GBU für nahezu alles ?

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  • Vielen Dank Martin !
    Ich werde sie auch im Intranet ablegen um sie auch schneller anpassen zu können ohne dann den "Druck" zu haben ob im Ordner mit den ausgedruckten GBU nur ja die aktuellste Fassung ist.



    Gruß


    Stephan

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  • besteht für die GBU ein bestimmtes Pflichtformat bzw. müssen sie in Papierform vorliegen damit ein RP Mitarbeiter sie im Bedarfsfall mitnehmen kann oder man sie im Audit vorlegen kann

    Im FaSi-Seminar hat uns ein Rechtsdozent gesagt, dass der Staatsanwalt nach einem Unfall, der von ihm untersucht werden muss, nicht nur Einsicht in die GBU haben will, sondern sie auch mitnimmt. Das kann bedeuten, dass er ganz locker den Server einpackt, wenn keine Ausdrucke vorliegen.
    Das würde ich allerdings nicht so streng sehen. Entweder akzeptiert er, dass man die GBU für ihn einmal ausdruckt (das kann er ja überwachen) oder er lässt sich Backups aushändigen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • und was ist mit der Rechtssicherheit wenn doch etwas passiert? eine Gefährdungsbeurteilung ist auch ein Dokument das Unternehmer und Führungskräfte schützen kann

    Ein ganz wichtiger Punkt der den Führungskräften die wenig von einer rechtssicheren und aktuellen vollständigen Gefährdungsbeurteilung halten bewusst gemacht werden muss.



    besteht für die GBU ein bestimmtes Pflichtformat

    Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das bedeutet, dass es nicht den "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Es sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.
    Die Dokumentation sollte nachvollziehbar und transparent sein. Für die Art und Weise der Dokumentation sind im Arbeitsschutzgesetz jedoch keine Formvorschriften festgelegt.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Moin Kollegen,


    zum Thema MuSchG und die Berücksichtigung in allen GBU prophylaktisch:


    denkt ihr dass es ausreicht wenn ich unter die bestehenden GBU einen Vermerk mache ob die Tätigkeit unter Berücksichtigung des MuSchG geeignet ist bzw. nicht, unter Aufführung der Einschränkungen bzw. Gefährdungen ?


    Reicht dies als Implementierung des Themas ?



    Gruß


    Stephan

  • Ist davon abhängig wie du deine GBUen aufbaust. Wir gehen Bereiche ab und machen dann die GBU dabei. Für bestimmte Bereiche machen wir aber auch Tätigkeitsbezogene GBUen. Also mehrere
    Wir handeln die GBU nach MuSchG für jeden Bereich einzeln ab. Dabei haben wir die abzufragenden Anforderungen aus dem MuSchG und den Fragenbogen der SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion)
    als Vorlagen genommen.
    Sende ich Dir bei PN Anfrage gerne zu.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Guten Morgen Mick,


    vielen Dank für das Angebot aber ich habe mir auch schon einen speziellen MuSchG GBU Bogen besorgt.
    Dann nehme ich mal an dass es gesetzeskonformer ist wenn man für jeden Tätigkeitsbereich den kompletten Bogen einzeln ausfüllt anstatt "nur" unter Bemerkungen bei den bestehenden GBU der Tätigkeitsbereiche etwas dazu schreibt.


    Geht ja auch eigentlich schnell.


    Gruß


    Stephan

  • Yup. Da Du ja im Falle einer schwangeren Person die GBU wieder hervorholen musst und zusammen mit dem BA und der SP die GBU durchgehen musst und dabei festelegen musst welche Maßnahmen / Schutzziele greifen, wirst Du nicht darum herum kommen und eine komplette Beurteilung präventiv durchzuführen. Du hast ja u. U. Gefahrstoffe aufgeführt. Darf die SP damit umgehen oder nicht? Oder auch einzelene Prozesse mit aufgenommen. Diese sind dann im Falle ein Schwangerschaft wiederholt zu bewerten.
    Wenn Du Glück hast, hat die Gynäkologie Dir die Arbeit abgenommen und die SP für arbeitsunfähig erklärt. Ist bei uns auch schon passiert. Das spart Zeit! :)
    Bei uns ist dieser Prozess allerdings auch von der Perso abhängig. Wenn die Dich nicht mit einbeziehen, bleibst Du blank.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Wenn Du Glück hast, hat die Gynäkologie Dir die Arbeit abgenommen und die SP für arbeitsunfähig erklärt.

    Nur Pech für die SP, denn die Lohnfortzahlung ist in Gefahr.

    wenn ich unter die bestehenden GBU einen Vermerk mache ob die Tätigkeit unter Berücksichtigung des MuSchG geeignet ist bzw. nicht, unter Aufführung der Einschränkungen bzw. Gefährdungen

    Würde mir ausreichen, Du hast ja das MuSchG berücksichtigt und die Einschränkungen genannt. Da Schwangerschaft im Arbeitsbereich eher die Ausnahme denn die Regel sein wird, halte ich das für zulässig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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