Umstellung auf die neue PSA-Verordnung

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    in zwei Tagen gilt ja die Neue PSA-V, wer hat sich bereits damit intensiv beschäftigt und kann die veänderungen genau bennen.


    Mitbekommen habe ich das es in verschiedenen KAT. aufgeteilt wird, die Baumusterprüfung nur noch 5 Jahre gültig ist, für PSA Kat.III gilt eine praktischen Unterweisung der Beschäftigten usw....



    Toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Moin Toni,


    für Dich als Anwender ändert sich fast nichts. Gehörschutz, Schnittschutzhosen, schuss- und stichsichere Westen und Rettungswesten sind jetzt Kategorie III und müssen somit auch praktisch unterwiesen werden. Ansonsten gibt es diese Kategorien ja schon ewig und dass in Kategorie III praktisch unterwiesen werden muss, ist auch nicht neu. Nur die Risiken, die in Kategorie III fallen, wurden um die vorab beschrieben Risiken ergänzt. Die Neuregelung betrifft zum Großteil die Hersteller. Du kannst Dich erst einmal entspannt zurücklehnen und lesen:


    http://www.dguv.de/dguv-test/p…_psa-verordnung/index.jsp
    http://www.dguv.de/ifa/fachinf…uestungen-(psa)/index.jsp



    Beim TÜV-Süd gibt es ein Whitepaper zum Download, in dem alles kurz und knackig, aber verständlich erläutert ist.



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,


    hier gibts das Whitepaper vom TÜV Süd.


    Für den Anwender ist nur relevant, dass die Risikokategorie III um fünf Risiken erweitert wurde:
    - Ertrinken,
    - Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
    - Hochdruckstrahl
    - Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche
    - Schädlicher Lärm
    Wie Frank bereits schrieb ist hier jetzt eine jährliche praktische Unterweisung Pflicht.


    Alles andere betrifft Hersteller und Inverkehrbringer.


    schöne Grüße

  • Wann wird die EU Verordnung in nationales Recht umgesetzt? Hat man da schon was gehört / gelesen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,


    anders als eine EU Richtlinie muss eine EU Verordnung nicht in nationales Recht umgewandelt werden, sie gilt direkt für alle EU Mitgliedsstaaten und ist rechtsverbindlich.


    Gruß

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  • Moin,


    anders als eine EU Richtlinie muss eine EU Verordnung nicht in nationales Recht umgewandelt werden, sie gilt direkt für alle EU Mitgliedsstaaten und ist rechtsverbindlich.


    Gruß

    stimmt

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo zusammen,
    ich hätte bezüglich den neuen PSA-Verordnung auch nochmal eine Frage....
    In meinem Betrieb kommen viele Unterschiedliche PSA-Artikel zur Anwendung, Beispielsweise:


    - PSA gegen Absturz
    - Chemikalienschutzhandschuhe
    - Schnittschutzhandschuhe
    - Schutzbrillen
    - Atemmasken (FFP3-Masken)
    - Gehörschutz (Kapsel und Tannenbaum)
    - (...)


    Gehe ich richtig in der Annahme, dass die oben aufgeführte PSA alle einer Theoretischen und Praktischen Unterweisung bedarf?

  • Eigentlich schon immer. s. Input Nr. 2 von Guudsje

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
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    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • PSAgA - Theorie und Praxis
    Chemikalienschutzhandschuhe - Theorie und Praxis
    Schnittschutzhandschuhe - wenn Schutz gegen handgeführte Kettensägen - Theorie und Praxis
    Schutzbrillen - Theorie
    FFP3-Masken - Theorie
    Gehörschutz - Theorie und Praxis

    Eigentlich schon immer

    Nein, s. Input Nr. 2 von Guudsje :thumbup:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • @Guudsje


    das passiert durch Schnellschüsse. Nicht richtiges Lesen.... <X Wobei ich sagen muss, dass ich schon immer praktische Anwendungsbeispiele mit eingebaut habe. Learning by doing

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hi,


    Einspruch @Guudsje!


    Atemschutz entspricht üblicherweis der Kategorie III => Unterweisung mit Theorie und Praxis auch für die FFP3-Masken (Halbmasken werden meiner bisherigen Erfahrung nach sogar wesentlich öfter vom Anwender falsch getragen als Vollmasken).


    Bei der Schutzbrille muss man ins Detail gehen. Je nach Schutzfunktion gibt es hier ebenfalls Schutzbrillen, die der Kategorie III entsprechen. Hier ist eine pauschale Aussage nicht möglich.


    schöne Grüße

  • Kategorie III enthält Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Deswegen unterweisen wir Halbmasken auch immer praktisch. Allerdings ist Atemschutz nicht per se gleich in die Kategorie III eingestuft, da das Spektrum der PSA in diesem Bereich ja sehr groß ist. Theoretisch könnte jede PSA in die Kategorie III fallen, wenn man zu der Einschätzung gelangt, dass man Risiken der vorab benannten Stufe hat, denen man mit dem Einsatz der PSA begegnen möchte.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Unabhängig von der Einstufung in die Kategorien, lohnt natürlich auch ein Blick in andere Rechtsvorschriften. :whistling:

    Zitat von §31 DGUV Vorschrift 1

    Besondere Unterweisungen


    Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.