Unterweisung für Messer / Cuttermesser

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  • Genau das. Schau mal in die Bedienungsanleitung des Herstellers! Dort müsste eigentlich zu lesen sein, dass das Messer nur bis vor die nächste Bruchkante ausgefahren werden darf. Ansonsten droht bei leichtem Verkanten unkontrollierter Klingenbruch. Die Klingen sind ja auch extra so konstruiert, dass man nur mit dem vorderen Bereich schneidet. Ist der stumpf bricht man ihn entsprechend ab. Viele dieser Messer haben dazu hinten eine abnehmbare Kappe mit einem Schlitz mit dessen Hilfe die Klinge gebrochen werden kann.

    Dass in der Unterweisung ein einzelner Punkt ist, der beschreibt dass ein solches Messer nicht ganz ausgefahren werden darf, ist dir aufgefallen oder ? :D


    Sollte im Dokument das Messer ansonsten weiter als erlaubt ausgefahren sein, dient das nur zur Veranschaulichung, da man ansonsten wenig erkennt.


    Im Allgemeinen finde ich es ungewöhnlich, dass eine mmn. ganz klassische Unterweisungshilfe auf zwei so extrem verschiedene Meinungen trifft und im weiteren eine solche Diskussion auslöst.
    Fakt ist bei uns gibt es Stand jetzt diese Messer, ich finde sie ebenfalls nicht gut, kann jedoch nicht einfach entscheiden dass es von heute auf morgen andere gibt. Die Verantwortliche Führungskraft weiß dass wenn etwas passiert er die Verantwortung trägt, nimmt dies aber in Kauf. Ich habe ihn nach unzähligen Diskussionen über dieses Thema schriftlich über seine Verantwortung und die Empfehlung zu Sicherheitsmessern informiert. Zudem habe ich die Unterweisung erstellt, die mmn. sehr gelungen ist und einfach, kurz und prägnant alle wichtigen Dinge über die Messer beschreibt. Damit habe ich (Bis der erste Unfall dadurch passiert) meinen Soll erfüllt.


    Fazit: Für mein Unternehmen und zum jetzigen Zeitpunkt ist das die noch beste Lösung, auch wenn ich die Messer am liebsten sofort durch Sicherheitsmesser tauschen möchte.


    Vielleicht ist das für alle jetzt etwas klarer.


    PS: Die Unterweisung ist für Kollegen mit ähnlichen Problemen gedacht, ich dränge sie niemanden auf und keiner ist gezwungen sie zu verwenden :P

    :87:

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  • Dass in der Unterweisung ein einzelner Punkt ist, der beschreibt dass ein solches Messer nicht ganz ausgefahren werden darf, ist dir aufgefallen oder ?

    Das kann ich Deinem ersten Dokument nirgendwo entnehmen. Dort wird mehrfach das Messer voll ausgefahren abgebildet.

    Sollte im Dokument das Messer ansonsten weiter als erlaubt ausgefahren sein, dient das nur zur Veranschaulichung, da man ansonsten wenig erkennt.

    Was prägt sich dem Unterwiesenen ein? Doch nicht der Text, sondern die Bilder und siehe da, alle zeigen das voll ausgefahrene Messer, also so wie es nicht sein soll und keinerlei Hinweis ist zu sehen, dass dies die falschen Handhabung ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.