Hallöchen,
habe mal wieder Fragen zum Thema Altmaschine im Rahmen meines Praktikumberichts
Meine TAB meinte, ich solle die Altmaschine mit den Verordnungen prüfen die zu dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens gegolten haben (ob sie zu dem Zeitpunkt schon sicher war) und später auf die neue BetrSichV überprüfen.
Jetzt habe ich eine Maschine Baujahr 1990 und es fehlen sämtliche Herstellerunterlagen und kann auch nicht mehr bezogen werden vom Hersteller, da es sie nicht mehr gibt..
Soweit ich weiß war vor der BetrSichV 2002, die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung aber vor 1990 finde ich nichts mehr brauchbares.
Ich persönlich denke, da es keine Herstelleranleitungen mehr gibt (Angaben über Risiken und Normen) würde ich die Maschine direkt nach der neuen BetrSichV prüfen (mit Checklisten T008-1A, T008-3 der BG RCI)
und danach auf wesentliche Veränderung überprüfen. Der Arbeitgeber muss sich ja ohnehin auf den neuen Stand der Technik berufen.
Was denkt ihr?
Danke & Gruß!