO (§38)


    Siehe in der Muster-Beherbergungsstättenverordnung 12 Abs. 5,
    da kann man einen BSB herleiten. Natürlich ist das hier in diesem
    Falle aber keine Pflicht.


    Grundsätzlich müssen Sie prüfen was im Brandschutzkonzept steht,
    was die Brandschutzdienststelle sagt und/oder der Versicherer. Da
    über 20 Betten vorhanden sind, muss es ja regelmäßig eine Brand-
    verhütungsschau geben. Wurde hier ein Brandschutzbeauftragter
    bemängelt?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Simon,


    vielen Dank für die Info.
    Es fand eine Sicherheitsbegehung durch den FASI statt, und dieser bemängelte, dass kein Brandschutzbeauftragter vorhanden ist.


    Gruß

  • Hallo,


    Nein, eine Brandverhütungsschau ist etwas anderes. Eine Brandverhütungsschau
    im Sinne der VwV Brandverhütungsschau darf weder von einer Fasi, noch von
    einem Brandschutzbeauftragten (in der Regel) durchgeführt werden.
    Schauen Sie hier mal bitte, ob Ihre Einrichtung zur Durchführung einer
    Brandverhütungsschau verpflichtet ist bzw. dieser unterliegt. Für Sie relevant ist
    hierbei: (Auszug)

    "Gemeinschaftsunterkünfte und Beherbergungsstätten mit mehr als 20 Gastzimmern, ausgenommen
    in Einrichtungen, deren Rohfußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Auf-
    enthaltsraum möglich ist, nicht mehr als 7 m über der Geländeoberfläche im Mittel liegt,"


    http://www.gewerbeaufsicht.bad…ervlet/is/16493/4_2_1.pdf


    Sollte das der Fall sein, so sollten Sie sich mit der zuständigen unteren Baurechtsbehörde
    in Verbindung setzen. Insbesondere hier mit der Frage, warum von der Behörde keine
    BVS durchgeführt wird.

    Es fand eine Sicherheitsbegehung durch den FASI statt, und dieser bemängelte, dass kein Brandschutzbeauftragter vorhanden ist.

    Dann sollte er mit der Forderung auch die rechtliche Notwendigkeit/ Quelle nennen
    können.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Vielen Dank Simon,


    ich werde Ihn diesbezüglich mal kontaktieren und nachfragen, auf welcher gesetzlichen Vorgabe oder Grundlage er diese Aussage getätigt hat.

  • Vielen Dank Simon,


    ich werde Ihn diesbezüglich mal kontaktieren und nachfragen, auf welcher gesetzlichen Vorgabe oder Grundlage er diese Aussage getätigt hat.

    ... eine gesetzliche Vorgabe wird es hier wohl nicht geben.


    Denkbar wäre, dass im Rahmen des Brandschutzkonzeptes der Einsatz eines Brandschutzbeauftragten empfohlen wurde - dann steht es aber im Konzept. Ansnsoten kann man davon ausgehen das für das Gebäude eine formelle (Rechtsgrundlagen) und materielle (Baumaterialien) Legalität vorliegt.


    Auf welcher Grundlage eine Sifa (i.d.R. ohne Brandschutzkompetenz) einen fehlenden Brandschutzbauftragten "bemängelt" erschließt sich mir nicht direkt.


    Weiter sinnvolle Hinweise wurden vor bereits beschrieben.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo AL_MTSA,


    ich habe mich mittlerweile etwas schlau gemacht. Es liegt ein Brandschutzkonzept vor, und es wurde eine Begehung von der Feuerwehr durchgeführt. In beiden Berichten wird nur auf die baulichen Belange eingegangen. In beiden Berichten findet sich kein Hinweis, dass ein Brandschutzbeautragter zwingend notwendig ist. Kann man dann davon ausgehen, dass kein Brandschutzbeauftragter notwendig ist, oder gibt es da noch andere Fallstricke


    Vielen Dank schon im Voraus.

  • Was steht im Brandschutzkonzept ?


    Gibt es da eine Forderung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ? Wenn nicht und wenn auch der Sachversicherer keinen fordert dann kann man dann davon ausgehen, dass kein Brandschutzbeauftragter notwendig ist.


    Verantwortlich für die Arbeitssicherheit und somit auch für den Brandschutz in einem Betrieb ist der Arbeitgeber.


    Im Arbeitsschutzgesetz sind die Pflichten des Arbeitgebers festgeschrieben. Speziell für den Brandschutz regelt dies § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    Da steht:

    "Der Arbeitgeber hat entsprechend der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu nennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren stehen."

    Eine direkte gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, sich in Fragen des Brandschutzes (Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten) beraten zu lassen, gibt es im Allgemeinen nicht.


    Je nach der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer kann aber für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung diese Beratungspflicht vorgeschrieben werden. Diese Anlagen können sein
    u.a.

    • Krankenhäuser
    • Schulen
    • Pflegeeinrichtungen, Pflegeheime
    • Kaufhäuser
    • Hotels und Beherbungsbetriebe
    • und bestimmte Betriebe, die der Industriebaurichtlinie unterliegen

    also alles Bereiche, in denen sich eine Vielzahl von Personen aufhält, die sich nicht unbehindert bewegen können und/oder über keine entsprechende Ortskenntnis verfügen.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Tanzderhexen,



    in diesem Brandschutzkonzept wird nicht erwähnt, dass ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss.

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  • Hallo,


    wenn auch der Versicherer bisher keinen BSB gefordert hat, dann
    hat sich der Sachverhalt erledigt.


    es wurde eine Begehung von der Feuerwehr durchgeführt.

    Wobei man da aufpassen muss, die Feuerwehr kann begehen was
    sie will. Im VB ist sie nicht der Nabel der Welt. Die Frage war, ob eine
    Brandverhütungsschau stattgefunden hat?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Tanzderhexen,



    in diesem Brandschutzkonzept wird nicht erwähnt, dass ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss.

    Dann gibt es keine Verpflichtung.

    Der VB bzw. die Brandschutzdienststelle darf auch keinen BSB fordern. Deren Beratungsauftrag bezieht sich ausschließlich auf Fragen des abwehrenden Brandschutzes. Auch wenn einige „glauben“ sie könnten alles fordern....
    Der Einsatz eines BSB liegt im Bereich des organisatorischen Brandschutzes und hier ist dann der Arbeitgeber bzw. Gebäudeeigentümer in der. Pflicht.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo und guten Morgen, :moin:
    bring auch mal meine Erfahrung mit ein.
    Ein Brandschutzbeauftragter wird entweder in einem Brandschutzkozept, dass von einem Brandschutzsachverständigen genehmigt wird gefordert oder vom Bauordnungsamt, wenn es sich um einen Sonderbau handelt.
    Alles andere wäre eine freiwillige Leistung des Unternehmen. Dies war auch in meinem Fall so, dass das Bauordnungsamt einen BSB nur für einen bestimmten Gebäudekomplex gefordert hat.
    Dies hatte zufolge, dass ich erst als BSB für diesen Gebäudekomplex bestellt wurde, dann aber für die gesamte Holding mit allen Geschäftsfeldern zum BSB bestellt wurde.



    Viele Grüße
    Ewald

  • Hallo Ewald,


    vielen Dank für den Beitrag. In meinem Fall liegt ein Brandschutzkonzept von einem Sacherverständigen vor.
    Daraus geht nicht hervor, dass ein Brandschutzbeauftragter gefordert wird. Was versteht man unter Sonderbau? Bei dem Gebäude hantelt es ich um ein Gebäude das für ein Wohnheim genutzt wird.
    Bezüglich des Bauordnungsamt hätte ich noch eine Frage: Kommt das Bauordnungsamt von sich aus auf uns zu und stellt die Forderung nach einem Brandschutzbeauftragten oder....



    Vielen Dank schon im Voraus.

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  • Dann gibt es keine Verpflichtung.

    Der VB bzw. die Brandschutzdienststelle darf auch keinen BSB fordern.

    Die Praxis ist eine andere.

    vielen Dank für den Beitrag. In meinem Fall liegt ein Brandschutzkonzept von einem Sacherverständigen vor.

    Da muss man aber jetzt aufpassen, die Aussagen von Ewald haben in
    BaWü so keine Gültigkeit. In BaWü kennt man den Sachverständigen im
    BS so nicht.

    Was versteht man unter Sonderbau? Bei dem Gebäude hantelt es ich um ein Gebäude das für ein Wohnheim genutzt wird.

    Siehe Landesbauordnung §38. Sonderbauten können sein z.B. Verkaufsstätten,
    Industriebauten, Krankenhäuser etc. Wobei auch Ihr Wohnheim ein
    Sonderbau ist, dazu ist aber in BaWü keine Sonderbauvorschrift eingeführt.
    Warum ist es ein Sonderbau? Siehe §38 LBO (Anzahl Betten).

    Kommt das Bauordnungsamt von sich aus auf uns zu und stellt die Forderung nach einem Brandschutzbeauftragten oder....

    Die Forderung kann im Rahmen der Prüfung vom Brandschutzkonzept oder
    der Brandverhütungsschau durchaus kommen. Die Sachen laufen schließlich
    über deren Tisch.


    Sie sollten diese "Kleinigkeit" nicht so kompliziert machen und fünf Minuten
    in ein Telefonat mit dem zuständigen Bauamt/ Brandschutzdienststelle investieren.
    Dann ist der Sachverhalt zu Ihrem Fall klar.Wobei er jetzt schon klar ist. Wenn im
    Konzept nicht gefordert und im Rahmen der BVS auch nicht, ist die Behördenseite
    erledigt. Dann kann es diese Forderung nur noch vom Versicherer geben.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser ()

  • Hallöchen an die Runde,


    konnte mich Krankeitsbedingt mal ein paar Tage nicht mit einbringen.
    Es wurden die Definitionen zum Sonderbau ja erklärt,
    vielen Dank für die Unterstützung.


    Viele sonnige Grüße