Hallo Gemeinde,
eine von mir betreute Firma arbeitet direkt an Autobahnen im ganzen Bundesgebiet. Nun ist in der Gefährdungsbeurteilung selbstverständlich auch die Lämbelastung festgehalten. Ich bin davon ausgegangen, dass eine Lärmmessung nicht erforderlich ist, da die Lärmbelastung permanent gegeben ist. Im Zuge einer Revision des Landesamtes ... wurde dies bemängelt.
.. "Bezüglich der auftretenden Lärmexposition müssen Art und Dauer des Lärms betrachtet werden und Schutzmaßnahmen festgelegt werden"..
Die Schutzmaßnahmen haben wir bereits.
Gibt es ähnlich gelagerte Fälle und wie könnte man das händeln?
Vielen Dank
IBAZ