Ist ein Schulungsraum Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung?

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  • Hallo,
    wir wollten die uralten Monitore in unserem hauseigenen Schulungsraum (13 Plätze) durch ergonomische (höhenverstellbar und neigbar) ersetzen. Die Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Monitoren würden 13,00 € pro Stück betragen. Dies wurde uns verweigert. Daraufhin haben wir vorgeschlagen, den Schulungsraum durch unseren Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst begutachten zu lassen. Aber auch das wurde von verweigert mit dem Argument, da es hier an der Dauerhaftigkeit der Tätigkeit der einzelnen Nutzer mangelt und es sich damit nicht um eine Arbeitsstätte handelt. Auch sei die erforderliche 1,5 m2 Mindestbodenfläche pro Arbeitsplatz nicht gegeben. Somit handele es sich bei einem Schulungsraum nicht um eine Arbeitsstätte i.S. der Arbeitsstättenverordnung. Teilt das Forum diese Meinung?
    Danke für eine Einschätzung.

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  • Schau DIr §2 der ArbstättV noch mal an.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ich würde auch mal unter §2 ArStättV nachsehen, dort steht:
    "
    (3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.
    (4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.
    (5) Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind.
    (6) Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."

    Meiner Meinung nach trifft da einiges auch auf Schulungsräume zu, aber über die Gefährdungsbeurteilung kann man dann einige Dinge vereinfachen bzw. auf deren strenge Auslegung verzichten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo r.simon

    eine Vorstellung hier im Forum wäre wünschenswert.


    Somit handele es sich bei einem Schulungsraum nicht um eine Arbeitsstätte i.S. der Arbeitsstättenverordnung

    Wer wird dort geschult? Mitarbeiter oder.

    § 2 Begriffsbestimmungen (1) Arbeitsstätten sind: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,

    Schau mal hier

    http://www.vbg.de/DE/3_Praeventi…aeume_node.html

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich liefere jetzt noch ein Argument für die verstellbaren Monitore.
    Wo kann man zeigen, wie man seinen Stuhl und Monitor richtig einstellt, damit ergonomisch sinnvoll gearbeitet werden kann?

    Da bietet sich doch der Schulungsraum geradezu an, da man dort eine größere Zahl der Mitarbeiter entsprechend unterweisen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,
    zur Ergänzung: Ich bin IT-Leiter einer Kommunalverwaltung und somit auch zuständig für die Durchführung interner Schulungen des eigenen Personals. Gleichzeitig wird der Raum aber auch in den Abendstunden von der Kreisvolkshochschule als Unterrichtsraum für EDV-Seminare (z.B. EDV für Senioren usw.) genutzt.

  • Grundsätzlich ist ein Schulungsraum natürlich auch eine Arbeitsstätte...allerdings kann er, je nach Größe, auch als "Versammlungsstätte" gelten ;)

    Anyway, die Besonderheit hier ist sicher die Tatsache, das sich die betroffenen Personen nur für einen sehr kurzen Zeitraum hier aufhalten und die Gerätschaften nutzen. Bei einem 4-Stunden- oder sogar einem Tagesseminar, ist von einer "ergonomisch bedingten Schädigung" nicht auszugehen.

    Nichtsdestotrotz stellt sich natürlich die Frage, ob ich bei einer solchen Summe unbedingt streiten muss. Gerade bei Schulungen/Trainings spielt der "Wohlfühlfaktor" der Teilnehmer eine entscheide Rolle. Weiterhin kann ich natürlich das "neueste, supertolle" IT System für meinen Betrieb am billigsten Equipment vorstellen und schulen...

    Aber, und hier bräuchte ich mal Hilfe, ...ich kenne gar keine Monitore mehr, die nicht entsprechend verstellbar sind?!? Wenn ihr die alten also austauschen wollt, wo holt ihr solche Dinger dann her?!?!?

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Dieses Rumgeeiere des Arbeitgebers finde ich an dieser Stelle unmöglich. Wir reden ja nun wahrlich nicht über besonders viel Geld. Mit diesem Geld würde jedoch ein positives Signal an die Mtarbeiter in Sachen Wertschätzung gesendet. Alleine die Zeit, die der AG mit dem Schreiben der Erwiderung verschwendet hat, würde reichen, um die Monitore in schick zu kaufen.

    Den kurzen Zeitraum sehe ich überhaupt nicht als Argument kontra Neu-Anschaffung. Auch bei 4 Stunden am Tag Schulung sollte ich doch in der Lage sein können, nicht einen steifen Nacken zu bekommen.

    Es gibt leider immer noch Monitore, die nicht höhenverstellbar sind. Das sind dann die schicken Consumergeräte.

    Mit Kopfschütteln
    Falco