Gaslager im Freien

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  • Hallo Leute,

    ich bin gerade dabei ein Gaslager einzurichten und komme gerade nicht weiter. Bzw. bin ich mir unsicher ob ich TRGS 510 richtig deute. Es soll ein Lager im Freien sein in dem ungefähr 4-6 Flaschenbündel Acetylen (1 Bündel 16 Flaschen), und 4-6 Flaschenbündel Sauerstoff (1 Bündel 12 Flachen) plus wenige einzelne Flaschen. Inerte Gase kommen auch dazu aber die sind ja erstmal was zusammenlagerung angeht harmlos. Nun komme ich ja schnell über 200 kg. Das heisst da müssen schon zusätzliche Maßnahmen berücksichtigt werden wie Alarmplan erstellen, Feuerwehrpläne mit der zuständigen Brandschutzdienststelle erstellen, in regelmäßigen Abständen Notfallübungen durchführen, zur Brandbekämpfung mit Wasser eine Ausreichende Löschwassermenge muss zur Verfügung gestellt werden und viel mehr.

    Aber selbst wenn ich nur zwei Bündel lagern würde, wäre ja schon die 200 kg Grenze überschritten. Ist das dann wirklich so umfangreich oder bin ich da komplett auf dem Holzweg.
    Hat schon jemand sowas Ähnliches gemacht? Ich bin für jeden Tip dankbar.

    Viele Grüße

    DIMA

    Einmal editiert, zuletzt von DIMA (26. April 2018 um 21:55)

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  • Hi,

    Sicherheitsdatenblatt => H-Satz => TRGS 510 Tabelle 1 => Spalte 5 => Grenzwert überschritten => zusätzliche und besondere Schutzmaßnahmen sind erforderlich und entsprechend in der Spalte angegeben.

    Die Lagerung gefährlicher Stoffe kann je nach Eigenschaften tatsächlich sehr schnell sehr umfangreich werden ;) . Und in deinem Fall sind bei mehr als 200 kg tatsächlich umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich.

    schöne Grüße

  • Ich würde es abhängig von den eingelagerten Gasen machen. Da ist man bei Acetylen schon sehr schnell bei entsprechend umfangreichen Maßnahmen, wobei solche auch bei kleinen Gaslagern durchaus sinnvoll sein können.
    Brand der Gase dürfte eher unwahrscheinlich sein, eher dürfte es in der Umgebung brennen. Allerdings gibt es bei Acetylen ja auch den unkontrollierten Zerfall und dafür muss man gerüstet sein, ob man nur eine Flasche lagert oder 20.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Dima,

    gibt es vielleicht schon eine Gefährdungsbeurteilung dazu.

    "Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindungmit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet,eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen.Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehrbzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen"

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Vielen DAnk an alee die mir geantwortet haben,

    MrH: So bin ich auch vorgegangen, da sind mir die ganzen erforderlichen Maßnahmen aufgefallen. Wie z.B.:

    5.4 (3)
    Feuerwehrpläne sind in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle zu
    erstellen und aktuell zu halten.

    oder

    5.4 (5)
    Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass in regelmäßigen, angemessenen Abständen
    geübt wird, wie Beschäftigte sich beim Freiwerden der im Lager befindlichen Gefahrstoffe,
    bei einem Brand oder in einem sonstigen Notfall in Sicherheit bringen oder gerettet
    werden können. Die Abstände der Notfallübungen sind in der Gefährdungsbeurteilung
    festzulegen.

    Die Gase stehen auf dem Betriebsgelände wo keine Büro- Arbeits- oder Pausenräume in direkter Nähe sind. Hatte nur den Aufwand kleiner eingeschätzt. Ist aber auch mein erstes Lager :)

    AxelS: Unkontrollierter Zerfall? In Flaschen? War mir bis jetzt nicht bekannt.

    Tanzderhexen: Eine richtige Gefährdungsbeurteilung wurde noch nicht erstellt, bis jetzt war erstmal Informationsammeln und Vorschriften prüfen angesagt, werde ich als nächstes Tun.

    Viele Grüße

    DIMA

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