Altmaschine ohne CE

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  • Hallöchen,

    habe mal wieder Fragen zum Thema Altmaschine im Rahmen meines Praktikumberichts

    Meine TAB meinte, ich solle die Altmaschine mit den Verordnungen prüfen die zu dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens gegolten haben (ob sie zu dem Zeitpunkt schon sicher war) und später auf die neue BetrSichV überprüfen.
    Jetzt habe ich eine Maschine Baujahr 1990 und es fehlen sämtliche Herstellerunterlagen und kann auch nicht mehr bezogen werden vom Hersteller, da es sie nicht mehr gibt..

    Soweit ich weiß war vor der BetrSichV 2002, die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung aber vor 1990 finde ich nichts mehr brauchbares.

    Ich persönlich denke, da es keine Herstelleranleitungen mehr gibt (Angaben über Risiken und Normen) würde ich die Maschine direkt nach der neuen BetrSichV prüfen (mit Checklisten T008-1A, T008-3 der BG RCI)
    und danach auf wesentliche Veränderung überprüfen. Der Arbeitgeber muss sich ja ohnehin auf den neuen Stand der Technik berufen.

    Was denkt ihr?


    Danke & Gruß!

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  • ...
    Meine TAB meinte, ich solle die Altmaschine mit den Verordnungen prüfen die zu dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens gegolten haben (ob sie zu dem Zeitpunkt schon sicher war) ...

    Die Frage ist, was soll das heute noch bringen? Hat er/sie auch gesagt, welche Maßnahmen ergriffen werden müßten, wenn dies (nicht) der Fall gewesen ist?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Jetzt habe ich eine Maschine Baujahr 1990 und es fehlen sämtliche Herstellerunterlagen und kann auch nicht mehr bezogen werden vom Hersteller, da es sie nicht mehr gibt..

    Meines wissen ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens tatsächlich der Knackpunkt. Zu diesem Jahr muss Konformität und auch die anerkannten technischen Regeln passen.Aber sobald halt was an der Maschine verändert wird bist du dabei und darfst die CE Geschichte neu machen - und denn wahrscheinlich die Maschine komplett umbauen.
    Wir haben auch noch so alte Hobel. Das einzige was sich daran geändert hat ist ein Schloss am Schaltschrank --Fingersicherheit ...

    Generell stellt sich schon die frage nach dem Sinn -

    MFG
    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • Danke für die Antworten.

    Die meisten Informationen die ihr angefügt habt, hatte ich auch schon.
    Ist ein umfangreiches Thema.., also entweder ich recherchiere nochmal unzählige Stunden oder ich werde da in meinem Praktikumsbericht erläutern, warum die Prüfung der Rechtskonformität zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Maschine nicht möglich war aufgrund der fehlenden Herstellerunterlagen. Dann begründe ich dies damit, dass die Maschine ohnehin auf die neue BetrSichV geprüft und Maßnahmen entsprechend umgesetzt werden mit berücksichtigung auf wesentliche Veränderungen.

  • Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie
    nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung
    für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen von Komponenten erfolgen kann das zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führen, dann handelt es sich um eine neue Maschine, für die dann die Maschinenrichtlinie anzuwenden ist.

    Hilfestellung bieten hier die Maschinenrichtlinie, die 9. ProdSV (Maschinenverordnung) und
    der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
    Handelt es sich um Komponenten oder Maschinen aus Drittländern, ist die
    Maschinenrichtlinie anzuwenden.

    http://www.maschinenrichtlinie.de/index.php?id=38

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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