GBU für nahezu alles ?

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  • Schönen guten Morgen zusammen,


    bei der Erstellzung der GBU, von der wir noch keine Einzige hatten,habe ich jetzt einige Tätigkeiten zusammenfassen können.
    Muss wirklich für nahezu jeden einzelnen Vorgang, der nicht in einer "Zusammenfassung" implementiert wurde, eine GBU erstellt werden ?


    Würde dies bis zum Befüllen des Kopierers gehen bei der sich die Sekretärin u.a am Papier schneiden könnte zum Beispiel ?


    Wie fein muss man dies runterbrechen mit den GBuU?



    Sonnige Grüße aus Aachen


    Stephan

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  • Moin,


    nein. Packe die Tätigkeiten sinnig zusammen. Als Einheit.


    Irgendwann bastelst du, wie jeder andere auch, dein System. Du wirst dann bei Excel oder Word bleiben und die so eine Art Baukasten machen. Wetten?


    Zu deinem Beispiel:
    Der Kopierer könnte "eine" sein. Dazu gehört das Arbeiten mit dem Ding, das Füllen von Papier und Toner, evtl. das Reinigen, usw.
    Jetzt jeden separaten Schritt aufzudröseln wäre Wahnsinn.
    Und, es gibt keine richtige oder falsche GB. Es gibt nur die gemachte und die nichtgemachte!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Stephan,


    um bei Deinem Beispiel zu bleiben: "Allgemeine Bürotätigkeiten" wären eine gute Überschrift für die Tätigkeiten der angesprochenen Funktion.


    Allerdings würde ich mir das mit dem Befüllen nochmal überlegen. Anderenfalls endest Du beim Umrühren des Kaffees oder Bleistiftspitzen...wenn Du verstehst was ich meine...


    In diesem SInne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin Waldmann,


    das klingt plausibel.
    Ware denn das Arbeitssystem "Büros" zu allgemein ?
    In allen Büros könnte man sich ja schneiden, haben evtl. einen zu bedienenden Drucker, Stühle die als Leiter zweckentfremdet werden könnten.... .




    Gruß


    Stephan

  • Ware denn das Arbeitssystem "Büros" zu allgemein ?
    In allen Büros könnte man sich ja schneiden, haben evtl. einen zu bedienenden Drucker, Stühle die als Leiter zweckentfremdet werden könnten.... .

    Du musst dann schon die Gefährdungen feststellen

    Stühle die als Leiter zweckentfremdet werden könnten.... .

    und Maßnahmen dazu festlegen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo,


    nein.
    Du legst selber fest. Ist der Rahmen recht groß (ganze Firma) hast du ein unübersichtliches Konzept. Da macht es eher Sinn sinnige Häppchen zu basteln: Abteilung, Büro, Maschine, ..., also übersichtliche Teilbereich nehmen.


    Fange an, wie Kelte es gesagt hat: Gefährdungen suchen.


    Ich nehme dazu gerne aus der Gefdoclight der BG RCI das Blatt C1. Schön bunt und übersichtlich. Schaue mal.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wie fein muss man dies runterbrechen mit den GBuU?

    Das bleibt Dir überlassen, es gibt keine formale Regelung die den Detailgrad exakt definiert. Im Zweifelsfall wird dann ein Gericht darüber entscheiden, ob Deine GB ausreichend war.
    Wenn man in einem Bereich bei 0 beginnt, würde ich primär die Gefährdungen näher betrachten, die zu einer hohen Schädigung bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit führen. Dann die mit hoher Schadensschwere und geringerer Eintrittswahrscheinlichkeit. Die GB ist ja auch kein statisches Dokument, sondern soll fortlaufend weiterentwickelt werden.
    Übliche Bürotätigkeiten kann man ja recht gut zusammenfassen.

    Und, es gibt keine richtige oder falsche GB. Es gibt nur die gemachte und die nichtgemachte!

    Die Gesetze und Verordnungen sehen durchaus vor, dass eine GB falsch oder unvollständig ist und sehen darin einen bußgeldbewehrten Tatbestand. Eine nicht gemachte GB dürfte aber deutlich schlechter bewertet werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es ist so ein interessantes Aufgabengebiet aber um so frustrierender wenn der Arbeitgeber die Notwendigkeit nicht erkennt oder man permanent das Argument hört "dass man ja früher keine einzige GBU hatte und dann sollte man es jetzt nicht übertreiben".

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  • Ich finde es selber schwer nach zu vollziehn und manchmal stellt man auch selber eine Resignation fest, wenn der AG nicht erkennt dass es Gesetze, Vorschriften.... gibt die erfüllt werden müssen auch wenn es dem Gedanken der Gewinnmaximierung erst mal nichts bringt.
    Wenn doch nahezu keine Arbeitsunfälle passieren und kein externer Auditor kommt dann ist doch alles in Ordnung und wir brauchen nichts zu machen.

  • Ich finde es selber schwer nach zu vollziehn und manchmal stellt man auch selber eine Resignation fest, wenn der AG nicht erkennt dass es Gesetze, Vorschriften.... gibt die erfüllt werden müssen auch wenn es dem Gedanken der Gewinnmaximierung erst mal nichts bringt.
    Wenn doch nahezu keine Arbeitsunfälle passieren und kein externer Auditor kommt dann ist doch alles in Ordnung und wir brauchen nichts zu machen.

    Das ist heikel, aber ein altes und bekanntes Problem. Bei uns gibt es auch nur Herablassung und Respektlosigkeit. Dagegen muss man geduldig anarbeiten, auch wenn das auf Dauer sehr schwer ist. Besonders problematisch ist es, wenn auch die Führungskräfte unter der GF so denken und sich den Modus des Chefs zu eigen gemacht haben.


    Trotz allem solltest Du mit den GBUs beginnen. Die Kollegen hier im Forum haben sehr gut beschrieben, wie man anfangen kann.
    Früher oder später kommt der Auditor oder die TAP oder wer auch immer. Natürlich liegt der Sinn einer GBU nicht in sich selbst sondern in der letzlich angestrebten Schutzwirkung. Aber wenn ihr eines Tages gar nichts vorzeigen könnt, dampft es bei euch richtig.


    Daher: Nicht entmutigen lassen. (Oder schlimmstenfalls woanders Dein Glück versuchen ...).

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • .... gibt die erfüllt werden müssen auch wenn es dem Gedanken der Gewinnmaximierung erst mal nichts bringt....

    Bei der Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht nur die Betrachtung aus Sicht eines möglichen Unfalls.
    Was ist mit Ergonomie?
    Den Gewinn maximieren wird das vielleicht nicht. Aber wenn Mitarbeiter ständig ausfallen weil der Arbeitsplatz nicht ergonomisch ist, dann kann das schon zu Verlusten führen.
    Beispiel Rücken und Stühle
    Zum Beispiel Computerbildschirme die sich nicht ausreichend verstellen lassen so dass die Kopfhaltung zu Nacken schmerzen führt.
    Schlechte Beleuchtung die Augen anstrengen können zu Sehstörungen oder Kopfschmerzen führen.


    alles Möglichkeiten die zu krankheitsbedingten Ausfällen der Mitarbeiter führen können. Arbeitskraft die fehlt kostet Geld.


    PS: das sind nur ein paar Beispiele, aber Klima, Beleuchtung, Körperhaltung usw. ist Bestandteil der GB
    Und dann die psychischen Faktoren nicht außer Acht lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta ()

  • Wenn doch nahezu keine Arbeitsunfälle passieren und kein externer Auditor kommt dann ist doch alles in Ordnung und wir brauchen nichts zu machen.

    und was ist mit der Rechtssicherheit wenn doch etwas passiert? eine Gefährdungsbeurteilung ist auch ein Dokument das Unternehmer und Führungskräfte schützen kann.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Also mal zugegeben.. ich habe die "handwerklichen" Tätigkeiten im Büro auch nicht aufgelistet.... Sorry... wie wahrscheinlich ist es denn das man sich mal am Papier schneidet und die daraus resultierenden Krankheitsfolgen. Was soll denn im Büro groß passieren? Man klemmt sich die Hand am Kopierer ein? Ich sitze jetzt seit ca. 20 jahren im Büro. Das ist mir NOCH NIE passiert.
    Das ist bei mir zusammengefasst in "Umgang mit Bürogeräten" und eigentlich durchgängig niedrig bewertet...


    Worauf im Büro VIEL mehr Wert gelegt werden muss ist die Hauptgefährdung; die Ergonomie. Hier entstehen die tatsächlichen Belastungen und möglichen Langzeitschäden. Wer schonmal einen Bandscheibenvorfall gehabt hat weiß was ich meine.
    Deshalb ist das bei mir aufgesplittet in
    - Schreibtisch (ständiges sitzen --> schönen Gruß vom Kreuz, und wer mal aufmerksam in ein Großraumbüro glaufen ist, dem ist sicher aufgefallen dass alle Schreibtische egal ob von Fr. Klein (195cm groß) oder von Hr. Groß (162cm) ALLE AUF EINER HÖHE sind...)
    - Bürostuhl (schlechte, falsch eingestellte Bürostühle --> schönen Gruß vom Kreuz/Schultergürtel)
    - Bildschirme (dauernd gleicher Abstand --> Augen fokusieren nicht mehr richtig --> Brille kommt)
    - Eingabegeräte (ja... auch eine Maus kann zu Langzeitschäden führen....)
    - EDV Software (Stress, Unübersichtlich etc.)
    - Beleuchtung (dauerhaft zu dunkel oder zu hell --> Augen sind dauerhaft angestrengt --> irgendwann kommt die Brille)


    Was ich damit sagen will...
    Fasse eher unwahrscheinliches oder recht "sicheres" zusammen unter griffigen Oberbegriffen und drösle "Schädigendes" mehr auf.



    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • :Lach:


    Immer wieder gut...


    Ich will ja nicht gesagt haben, dass NIX passiert... es gibt ja die unmöglichsten Fälle.... eine (FASI) Kollegin von mir ist auch im Büro verunfallt. Ihr ist, ohne dass sie es gemerkt hat, ein Hochglanzprostekt mit zwei Seiten vom Tisch gefallen. Als sie aufgestanden ist, ist sie draufgestanden und das Ding ist natürlich weggerutsch (Industrieteppich/Hochglanzprospekt --> SEHR gute Gleitwirkung). Hat sich die Sehnen gezerrt.....


    oder ein Abteilungsleiter ist auf dem Weg im Büro gestolpert (Türschwelle) und hat sich die Hand gebrochen (weil der diese am Ohr hatte.... mit nem Handy dran)...


    Aber es ist doch SEHR unwahrscheinlich...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

  • Moin


    JA, kommt auf das individelle Karma des Einzelnen an. =O
    In 4 Jahren ereigneten sich bei der armen Eule (Uil) folgendes:
    - 5 mal ging Straßenbahn kaputt, als sie drin war ; 3 mal nur mit abgeschleppt werden, da die Bahn irgendwo liegenblieb
    1 mal wg Defekt Vollbremsung und ein anderer Fahrgast verstauchte de Uil die Schulter, da er sich nicht festhielt
    1 mal Scheibe eingeschlagen von Bagger, neben der sie saß
    - 1 herabgefallener Lamellenhalterung incl. Lamellen beim sachgemäßen Gebrauch des Lamellenvorhanges
    - 1 Schranktür die auf sie fast stürzte, da ein Schanier gebrochen war (sachgemäßer Gebrauch !!!)
    - 1 mal in Patho vom MA aus versehen mit Skaplell (zum Kartonöffenen) gestochen worden, als ich erklärte warum er ein Sicherheitsmesser nutzen solle...
    - ein paar mal an Papier geschnitten
    - Platzhalter, falls mir noch was einfällt


    Und wie groß ist die Eintrittwahrscheinlichkeit, dass diese Ereignisse von einer einzelnen Person "wahrgenommen wurde".
    Daher bin ich eine Vertreterin von Worst-Case Szenarien ... :Lach::44::Lach:

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Hallo @Stephan-FEG,


    das kannst du bzw. der Arbeitgeber selbstbestimmend festlegen. Einen guten Ansatz hast du schon gemacht. Die Büroarbeitsplätze. Dort haben wir alles Gefährdungen aufgeführt. Wir haben unsere GBUen anhand der 18 Gefährdungen aufgestellt. Für bestimmte Tätigkeiten benötigst Du nicht alle Gefaährdungen. Die BG RCI hatte mal schön GBU-Vorlagen. dort konnte man die Gefährdungen anklicken und das Formblatt wurde anhand der klicks aufgestellt. Das fand ich sehr praktisch. Beim Mutterschutzgesetz haben wir uns einen extra GBU Vorlagebogen erstellt und können diesen für jeden Arbeitsbereich einsetzen.
    Unsere GBU für Bildschirmarbeiotsplätze gilt für alle Büros, bei uns GsD für alle Bildschirmarbeitsplätze. Besonderheiten werden gesondert mit aufgennomen und gekennzeichnet. Aber letztendlich bleibt das Dir und deiner Bequemlichkeit überlassen. Vergiss nur nicht den Beurteilten Bereich genau zu beschreiben und wie dieser in der Struktut aufgehängt ist.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Guten Morgen Kollegen,


    besteht für die GBU ein bestimmtes Pflichtformat bzw. müssen sie in Papierform vorliegen damit ein RP Mitarbeiter sie im Bedarfsfall mitnehmen kann oder man sie im Audit vorlegen kann oder "reicht" es wenn wir sie in digitaler form bereithalten um auch schneller Anpassungen machen zu können wiejetzt die Implementiereung des Mutterschutzes in alle bereits vorhandenen GBU nachträglich ?



    sonnige Grüße aus Aachen



    Stephan

  • Guten Morgen
    Wie die GB auszusehen hat, ist nicht bestimmt und bleibt jedem selbst überlassen. Nur der (Mindest) Inhalt ist vorgegeben. Ein Vorhalt in Papierform ist auch kein muss und außerdem nicht praktikabel.
    Gruß Martin