Hallo,
ich habe mal Fragen zum Atemschutz:
1. Wie regelt Ihr das mit dem Atemschutz, gibt es bei Euch so eine Art "Atemschutzkataster", in dem die Arbeitsbereiche und der dort vorgeschriebene Atemschutz (Staubmaske (Klasse), Halbmaske, Halbmaske mit Kombifilter usw. eingetragen sind?
Es geht mir darum, dann die notwendigen Pflichtuntersuchungen zu überprüfen, neu festzulegen.
2. Wie regelt Ihr das, wenn z.B. für Arbeitsstoffe der Filter FFP2 angegeben / ausreichend ist, die MA aber weil sie die besser finden partout FFP3 tragen wollen. Technische Möglichkeiten (Lüftung) ist ausgereizt und wirkungsvoll.
Ist ja eine Frage der Vorsorgeuntersuchung (Umfang/Kosten). GBU ergab, Staubmasken FFP2 reichen.
3. Alternativ gäbe es ja die Gebläse-Atemschutzgeräte, die man am Mann trägt (keine Vorsorge notwendig).
Ist aber arbeitstechnisch nicht machbar.
Idee wäre jetzt, diese tragbaren Gebläse-Atemschutzgerate stationär dort anzubringen. Ist das möglich, hat da jemand Erfahrungen? Das jeder seine eigene Maske bekäme ist klar.
Wäre auch eine Idee für Spritzkabinen. Diese sind zwar auch über Absaugwände gut abgesaugt, es treten keine Dämpfe aus usw., ist auch wieder nur, weil die MA das gerne wollen/sich sicherer fühlen.
Gruß
Ralf