Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Folgendes Problem:
Wir sind ein Betrieb des öffentlichen Dienstes mit ca. 1500 Beschäftigen, verteilt auf eine große Anzahl von Gebäuden.
Nun sollen in einem Gebäude des Altbestandes Arbeitsplätze mit insgesamt 6 Mitarbeitern eingerichtet werden. Dieses Gebäude verfügt lediglich über einen Toilettenraum.
In der ASR A 4.1. findet man nun unter dem Punkt 4 folgendes:
(6) Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich.
Ich lese das nun so, dass wir für dieses Gebäude in jedem Fall 2 Sanitärräume brauchen, da wir als Gesamtbetrieb mehr als neun Beschäftigte haben.
Oder liege ich falsch und die "neun" bezieht sich auf das Gebäude?
Vielen Dank für die Hilfe!