Telefonzelle - Lärm im Büro zu Umgehen

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  • Hi @ all,

    ich stehe wiedermal vor einem Problem, ich würde gerne den Mitarbeitern einen Raum zur Verfügung stellen in dem diese Telefonieren können und Skype anrufen durchführen. Dieser Raum ist leider nur 1,9mx3,35m = 6,35m².
    Da dieser Raum leider nicht den Anforderungen nach ASR1.2 Raumabmessungen mind. 8m² aufweist, bin ich mir nun nicht mehr so ganz sicher ob man den Raum als Telefonzelle deklarieren kann. Dieser Raum ist nur als Ausweichmöglichkeit vorgesehen um den Lärm im Büro aus dem Wege zu gehen. Leider finde ich im Netz keine direkte Aussage zu diesem Thema und ob man das nun so machen darf.
    Wie geht ihr mit dem Problem um?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

    Gruß

    Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Du darfst doch von einer ASR abweichen, wenn Du auf anderem Wege das Schutzziel erreichst und den Nachweis erbringst, dass Deine Lösung gleichwertig ist. Über eine Gefährdungsbeurteilung kann man meiner Meinung nach da hin kommen.
    Ich gehe einmal davon aus, dass der Raum nicht als Dauerarbeitsplatz verwendet wird, sondern der entsprechende Mitarbeiter hier vielleicht 1 Stunde pro Arbeitstag verbringt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ich würde gerne den Mitarbeitern einen Raum zur Verfügung stellen in dem diese Telefonieren können und Skype anrufen durchführen.

    Du darfst doch von einer ASR abweichen, wenn Du auf anderem Wege das Schutzziel erreichst und den Nachweis erbringst, dass Deine Lösung gleichwertig ist. Über eine Gefährdungsbeurteilung kann man meiner Meinung nach da hin kommen.
    Ich gehe einmal davon aus, dass der Raum nicht als Dauerarbeitsplatz verwendet wird, sondern der entsprechende Mitarbeiter hier vielleicht 1 Stunde pro Arbeitstag verbringt.

    Sehe ich genau wie Axel....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Danke, das hat mir so weiter geholfen.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Sehe ich genau wie Axel....

    Guten Tag,
    ich bin neu hier und habe direkt mal eine Frage :)
    Auch wir planen eine Telefonzelle für kurzzeitige Telefonate und Videocalls. ( Wir haben hier ein Großraumbüro was dadurch Lärmtechnisch entlastet werden würde )
    Diese ist allerdings nur 4,10qm gross statt der geforderten 8qm.
    Darf man da auch in diesen Fall von der ASR abweichen oder sind 4,10 qm defintiv zu wenig ?

    Vielen Dank Daniela

  • Hallo Daniela,

    die Fläche für einen Bildschirmarbeitsplatz hängt doch von der benötigten Einrichtung ab. In Deinem Fall: Wie groß muß ein Tisch für die Videocalls sein, welche Stell- und Bewegungsflächen mußt Du dafür berücksichtigen? In welche Richtung schlägt die Tür auf, was brauchst Du noch in diesem Raum? Man kann auf 4m2 einen ASR A1.2-konformen Arbeitsplatz einrichten. Man muß bei seinem Konzept aber auch all die anderen anderen ASRs berücksichtigen (Licht, Klima, Lüftung etc).

    Gruß, Carsten