Zebrastreifen im Lager

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  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Fragen zum Thema "Zebrastreifen" im innerbetrieblichen Verkehr.


    - Gibt es irgendetwas von der BG oder in einer ASR(1.8) das einen Hinweis darauf gibt, wie ein Zebrastreifen im innerbetrieblichen Verkehr zu verwenden ist?


    Hintergrund:
    Unser Kunde ist auf die "tolle" Idee gekommen, im Lager Zebrastreifen anzubringen, natürlich ohne dass mit dem Dienstleister abzusprechen.
    Jetzt fahren unsere Mitarbeiter mit mehr als 40 Staplern über diese Zebrastreifen und keiner weiß wie er sich zu verhalten hat.
    Sei es drum... als Dienstleister beißen einen die Hunde...


    Da es keine GBU dazu gibt und ich der Meinung bin das ein Zebrastreifen in einer Kurve und ohne richtige Einsicht (direkt hinter einem Schnelllauftor) in den Fahrweg nicht so Sinnvoll ist, benötige ich Unterstützung.
    Prinzipiell möchte ich keinen Zebrastreifen an einer Stelle der für Fußgänger gefährlich und für die Fahrer problematisch ist akzeptieren.
    Ich suggeriere dem Fußgänger, dass er dort gefahrlos gehen kann... das ist aber leider nicht der Fall.
    Auf was kann ich in einer GBU die ich noch schreiben werde (muss) referenzieren?
    Gibt es da was?


    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von BKSIFA ()

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  • Guten Tag
    Hier brauchst du keinerelei Rechtsnormen die es wahrscheinlich auch nicht gibt für Zebrastreifen im Verkehr.
    Alleine deine begründete Risikoeinschätzung zur Wahrscheinlichkeit der gefahrlosen Überquerung reicht normalerweise schon aus.
    Hier besteht dringender Handlungsbedarf zur Sicherheit für Leib und Leben. Würde an dieser angegbenen Stelle sofort mit dieser Argumentation mit Verantwortlichen des Kunden sprechen.Notfalls hol die BG mit ins Boot.
    Gruß Martin

  • Guckst Du hier. Da sollte doch etwas dabei sein.

    ASR A1.8 Verkehrswege




    Dann musst Du eine erstellen. Zur Not kann man ja die gefährlichen Situationen simulieren. Hol Dir einen Fahrer mit FFz und einen Mitarbeiter als Fußgänger. Dann werden die Situationen langsam fahrend aufgezeigt.
    Referenzlösungen gibt es dafür nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo BKSIFA,


    ich begeife nicht so ganz, wie Euer Kunde in EUREM Lager Zebrastreifen ausmalen kann/darf. Das sollte eigentlich durch den zuständigen Vorgesetzten (zusammen mit SIFA) geschehen. Ist Euer Betriebsgelände ein Privatgelände oder handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum? Bei uns handelt es sich um ein Privatgelände. Deshalb wurde eine Betriebsverkehrsordnung erstellt. Hierin wird die StVO als Grundlage für alle innerbetrieblichen Verkehrsteilnehmer gemacht. Demnach hat jeder Verkehrsteilnehmer die Verkehrszeichen (z.B. Zebrastreifen) zu beachten. In Eurem Fall sollte eine Information an alle Staplerfahrer über die Änderung der Verkehrsregelung im Vorfeld erfolgt sein, damit niemand ins Grübeln kommt, was er an einem Zebrastreifen zu tun oder lassen hat.
    Wenn Dir dann eine gefährliche Stelle ins Auge sticht, würde ich das Ganze mit einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Danach sollte sich der Zebrastreifen erledigt haben.


    Gruß Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."