Laden von E-Bike Akkus

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  • Hallo Zusammen,
    wir haben gerade das Thema, das immer mehr Mitarbeiter E-Bikes besitzen und gelegentlich die privaten Akkus am Arbeitsplatz laden.
    Da es (in der Presse) auch schon Fälle gab, dass die Lithium-Ionen-Akkus beim Laden in Brand geraten sind, bin ich auf der Suche nach einer handhabbaren Lösung.


    Wie habt ihr dieses Problem gelöst?


    Was mir so einfällt:
    - Abschließbarer Schrank mit Einzelfächern, in dem die Akkus geladen werden können
    - Akku laden nur auf einer feuersicheren Unterlage
    - Verbieten des Ladens von privaten Akkus (ungern, die Nutzung von E-Bikes finden wir grundsätzlich gut)
    - Akkus nur im freien Laden (dann wieder aus Diebstahlschutzgründen im abschliessbaren Schrank)
    - ...


    Freu mich auf eure Anregungen ^^

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  • Hallo Zusammen,
    wir haben gerade das Thema, das immer mehr Mitarbeiter E-Bikes besitzen und gelegentlich die privaten Akkus am Arbeitsplatz laden.
    Da es (in der Presse) auch schon Fälle gab, dass die Lithium-Ionen-Akkus beim Laden in Brand geraten sind, bin ich auf der Suche nach einer handhabbaren Lösung.

    Hi,


    eine prinzipielle Frage: Ist das mit der Geschäftsleitung geklärt, ob das Laden überhaupt erlaubt ist? Wenn nicht, wäre das zuerst zu klären, ehe Du mit der Recherchearbeit beginnst.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Abschließbarer Schrank mit Einzelfächern, in dem die Akkus geladen werden können

    Brennt dann ein Akku, können die anderen gleich mit gezündet werden oder ist der Schrank aus Metall mit thermischer Isolation?


    Erst einmal müsste das Laden im Betrieb von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Dann gibt es da doch noch die DGUV Vorschrift 3. Somit alle Ladegeräte erst einmal zur Prüfung. Ladevorgang dann nach Herstellervorgabe des jeweiligen E-Bikes.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich würde mal beim Sachversicherer anfragen wie der das sieht.


    Unserer hat uns dazu direkt mal ein Angebot geschickt, da die eine erhöhte Brandgefahr sehen und das entsprechen anders versichern.

    :bremse:

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  • Moin ( @Erwin Vogt --> Gell, ich habe gelernt?)


    Was sagt denn eure Hausordnung oder die Brandschutzordnung?
    Was müsst Ihr denn noch zusätzlich an brandbekämpfenden Maßnahmen ergreifen? Wie, womit wollt ihr denn einen Brand löschen?
    Wir haben hier im Forum selbstständige Kollegen. Gegen entsprechende Entlohnung kommen die gerne mal vorbei und machen eine Gefährdungsbeurteilung? :rolleyes:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,


    nach Google suche habe ich eine Hersteller gefunden, der E-Bike Ladestationen anbietet. Diese Schränke werden bereits häufig vor Einkaufszentren oder ähnlichem installiert. Der Vorteil ist, dass Du ein System mit CE Zeichnung hast. Zudem ortsfest und nur alle 4 Jahre zu prüfen. Brandschutzmaßnahmen kann der Hersteller garantiert erklären - ich vermute, dass hier die Sicherheit von der Anlage kommt.


    Nachteil: 4 Ladeboxen (mit Universalstecker) liegen bei 5000,-€.


    Ich werde diese Box in der nächsten ASA vorschlagen- da auch bei uns die Zahl der E-Biker steigt.



    Grüße,
    Holger

  • Moin,


    Zudem ortsfest und nur alle 4 Jahre zu prüfen. Brandschutzmaßnahmen kann der Hersteller garantiert erklären - ich vermute, dass hier die Sicherheit von der Anlage kommt.

    Ist die Empfehlung für die Prüffrist für Dich bindend? Ich sehe das anders! Das ist doch auch abhängig, wie die Mitarbeiter damit umgehen. Wie sich der Zustand der Anlage im Gebrauch ändert. Stecker oder Kabel beschädigt etc. Das dürfte auch abhängig davon sein, wie gut oder schlecht die ersten Prüfergebnisse sind. Gefährdungsbeurteilung und Messergebnisse sowie die Erfahrungen der Elektrofachkraft machen die Prüffrist.

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    Gruß Mick

  • Moin zusammen,


    Moin sagt der Bauer wenn er reinkommt

    sorry, da hast du sowas von Recht. Ich habe meine Vorstellung nachgereicht :saint:



    Was sagt denn eure Hausordnung oder die Brandschutzordnung?
    Was müsst Ihr denn noch zusätzlich an brandbekämpfenden Maßnahmen ergreifen? Wie, womit wollt ihr denn einen Brand löschen?

    Die Brandschutzordnung sagt da noch nichts dazu, das ist jetzt mein Job mich darum zu kümmern. Den Auftrag habe ich von der Geschäftsleitung, d.h. grundsätzlich ist die Bereitschaft da, das Laden zu erlauben.
    Das mit den brandbekämpfenden Maßnahmen ist schon ein Thema, da sich die Akkus nicht so ohne weiteres Löschen lassen :(
    DGUV3 ist bei uns kein Problem, da sind wir sehr dahinter her. Es geht grundsätzlich kein Gerät ans Netz ohne Prüfung.



    nach Google suche habe ich eine Hersteller gefunden, der E-Bike Ladestationen anbietet.

    Da habe ich auch ein paar gefunden, die Preise sind da schon ordentlich. Allerdings wären wir dann auf der sicheren Seite.


    Mein Vorschlag an die Geschäftsleitung wird jetzt sein, dass wir so einen Schrank im Freien bei den Fahrradstellplätzen aufstellen.
    Dann hätten wir im Brandfall kein Problem im Gebäude. Der Schrank ist zwar aus Metall und hoffentlich thermisch isoliert, aber den Rauch hätte ich lieber draußen.
    Die Schränke gibt es mit Schlüssel oder etwas teuerer mit SMS-Zugang. Ich werde noch ein bisschen nach verschiedenen Schränken schauen, aber ich denke, das ist für uns die beste Möglichkeit.



    Ich würde mal beim Sachversicherer anfragen wie der das sieht.

    Das ist eine gute Idee, das werde ich noch machen.


    Viele Grüße,
    Michael

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  • Guten Morgen,


    dieses Thema beschäftigt auch uns hier am Standort...


    Wir haben draußen am Fahrradständer bereits die Möglichkeit zum Laden von E-bikes geschaffen (4 Steckdosen an einer Säule),
    allerdings muss auch hier die Dokumentation (Brandschutz, Arbeitsanweisung, etc.) noch nach gezogen werden.


    Habe schon die ersten E-Bikes ohne Akku gesehen, wo die wohl sind? ;o(
    (Ich hätte die Akkus gern grundsätzlich ausserhalb der Gebäudehülle!)


    Da ich die FeuerTrutz 2018 nicht besuchen konnte, werde ich mich zumindest am 15.05. in Hannover auf der "The Battery Show"
    in Hannover, hinsichtlich des Umgangs mit Lithiumbatterien (und der Löschsituation) bei einigen Ausstellern schlau machen.


    Gruß,


    Christian

  • Habe schon die ersten E-Bikes ohne Akku gesehen, wo die wohl sind? ;o(
    (Ich hätte die Akkus gern grundsätzlich ausserhalb der Gebäudehülle!)

    Ein einfach so daliegender Akku ist in der Regel ja kein Problem. Der Ladevorgang ist die kritische Situation, denn dabei kann es zu Schäden kommen, die einen Brand bewirken.
    Ich kann die Besitzer der E-Bikes schon verstehen, die ihren Akku lieber im Büro dabei haben, als ihn am Rad zu lassen mit der oft mangelhaften Sicherung gegen Diebstahl.
    Auch kann ich mir vorstellen, dass so manch ein Nutzer nicht gerne sein Ladegerät, ungesichert (gegen Diebstahl) an einer Ladestation im Freien bzw. außerhalb der Sichtweite, anbringt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Diese Schränke werden bereits häufig vor Einkaufszentren oder ähnlichem installiert.

    Habe heute bei uns in der Gegend auch so einen Schrank entdeckt mit mehreren Schließfächern. Anscheinend waren alle belegt, denn alle Fächer waren verschlossen. Allerdings vermute ich der Schrank war nicht in Betrieb, denn sein Standort war dann doch ein wenig fragwürdig. Direkt neben dem Notausgang eines Einkaufszentrums in welchem sich auch mehrere größere Veranstaltungssäle befinden. Ohne dass ich der große Brandschutzexperte bin, hätte ich da ein paar Meter mehr Abstand zum Notausgang für besser gehalten, als den Schrank direkt neben die Ausgangstür an die Wand zu stellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Brennt dann ein Akku, können die anderen gleich mit gezündet werden oder ist der Schrank aus Metall mit thermischer Isolation?


    Erst einmal müsste das Laden im Betrieb von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Dann gibt es da doch noch die DGUV Vorschrift 3. Somit alle Ladegeräte erst einmal zur Prüfung. Ladevorgang dann nach Herstellervorgabe des jeweiligen E-Bikes.

    Hallo Axel,


    ist bei privaten sowie Jobrad (Leasing) E-bikes eine DGUV V3 Prüfung für die Ladekabel vorgesehen?

    Ist das Pflicht, da ja kein Eigentum der Firma?

    Und hast du mir eventuell eine Rechtsquelle, wo ich das nachschlagen kann?


    Wir sind gerade im Bau von Ladestationen von E-Bikes sowie PKW.


    Vielen Dank für deine Antwort :)


    Grüße

    Martin

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  • Auch wenn es kein Eigentum der Firma ist... Es wird aber in eine firmeninterne Steckdose eingestöpselt und die Firma spendiert den Strom... und ggf zahlt sie die erhöhten Versicherungskosten, wenn so ein Teil mal brennen würde...alleine aus dem Grund würde ich das mitprüfen lassen oder untersagen lassen.

    Bei Leasing-Rädern existiert ja ein Vertrag.... was steht denn darin? Müsstet ihr als Leistungsnehmer das prüfen, oder macht das der Verleiher?

    Wir lassen hier die Privaten Kabel mit prüfen... die Kosten zahlt der Vorgesetzte, wenn er diesen Wildwuchs nicht eindeutig kontrollieren kann (ich sag nur: seltsame Esoterikstecker, welche in unsere Steckdosen gestöpselt werden)...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Ist das Pflicht, da ja kein Eigentum der Firma?

    Das Betriebsmittel wird an die Steckdose der Firma angeschlossen, somit ist das dann eine Anlage nach §2 DGUV Vorschrift 3.


    Über das EEG könnte evt. auch noch ein Problem bestehen, denn das ist dann Stromabgabe an Dritte.

    Bekommt man den Strom umsonst, könnte es auch als geldwerter Vorteil gelten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bekommt man den Strom umsonst, könnte es auch als geldwerter Vorteil gelten.

    Ja, das ist es, meine Fa. hat mit dem Finanzamt einen Deal ausgehandelt, Mitarbeiter, die bei uns laden, müssen 5€ Jährlich dafür einzahlen.

    Wer das dann kontrolliert, ist eine andere Frage, das weiß ich nicht, ab aber so eine Ahnung;)


    Werden die Dinger jetzt dann nicht eh verboten (Energieeinsparungsverordnung):Lach:

    Krieg ist Verbrechen!

  • Werden die Dinger jetzt dann nicht eh verboten (Energieeinsparungsverordnung):Lach:

    Wenn Du damit deinen Elektroradiator oder dein Heizstrahler betreibst, dann nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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