Hi
bei meinen Rundgängen im Betrieb stelle ich immer wieder fest:
- das die Bürodrehstühle (persönlich zugeordnet) zT SEHR verschmutzt sind. Die Stühle sind nicht im Reinigungsplan enthalten und kann auch nicht im Einzelfall nachgeordert werden. An Reinigungsmittel kommen die MA nicht - und selbst wenn, würden sie wohl kaum ihre Stühle putzen / saugen. Wie geht ihr damit um?
- die Stühle teilweise beschädigt sind: von der nicht nachführenden Rückenlehne bis hin zu evtl. gravierenden Defekten im Bereich der Höhenverstellung (Gasfeder). Meine Idee war nun, dass unsere Haustechnik die Stühle regelmäßig prüft (da die MA das nicht hinkriegen) - ich ahne aber schon den Aufschrei der Haustechnik... Auch hier: wie geht ihr damit um: sind regelmäßige Prüfungen der Stühle organsiert?
Bei komnet habe ich den folgenden Passus gefunden:
Alles anzeigen"Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber
über eine Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher
Prüfungen zu ermitteln. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom
Arbeitgeberr die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen Regeln und
Informationen, die Herstellerangaben und die relevanten Normen, z. B.
DIN EN 1335-3 "Büromöbel; Büro-Arbeitsstuhl;
Sicherheitsprüfungen", einzubeziehen. Die konkreten Wartungs- und
Prüfinhalte sollten aus der Bedienungsanleitung zu dem Bürodrehstuhl
ersichtlich sein.
Ziel der Prüfung ist eine Aussage, ob das betreffende Arbeitsmittel
(Bürodrehstuhl) bis zu nächsten Prüfung sicherheitstechnisch genutzt
werden kann."
In den Herstellerangaben der Stühle heißt es - sofern überhaupt darauf groß eingegangen wird:
"..sollten jährlich gereingt werden... bei sachgemäßem Gebrauch wartungsfrei...".
Tja - wenn das mal in der Kombination nicht so richtig weiter hilft
LG A